Attendorn. Ein Lehrer soll drei Schülerinnen des St.-Ursula-Gymnasiums in Attendorn sexuell belästigt haben. Jetzt wird der Fall vor Gericht verhandelt.
Der Fall hatte für mächtig Wirbel gesorgt. Während des Abi-Balls des St.-Ursula-Gymnasiums in Attendorn am Samstag, 17. Juni, dieses Jahres soll ein Lehrer drei Schülerinnen sexuell belästigt haben. Jetzt sind die Ermittlungen abgeschlossen. Die Siegener Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Lehrer erhoben. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Siegen, auf Anfrage unserer Redaktion.
Nachts um vier Uhr
Mit einem Eklat hatte das Schuljahr am St.-Ursula-Gymnasium geendet. Die große Abi-Feier fand am Samstag unmittelbar vor den Sommerferien in der Schule statt. 91 Schülerinnen und Schüler feierten mit ihren Familien und Freunden ausgelassen den erfolgreichen Schulabschluss. Dabei soll es dann nachts gegen 4 Uhr zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein. Nach unseren Informationen war der Lehrer plötzlich betrunken beim Abi-Ball erschienen. Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten.
Die Eltern einer der drei betroffenen Abiturientinnen hatten den Lehrer bei der Polizei angezeigt. Für ihn endete das Schuljahr mit der Suspendierung. Das Erzbistum Paderborn als Schulträger hatte die Vorwürfe kurz nach dem Vorfall bestätigt und den Lehrer bereits einen Tag nach der Abi-Feier, am Sonntag vor den Ferien, vom Dienst freigestellt.
„Die Schulleitung und der Schulträger nehmen die Vorwürfe sehr ernst und sind um umfassende Aufklärung bemüht. Die Sicherheit und das Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler stehen an erster Stelle“, hatte Heike Meyer, Leiterin der Abteilung Kommunikation beim Bistum, gesagt. Auch Schulleiter Markus Ratajski hatte betont: „Der Schutz unserer Schülerinnen und Schüler steht immer an erster Stelle.“
Weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, halten sich Schulleiter und Schulträger aber mit weiteren Informationen bedeckt. Welche langfristigen personalrechtlichen Konsequenzen den Lehrer erwarten, würde sich im Laufe des Verfahrens zeigen, hieß es damals nach dem Vorfall. Der Lehrer kehrte nach den Sommerferien aber nicht wieder ans St.-Ursula-Gymnasium zurück und wird dort auch in Zukunft nicht mehr unterrichten. Bistum und Lehrer haben sich mittlerweile auf eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrages geeinigt.
Die Staatsanwaltschaft vernahm in dem Fall etliche Zeugen, der beschuldigte Lehrer nahm sich mit dem Olper Anwalt Klaus Hesse einen Rechtsbeistand. Nun wird es eine Verhandlung vor dem Einzelrichter im Amtsgericht Olpe geben. Angeklagt ist der Lehrer wegen sexueller Belästigung.
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
Um diese Straftat geht es im Paragrafen 184 i des Strafgesetzbuches. Dort heißt es: „Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Vorbestraft ist ein Angeklagter, wenn er zu einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt wird.
„Es geht um drei Handlungen. Es gibt drei Geschädigte. Der Angeklagte soll sie körperlich berührt und belästigt haben“, so Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss. Auf Anfrage unserer Redaktion wollte sich Rechtsanwalt Klaus Hesse derzeit noch nicht zu der Sache äußern. Ein Termin für die Verhandlung im Olper Amtsgericht steht noch nicht fest.