Kreis Olpe. In den meisten Kommunen des Kreises Olpe werden mittellose Verstorbene auswärts bestattet. Oft ist es der Friedhof in Freudenberg.

Früher hieß es „Armengrab“. Wer kein Geld hatte, um die Kosten für eine ordentliche Bestattung aufzubringen, für den war früher entweder ein besonderer Friedhof vorgesehen, auf dem beispielsweise auch Hingerichtete oder ungetaufte Menschen ihre letzte Ruhe fanden. Später wurden auf kirchlichen Friedhöfen besondere Bereiche angelegt, auf denen zumindest getaufte Menschen in geweihter Erde beigesetzt werden konnten – wenn auch ohne Feier, Grabstein und oft in einem Massengrab. So herabwürdigend ist es heute nicht mehr: Wer beispielsweise ohne Angehörige verstirbt, die sich um eine würdevolle Bestattung kümmern können, für den ist das jeweilige Ordnungsamt des letzten Wohnsitzes des oder der Verstorbenen zuständig. Seit 2004 steigt die Zahl dieser auf Amtsdeutsch „ordnungsbehördlichen Beisetzungen“ an, Grund ist die Streichung des Sterbegelds aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen im Jahr 2004. Das Gesetz gibt vor, dass die Stadt oder Gemeinde die Kosten für ein „ortsübliches, einfaches Begräbnis“ übernimmt. Doch der genaue Umgang mit diesem schwierigen Thema wird unterschiedlich gehandhabt.

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Peter Püttmann ist Leiter des Olper Ordnungsamts und erklärt auf Anfrage unserer Zeitung, dass solche Fälle in der Kreisstadt im Schnitt fünf- bis zehnmal im Jahr vorkommen. „Zunächst sind eigentlich Angehörige verpflichtet, für die Beisetzung eines Verstorbenen aufzukommen. Wenn die sich aber weigern oder sich so schnell nicht herausfinden lässt, wo Angehörige zu erreichen sind, dann beauftragen wir als Ordnungsamt einen heimischen Bestatter damit.“ Die für Olpe übliche „ordnungsbehördliche Beisetzung“ sei Ergebnis eines Ausschreibungsverfahrens: „Es folgt dann die Einäscherung in Siegen und die Beisetzung in einem anonymen Wiesengrab in Freudenberg.“ Dies sei die in der Region kostengünstigste Variante einer Beerdigung, und da die Stadt Olpe dem Steuerzahler verpflichtet sei, werde dieser Weg gewählt. „Nach der Bestattung versuchen wir natürlich, an unser Geld zu kommen“, so Püttmann, indem im Rahmen der Erbfolge geschaut wird, ob sich doch Verwandte finden, die herangezogen werden können, um die Kosten für die Beerdigung zu tragen.

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In der Gemeinde Wenden ist es deutlich seltener der Fall, aber auch hier erfolgen die Beisetzungen aus Kostengründen abseits der Gemeinde. Wolfgang Grimstein, Fachdienstleiter Sicherheit und Ordnung, berichtet von ein bis zwei Fällen im Jahr. Hier werden die ordnungsbehördlichen Beisetzungen in einem anonymen Urnengrab in Lüdenscheid vollzogen, weil der von der Gemeinde beauftragte Bestatter mit dem dortigen Krematorium kooperiert. Ähnlich in Finnentrop: Ruth Kleinsorge vom Ordnungsamt berichtet, im vergangenen Jahr seien drei Verstorbene „ordnungsbehördlich“ beigesetzt worden. „Wenn wir wirklich niemanden finden, der zuständig ist, dann wenden wir uns an die heimischen Bestatter, und die arbeiten entweder mit dem Krematorium in Siegen oder dem in Lüdenscheid zusammen, und davon hängt es dann auch ab, ob die Urnen in Freudenberg oder Lüdenscheid beigesetzt werden.“ Tendenziell nehme die Zahl der Fälle zu. In ähnlicher Größenoprdnung liegen die Fälle in Drolshagen, die auch hier als Feuerbestattung vollzogen werden. Genau wie in Finnentrop, wird auch von Drolshagen aus die Asche der Verstorbenen in einer Urne in Lüdenscheid oder Freudenberg beigesetzt.

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Die Stadt Attendorn geht anders vor: Hier bietet die Hansestadt auch ihren verarmten Bürgerinnen und Bürgern ein Grab in der Heimat. Ordnungsamtsleiterin Danica Struck: „Eine pietät- und würdevolle Bestattung ist uns hierbei sehr wichtig. Somit versuchen wir den Willen des Verstorbenen, beispielsweise bei der Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung) oder dem Bestattungsort zu berücksichtigen. Gibt es keine Hinweise, trifft die Ordnungsbehörde die Bestattungsentscheidung und in Attendorn wird die verstorbene Person in diesen Fällen in einem anonymen Urnengrab auf dem Waldfriedhof beigesetzt.“ In den meisten Fällen begleiten laut der Ordnungsamtsleiterin Geistliche die Bestattung. Zudem bestehe auch immer die Möglichkeit, dass Verwandte, Freunde und Bekannte an der Bestattung teilnehmen könnten. In den vergangenen vier Jahren seien rund 25 derartige Bestattungen vorgenommen worden.

Bis zu 20 Urnen gleichzeitig

Jan Kniep vom Krematorium Siegen hat nähere Informationen zum Vorgehen: „Wir haben auf dem städtischen Friedhof in Freudenberg mehrere Grabfelder gekauft, auf denen wir diese Beisetzungen vornehmen. Zudem haben wir dort eine zentrale Gedenkstelle eingerichtet. Die Beisetzungen selbst sind öffentlich und finden an jedem letzten Werktag eines Monats immer ab 13 Uhr statt.“ Das Krematorium habe sich für eine halbanonyme Form der Beisetzung entschieden. „Es sind zehn bis 20 Urnen, die dann beigesetzt werden. Dabei wird eine Rede gehalten, und bei jeder einzelnen Urne wird der Name des Verstorbenen verlesen, wenn die Urne eingesetzt wird.“ Die Teilnehmerzahl sei stark schwankend: „Dass niemand dabei war, hatten wir noch nie. Manchmal kommen fünf Angehörige, Freunde oder Nachbarn, es sind aber auch schon mal 70.“ Im Anschluss werde noch angeboten, gemeinsam ein Vaterunser zu sprechen: „Das wird aufgrund unserer Erfahrung von etwa der Hälfte der Teilnehmer angenommen.“

Und auch in Kirchhundem werden Verstorbene bei ordnungsbehördlichen Beisetzungen dort beerdigt, wo sie gelebt haben: in der Gemeinde Kirchhundem. Laut Christiane Hochfeld vom Ordnungsamt der Gemeinde sind es durchschnittlich zwei Fälle pro Jahr, die auf dem anonymen Urnenfeld des Kommunalfriedhofs ihre letzte Ruhe finden.