Olpe. Stadtverwaltung lehnt Umstellung auf Lichtzeichenanlage mit lokalem Motiv ab. Erhebliche Kosten für spezielles Gutachten nötig.
Es war ein Antrag, mit dem die Olper Grünen auf einfache Weise einen kleinen Beitrag zur Attraktivierung der Stadt leisten wollten: Wie in zahlreichen anderen Städten, sollten die Fußgängerampeln statt mit dem Standard-„Ampelmännchen“ mit Symbolen ersetzt werden, die einen Bezug zur Stadt Olpe haben. Als Vorschlag hatten die Grünen gleich einen Entwurf eines Pfannenschmieds dem Antrag beigelegt, denn der „Pannenklöpper“ ist unbestritten die Figur, die in Olpe als Identifikationsgestalt fungiert und beispielsweise als Denkmal auf dem Marktplatz zu sehen ist.
Aus anderen Städten, die etwas Ähnliches unternommen haben, ist bekannt, dass diese Ampelfiguren von der Bürgerschaft mit Wohlwollen aufgenommen werden und beispielsweise als Fotomotiv weite Verbreitung finden. Auch die anderen Fraktionen stimmten dem zu: Für die Olper Grünen extrem selten, fand ihr Vorschlag einhellige Unterstützung.
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Im bevorstehenden Sitzungsblock kommt nun das Thema nach langer Pause wieder auf die Tagesordnung. Die Verwaltung hat aber keinen Beschlussvorschlag vorgelegt, sondern wird lediglich ausführlich informieren. Und das, was in der ausführlichen Vorlage steht, lässt mehr als ahnen, dass es keine Pannenklöpper-Ampel geben wird.
Zunächst erschwert ein solcher Plan die Tatsache, dass die Stadt nur eine einzige Fußgängerampel selbst betreibt – alle anderen Anlagen gehören dem Kreis oder dem Land und müssen daher um Erlaubnis gefragt werden; laut Stadtverwaltung sieht dies aber schwierig aus. „Der Landesbetrieb ,Straßen NRW‘ sowie der Kreis Olpe verweisen in ihren Stellungnahmen zur individuellen Gestaltung von Ampelscheiben in Fußgängerampeln zunächst auf den Erlass des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (...)“, heißt es dazu in der Informationsvorlage der Olper Stadtverwaltung. Weiterhin weist sie „ausdrücklich darauf hin, dass, soweit von den Gestaltungsgrundsätzen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) abgewichen werden sollte, die Entscheidung hinreichend und nachvollziehbar begründet und aktenkundig vermerkt werden muss. Die für die örtliche Lichtzeichenregelung verantwortliche Straßenverkehrsbehörde und die Straßenbaubehörde als Betreiber der Lichtsignalanlage stehen dann für ihre von den Grundsätzen abweichende Entscheidung in der Haftung“.
Gemäß den Forderungen des Runderlasses müssen zudem bei individuellen Ampelscheiben die Sinnbilder „eindeutig erkennbar und begreifbar sein“, um die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen. Und weiter: „Um ausreichende Kontrastwerte sicherzustellen, wäre gemäß des Runderlasses eine unabhängige Prüfstelle mit einer lichttechnischen Untersuchung der veränderten Ampelscheiben bzw. Sinnbilder zu beauftragen.“ Für die Bundes-, die Landes- und die Kreisstraßen, so die Stadt, sprächen sich die zuständigen Straßenbaulastträger übereinstimmend gegen einen Wechsel der Ampelscheiben aus.
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Die einzige städtische Ampel führt im Bereich Am Sonnenhang/Am Gallenberg über die Westfälische Straße und dient fast ausschließlich der Schulwegsicherheit. „Nach übereinstimmender Auffassung der Verkehrskommission inklusive der Kreispolizeibehörde Olpe sollte an der Ampelanlage rein zu ,dekorativen‘ Zwecken keine Umgestaltung der Ampelscheiben erfolgen, da diese unter Umständen zu Lasten der Verkehrssicherheit von Schülern geht“, so die Stadtverwaltung. Ergänzend dazu lehne die Kreispolizeibehörde die Umgestaltung „aus verkehrserzieherischen Gründen“ ab. Sie schließe nicht aus, „dass die andere ,Figur‘ bei den Kindern, die dort die Straße passieren, für Irritationen sorgt“. Aus den genannten Gründen rät die Verwaltung von einem Wechsel der Ampelscheiben ab.
Weiterhin vertritt die Verwaltung die Ansicht, „dass das für die Ampelscheiben vorgeschlagene Pannenklöpper-Motiv mit der für den Pannenklöpper typischen Körperpose kaum auf die zugelassenen Sinnbilder mit einer stehenden bzw. einer gehenden Figur abgeändert werden kann, ohne dass der gewünschte Wiedererkennungswert des Pannenklöppers verloren geht“. Neben den laut Stadt „relativ geringen“ Kosten für Herstellung und Einbau der Ampelscheiben würden Kosten für ein lichttechnisches Gutachten bei einer unabhängigen, zertifizierten Prüfstelleanfallen, „laut Erfahrungswerten der Wartungsfirma rund 10.000 Euro“.
Die Stadtverwaltung: „Die individuell gestalteten Ampelscheiben werden im Zuge der Prüfung für einen Zeitraum von rund einem Jahr an einer Testampel auf dem Gelände der Prüfanstalt montiert und betrieben, um Veränderungen des Kontrastes infolge Materialabnutzung, Witterung und Verschmutzung bewerten zu können. Erst nach positiv verlaufener Prüfung dürfte eine Installation der Ampelscheiben durch den Straßenbaulastträger erfolgen.“
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Andere Städte haben diese Hürden überwunden, laut Internet-Enzyklopädie Wikipedia etwa zahlreiche Städte mit Bergmanns-Ampeln im Ruhrgebiet, Augsburg mit einer Kasperle-Ampel, Hameln mit dem Rattenfänger, Mainz mit den Mainzelmännchen, Monheim am Rhein mit Gänseliesel und Gans, München mit dem Pumuckl, Osnabrück mit Steckenpferdreitern, Plauen mit den „Vater und Sohn“-Figuren des Künstlers e. o. plauen, Stuttgart mit Äffle und Pferdle oder Wesel mit einem Esel. In Siegen sind mehrere Fußgängerampeln mit Henner und Frieder, einem Hütten- und einem Bergmann, versehen.