Lennestadt. Da es in der Stadt keinen Kommunalfriedhof gibt, sind die Friedhöfe für alle Verstorbenen da. Anders ist es bei der Trauerfeier.
Der Mitgliederschwund der christlichen Kirchen hat volle Fahrt aufgenommen. Immer mehr Menschen wenden sich auch in der Region von katholischer und evangelischer Kirche ab und erklären beim zuständigen Amtsgericht ihren Austritt. Nicht alle vollziehen damit auch den Abschied vom Glauben – manche verstehen den Austritt als Zeichen des Protests gegen Vorgänge in der Amtskirche, manche wollen auch schlicht und einfach nur die Kirchensteuer sparen. Doch der Wandel in der Gesellschaft hat unübersehbar eingesetzt: Selbst das früher so eindeutig katholische Sauerland wird immer säkularer. Das hat gelegentlich Folgen, welche die Betroffenen oft nicht bedacht haben.
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So gibt es einige Kommunen, in denen es ausschließlich kirchliche Friedhöfe gibt. Früher war es Usus, dass diese Mitgliedern der Kirche vorbehalten waren. Das ist schon lange nicht mehr so: Hat die Kirche ein Monopol in Sachen Friedhof, dann müssen diese Bestattungsorte auch Nichtmitgliedern der Kirche offenstehen. Anders ist die Lage, wenn ergänzend auch von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde getragene Friedhöfe vorhanden sind: Hier dürfen die kirchlichen Friedhöfe Kirchenmitgliedern reserviert bleiben. Zudem haben die jeweiligen Glaubensgemeinschaften für die oft benachbarten oder sogar auf den Friedhöfen gelegenen Kirchen oder Kapellen das Hausrecht und bestimmen, wer hier eine Feier ausrichten darf und wer nicht.
Das Thema hat in Lennestadt inzwischen offensichtlich so viel Aktualität gewonnen, dass der Leiter des Pastoralen Raums, Pfarrer Markus Leber, im aktuellen Pfarrbrief dazu Stellung bezieht. Er macht darin klar: Katholische Kirchen im Pastoralen Raum Lennestadt bleiben für Beerdigungsfeiern nichtkirchlicher Art tabu.
In letzter Zeit sei die Frage vermehrt an die katholischen Gemeinden gerichtet worden, ob die Kirchen und Kapellen für Trauerfeiern genutzt werden können, die von Trauerrednerinnen und -rednern gehalten werden. Insbesondere sei die Frage im Hinblick auf die ehemalige Klosterkirche Maria Königin aufgekommen, in deren Umfeld der einzige Bestattungswald der näheren Umgebung angelegt wurde. Dieser hat sich zu einem stark nachgefragten Angebot entwickelt und zieht auch Beerdigungen weit über den Bereich Altenhundem hinaus an. Pfarrer Leber: „Wir haben diese Frage ausführlich im Pastoralteam besprochen und möchten bei der Regelung bleiben, die wir auch mit den Bestattern besprochen haben: Nichtkirchliche und nichtchristliche Trauerfeiern können nicht in katholischen Kirchen und Kapellen stattfinden.“
Der Verwaltungsleiter des Pastoralen Raums, Thomas Schauerte, ergänzt auf Nachfrage unserer Redaktion, es sei Kirchenmitgliedern wohl kaum zu vermitteln, wenn aus Kirchensteuermitteln und damit dem Geld der Gläubigen getragene Kirchen kommerziellen Trauerrednern zur Verfügung gestellt würden, die damit Geld verdienten. „Zudem müssen wir ja sicherstellen, dass in einer katholischen Kirche nicht etwas verkündet wird, was unseren Grundsätzen widerspricht“. Es sei aber schlichtweg nicht umsetzbar, solche Feiern zu überwachen, daher sei der Grundsatz gefasst worden.
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Die evangelische Kirche Altenhundem hält es genauso, wie Pfarrer Dr. Jörg Ettemeyer bestätigt. Auch hier soll verhindert werden, dass in kirchlichen Räumlichkeiten Inhalte verkündet werden, die den Grundsätzen der Kirche widersprächen.
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Gerhard Beckmann ist Inhaber der Firma Wiethoff Bestattungen in Altenhundem. Er hat noch keinen verstärkten Andrang auf nichtchristliche Beisetzungen festgestellt: „Eine Beisetzung ganz ohne geistliche Begleitung ist hier bei uns sehr, sehr selten.“ Auch bei Verstorbenen, die aus der Kirche ausgetreten seien, komme es sehr häufig vor, dass Familienangehörige dennoch Wert auf einen christlichen Charakter der Beisetzung legten. So sei es für viele Bestatter inzwischen geübte Praxis, selbst am Grab ein Gebet zu sprechen, wenn die Angehörigen dies wünschten. Doch als „Eintrittskarte“ für eine katholische Kirche reicht das nicht: Pfarrer Leber betont, eine katholische Trauerfeier, ob Messfeier oder Wortgottesdienst, werde immer von einem Geistlichen geleitet bzw. von einer Person, die vom Bischof mit dem Begräbnisdienst beauftragt ist. Eine Ausnahme gebe es nur für christliche Trauerfeiern anderer Konfessionen: Diese „können in unseren Kirchen stattfinden, es gilt das Gastrecht“, so Leber.