Drolshagen. Die Kirchengemeinde St. Clemens Drolshagen ändert die Friedhofssatzung. Jetzt gibt es auch Gräber mit „Teilpflege“. Was sich noch ändert.

Der Kirchenvorstand der St. Clemens-Pfarrgemeinde in Drolshagen informiert darüber, dass die Friedhofssatzung geändert werde. Neu eingeführt wird ein „Grab mit Teilpflege“.

Der Kirchenvorstand in einer Pressemitteilung: „Für 30 Jahre verpflichten sich Hinterbliebene, wenn sie sich für die Verstorbenen für ein Einzel- oder Doppelgrab entschieden haben. 30 Jahre sind ein langer, schwer zu überblickender Zeitraum. Diese lange Zeitspanne hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass sehr häufig die Variante des sogenannten ´grünen Grabes´ gewählt wurde. So wird im Volksmund das ´Grab ohne Gestaltungsmöglichkeit´ genannt, bei dem die Pflege durch die Kirchengemeinde St. Clemens als Friedhofsträger übernommen wird.“ Hier werde die Grabfläche in der Regel mit Rasen eingesät. Grabschmuck, Dekoration oder Grablichter könnten dort über die gesamte Laufzeit nicht abgelegt werden.

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„Wir konnten beobachten, dass in den letzten Jahren ganz verstärkt die Grabstätte ohne Gestaltungsmöglichkeit gewählt wurde. Die Tatsache, dass bei dieser Grabform das Ablegen von Blumen und das Aufstellen von Grablichtern für die Angehörigen nicht möglich ist, hat im Nachhinein leider oft zu Enttäuschung und Irritationen geführt“, erklärt die Friedhofsverwaltung.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Friedhofsatzung hat die Kirchengemeinde auf diese Situation reagiert und bietet auf dem Drolshagener Bestattungsareal, neben den traditionellen Bestattungsformen, neue Grabformen an.

Angehörige pflegen zehn Jahre lang

Angelehnt an eine Bestattung im Friedwald, entsteht unter einem großen Lindenbaum ein erstes Urnenfeld mit einem zentralen Naturstein für die Namenstafeln.
Angelehnt an eine Bestattung im Friedwald, entsteht unter einem großen Lindenbaum ein erstes Urnenfeld mit einem zentralen Naturstein für die Namenstafeln. © WP | Kirchengemeinde Drolshagen

Die Pfarrgemeinde zur neuen Regelung: „Beim Grab mit Teilpflege übernehmen die Angehörigen die Pflege der Grabstätte in den ersten zehn Jahren, die verbleibende Zeit wird die Grabpflege von der Kirchengemeinde übernommen. Die Grabstätte kann im ersten Abschnitt von den Hinterbliebenen frei gestaltet werden, wie bei einer klassischen Grabstätte. Auch ein Grabmal oder eine Gedenktafel können errichtet werden. Nach Ablauf von zehn Jahren wird die Grabstätte, ähnlich wie bei den Gräbern ohne Gestaltungsmöglichkeit, eingesät. Die Grabstätte bleibt dabei erhalten und ist weiterhin mit Namenskennzeichnung oder auch einer individuellen Gedenktafel versehen.“

„Wir hoffen so, einerseits dem Wunsch der trauernden Angehörigen nach einer persönlichen Gestaltung der Grabstätte in den ersten Jahren nach dem Todesfall, sowie zusätzlich der Sorge um eine zu lange Verpflichtung zur Pflege, Rechnung zu tragen“, so Thomas Stupperich vom Kirchenvorstand.

Die Friedhofsgebühren für die neu entwickelte Grabform seien niedriger als für ein Grab ohne Gestaltung. Bei Doppelgräbern bestehe zusätzlich die Möglichkeit, die Zeit der Eigenpflege auf Wunsch auch über die ersten zehn Jahre hinaus zu verlängern und das Grab so lange zu pflegen und zu gestalten, wie sich die Angehörigen das wünschten.

Das Grab in Teilpflege könne als Doppelgrab oder auch Einzelgrab gewählt werden. Eine Urnenbestattung sei in dieser Grabform nicht möglich.

Angebot für Urnenbeisetzung erweitert

Die Kirchengemeinde weiter: „Doch auch für Urnenbeisetzungen wurde das Angebot erweitert: In Anlehnung an die inzwischen sehr beliebten Friedwaldbestattungen gibt es in Drolshagen nun die Möglichkeit, Urnen im Bereich eines alten Lindenbaumes zu bestatten. Hierfür wurde eigens eine neue Wiesenfläche auf dem Gelände des sogenannten Neuen Friedhofs hergerichtet. Die Gedenkzeichen der Verstorbenen werden in der Mitte der Fläche, in unmittelbarer Nähe des Baumes angebracht. Wie bei den Gräbern ohne Gestaltungsmöglichkeit ist hier von Beginn an keinerlei Eigenpflege notwendig und möglich.“

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Die Kirchengemeinde weist aber daraufhin, dass auch die ursprünglichen Grabformen weiterhin genutzt werden könnten, damit die traditionelle Friedhofskultur erhalten bleibe: „Im Trauerfall gilt es dabei, alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Oft ist den Angehörigen nicht bekannt, dass bei überschaubaren Kosten mit Gärtnereien oder anderen Anbietern ein langfristiger Vertrag für die Grabpflege auch über 30 Jahre abgeschlossen werden kann. Die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen wird dabei durch eine Treuhandstelle überwacht und für den gesamten Zeitraum garantiert.“ So könne ein Friedhof auch weiterhin ein Ort der Ruhe und des Gedenkens, aber auch ein Ort der Besinnung und Vielfalt sein und zum Verweilen einladen.

Infoabend im St. Clemenshaus

Wer sich genauer über die neuen Grabformen informieren möchte, ist von der Kirchengemeinde zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Diese findet statt am Mittwoch, 8. November, um 19 Uhr im St. Clemens-Haus in Drolshagen.