Kreis Olpe. Wie finde ich einen zuverlässigen Babysitter für mein Baby? Welche Rechte und Pflichten haben Babysitter? Wir beantworten die wichtigen Fragen.

Für viele junge Eltern ist es ein befremdliches Gefühl, das eigene Baby oder Kind für ein paar Stunden in die Obhut einer anderen Person zu geben. Und mag es noch der bekannte Nachbarsjunge von nebenan sein. Viele Mütter und Väter, die abends ins Kino oder lecker essen gehen wollen und dabei den Nachwuchs zuhause lassen, stellen sich dann die Frage: Wie bekomme ich einen guten Babysitter? Woran erkenne ich, dass er oder sie gut, vertrauenswürdig und vor allem zuverlässig ist?

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„Ein guter Babysitter ist jemand, der gerne Zeit mit Kindern verbringt und sich für deren Wohlergehen interessiert“, sagt Anne Polarek. Die 50-jährige Mutter dreier Kinder hat einen sozialpädagogischen Hintergrund und arbeitet als Referentin für Familienbildung bei der Katholischen Erwachsenen- und Familienbildung (KEFB) in Olpe. Sie weiß also, worauf es ankommt. „Ein guter Babysitter sollte empathisch und zuverlässig sein sowie über ein verbindliches Auftreten gegenüber Kind und Eltern verfügen“, ergänzt Thomas Müller von der Internet-Vermittlungsplattform HelloBabysitter.de auf Nachfrage.

Kennenlerngespräch ist wichtig

Eines ist den beiden Experten unisono wichtig: Bevor die Eltern ihren Nachwuchs in fremde Hände übergeben, bedarf es unbedingt eines Kennenlerngespräches. Idealerweise vereinbaren Eltern und Babysitter auch eine Probebetreuung, um gegenseitig Vertrauen aufzubauen. „Dann erleben die Eltern hautnah, wie der Babysitter auf bestimmte Situation reagiert“, erklärt Polarek. Sie legt Wert auf die Betonung, dass die Eltern eine wichtige Rolle spielen. Denn: „Sie buchen nicht nur eine Dienstleistung, sondern es ist ihre Aufgabe, sich intensiv auf die Zusammenarbeit vorzubereiten.“ Thomas Müller ergänzt: „Wichtig ist, dass man sich als Eltern über den eigenen Betreuungsbedarf im Klaren ist und die Erwartungen mit dem Babysitter bzw. der Babysitterin abspricht. So vermeidet man am ehesten, dass die Betreuungsperson mit der Aufgabe über- oder unterfordert ist.“

Anne Polarek, Bildungsreferentin der KEFB in Olpe.
Anne Polarek, Bildungsreferentin der KEFB in Olpe. © KEFB

Wenn die Chemie zwischen allen Beteiligten stimme und die Erwartungen klar abgesprochen seien, sei dies meist der Einstieg in eine verlässliche Fremdbetreuung. Dazu gehört auch, dass der Babysitter Vorlieben der Kinder bzw. Babys oder Vorerkrankungen kenne und im Notfall richtig reagieren könne. Wichtig sei zudem, dass die Eltern oder andere Angehörige wie Oma und Opa immer erreichbar bleiben, so Polarek.

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Einen Qualifizierungskurs bietet dafür auch die KEFB, der nächste Termin für interessierte Babysitter findet statt am Samstag, 12. August, von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr im Familienzentrum St. Bartholomäus in Meggen. In diesem Workshop wird ein externer Referent den in der Regel jugendlichen Teilnehmern bewusst machen, welche Aufgabe sie übernehmen und welch große Verantwortung sie tragen. Es geht aber nicht darum, Ängste vor dem Babysitten zu schüren, entwarnt Anne Polarek.

Rechte und Pflichten

Den Teilnehmern werden sinnvolle Beschäftigungsideen für das jeweilige Lebensalter der Kinder an die Hand gegeben, sie werden darüber aufgeklärt, wie gerade Babys und Kleinkinder vernünftig mit Nahrung versorgt werden, und es wird durchgespielt, wie sich der Babysitter in einer Ausnahmesituation/Notsituation zu verhalten habe – eine kurze Erste-Hilfe-Auffrischung inklusive. Aufgeklärt werden die Teilnehmer zudem über ihre Rechte und Pflichten. Ein Beispiel: Die Eltern von Babysittern, die jünger als 18 Jahre sind, müssen ihre Haftpflicht-Versicherung darüber informieren, wenn das eigene Kind einen Babysitter-Job übernimmt. Ebenfalls interessant: Ist die Babysitterin bzw. der Babysitter selbst minderjährig, müssen dessen eigene Eltern mit der Übertragung der Aufsichtspflicht auf ihr Kind einverstanden sein.

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Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist zudem geregelt, dass Kinder erst ab dem 14. Lebensjahr Geld verdienen dürfen, beispielsweise als Babysitter. Wer noch keine 16 Jahre ist, darf zudem auch nur bis 18 Uhr arbeiten. Natürlich stellt sich die Frage, wie viel Eltern pro Stunde dem Babysitter bezahlen sollten. Thomas Müller erklärt: „Der Stundenlohn variiert je nach Qualifikation der Betreuungsperson und Umfang der Tätigkeit.“ Das sollte man als Eltern mit Blick auf die konkrete Betreuungssituation und -anforderung verhandeln. Soll heißen: Eine 20-jährige Frau, die eine pädagogische Ausbildung absolviert oder schon abgeschlossen hat, kann in der Regel mehr verlangen als der 15-jährige Nachbarsjunge, der noch in der Schule ist. Grundsätzlich sei – außer bei Jugendlichen unter 18 Jahren – der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro einzuhalten. Müller: „Studentinnen, die oft schon seit Jahren babysitten, verlangen zwischen 15 und 20 Euro, ausgebildete Erzieherinnen durchaus 20 Euro oder mehr.“

Wer Lust an dem Babysitter-Kurs am 12. August hat und mindestens 14 Jahre alt ist, kann sich beim Familienzentrum St. Bartholomäus in Meggen anmelden. Tel.: 02721 / 81232, Mail: st-bartholomaeus-meggen@kath-kitas-olpe.de Die Teilnahmegebühr beträgt 15 Euro.