Rönkhausen/Siegen. Die Schützen aus Rönkhausen fordern Schadensersatz für ihren kaputten Hallenboden. Doch die beklagte Fachfirma weist die Vorwürfe von sich.

Beim ersten Verhandlungstermin im Siegener Landgericht wurde am Montag eines deutlich: Zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen der St. Antonius-Schützenbruderschaft aus Rönkhausen und einem Parkett-Verleger aus dem Hochsauerlandkreis, der für den immensen Schaden in der örtlichen Schützenhalle verantwortlich sein soll, wird es nicht kommen. „Auch wenn wir schon vor der Klage und im Grunde heute noch offen dafür sind“, erklärt der 2. Brudermeister Marc Vollmert. Somit wird die 5. Zivilkammer unter Vorsitz von Dr. Mark Seibel in dem Rechtsstreit nun darüber entscheiden müssen, ob fehlerhaftes Arbeiten dazu geführt hat, dass sich unter dem erst 2018 neu verlegten Holzboden ein aggressiver Hausschwamm bilden konnte. Jedenfalls sorgte dieser holzzerstörende Pilz dafür, dass der neue Boden vorletztes Jahr schon wieder herausgerissen werden musste.

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Ende Januar letzten Jahres beschlossen die Rönkhauser auf ihrer Jahreshauptversammlung, den Klageweg zu beschreiten und eine Schadensersatz-Zahlung in Höhe von rund 430.000 Euro von der Fachfirma einzufordern. Zwischenzeitlich sind die Schützen, die das befallene Material komplett entfernen ließen und zunächst provisorisch eine Stahlbetonplatte in die Halle legten, mit ihren Forderungen heruntergegangen. Konkret geht es nun um Schadensersatz-Ansprüche in Höhe von rund 149.000 Euro sowie einen Kostenvorschuss in Höhe von 136.000 Euro, um einen neuen Hallenboden zu legen – in Summe also um 285.000 Euro. Geld, das die beklagte Seite, die über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt, nicht ansatzweise bereit ist zu zahlen.

Starkregen die Ursache?

Dem Gericht liegen von Kläger- wie Beklagtenseite private Sachverständigengutachten vor, die konträrer kaum sein können. Die Schützen aus Rönkhausen, die vom Siegener Rechtsanwalt Christof Hundt vertreten werden, sind der festen Überzeugung, dass eine mangelhafte Verlegung des neuen Bodens ursächlich für den Holzschwamm war. Sie werfen dem Parkettleger zum einen vor, einen laut Angebot vorgesehenen Lüftungsschlitz nicht gesetzt zu haben, wodurch der neue Boden mangelhaft unterlüftet worden sei. Dies habe die Ausbreitung des Pilzes begünstigt. Zum anderen lautet der Vorwurf, dass die Fachfirma keine ausreichende Abdichtung auf dem Erdreich aufgetragen habe, um den Boden vor Feuchtigkeit zu schützen und zudem die Handwerker nicht nach dem „Stand der Technik“ gearbeitet hätten.

Der Parkettverleger aus dem Hochsauerlandkreis, der von Rechtsanwalt Martin Kuschel aus Attendorn vertreten wird, weist die Schuld von sich und sieht die Ursache viel mehr in einem einmaligen Ereignis: Demnach soll während des Starkregens im Juli 2021 der direkt neben der Schützenhalle her fließende Glingebach über die Ufer getreten und das Regenwasser durch eine undichte Regenrinne in die Halle und dort unter den Holzboden geflossen sein. Diese Ursache verweisen die Schützen jedoch ins Reich der Fabeln. „Die eine Seite sagt A, die andere Seite B“, fasst Seibel den Stand der Dinge zusammen. Deswegen habe die Zivilkammer nur die Möglichkeit, einen vom Gericht bestellten Sachverständigen zu beauftragen, der sich ein eigenes Bild macht.

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Doch dieses Vorgehen hat einen Haken: Weil die Schützenbrüder in der Zwischenzeit das befallene Material beseitigen ließen, im Übrigen auch mit viel Eigenleistung, und nun besagte Betonplatte in der Halle liegt, wodurch die Menschen im vergangenen August „ihr“ Schützenfest wieder in der Halle feiern konnten, kann sich der vom Gericht bestellte Sachverständige nur noch anhand von Fotodokumentation eine eigene Meinung bilden.

Aus diesem Grunde sollen die beiden Sachverständigen als „echte Zeugen“ (Dr. Seibel) vor Gericht erscheinen und befragt werden, damit auch der dritte, unabhängige Gutachter ein Gefühl dafür bekommt, „wie der Ist-Zustand vor der Mängelbeseitigung war“, erklärt der vorsitzende Richter. Klingt kompliziert, ist es wohl auch. Fakt ist: Eine Entscheidung über den Rechtsstreit in Rönkhausen wird die 5. Zivilkammer wohl erst in einigen Monaten treffen.