Attendorn. Nach einer Panne bei der Kommunalwahl hatte die CDU gegen die vom Stadtrat beschlossene Wiederholung geklagt. Was Betroffene vom Urteil erwarten.
An die Stimmzettel-Panne in einem Attendorner Wahlbezirk bei der Kommunalwahl 2020 vor mehr als zweieinhalb Jahren werden sich die wenigsten Bürger noch erinnern. Doch jetzt holt das Verwaltungsgericht in Arnsberg den unbeabsichtigten Wahlfehler von damals aus der Versenkungen zurück. Denn nächste Woche Freitag, 21. April, werden die Richter in einer mündlichen Verhandlung darüber entscheiden, ob eine Wiederholungswahl – wie vom Stadtrat damals mit knapper Mehrheit beschlossen – zulässig ist. Möglicherweise gibt das Gericht auch der klagenenden CDU Recht, die sich juristisch gegen die Wiederholung zur Wehr setzt und deswegen offiziell gegen die Stadt Attendorn klagt.
Unabhängig vom Votum des Verwaltungsgerichts ist eine Botschaft jetzt schon klar: An einer tatsächlichen Wiederholung hat niemand Interesse, nicht mal die möglicherweise um einen Sitz im Stadtrat gebrachte Fraktion der Grünen. Deren Fraktionschef in Attendorn, Matthias Pröll, sagt: „Wir erwarten uns von dem Urteil, dass klar gesagt wird, ob es bei der Kommunalwahl tatsächlich Unregelmäßigkeiten gab“. Mit dem Urteil – egal, wie es ausfällt – würde die Fraktion ihren Frieden schließen, ergänzt Pröll.
Fünf Wähler kamen nicht zurück
Zur Erinnerung: Die Panne ereignete sich im Wahlbezirk II. – Mooskamp, Repe, Mecklinghausen. Dort hatten 57 Bürger versehentlich eine Stimme zu wenig abgegeben, weil der Stimmzettel für den Stadtrat in den Wahlunterlagen fehlte. Als der Fehler am Wahltag auffiel, rückten die Wahlhelfer aus und baten die betroffenen Wähler, die fehlende Stimme nachzureichen. Das taten damals 52 der 57 Personen. Doch genau diese fünf fehlenden Stimmen hätten tatsächlich dafür sorgen können, dass die Grünen um ein Ratsmandat betrogen wurden. In diesem theoretischen Fall hätte die CDU einen Platz räumen müssen.
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Allerdings wurden vier der fünf Wähler an dem Abend noch erreicht, sie entschieden sich aber gegen einen erneuten Gang ins Wahllokal, aus welchen Gründen auch immer. Deswegen plädierten schon damals neben der CDU die UWG und die Stadtverwaltung dafür, die Wahl als rechtmäßig anzuerkennen. Zu diesem Schluss war auch ein externer Gutachter gekommen. Die Mehrheit pochte aber auf die Wiederholung. Seit Ende 2020 liegt die Klage der CDU nun in Arnsberg.
Zweieinhalb Jahre später haben nicht einmal die Grünen ein Interesse daran, die Wähler erneut zur Urne zu bitten. „Eine Vergleichbarkeit der Umstände ist nicht mehr gegeben“, betont Pröll und meint damit nicht nur, dass sich das Wählerverzeichnis im betroffenen Bezirk verändert hat. Er spielt vielmehr darauf an, dass die Bürger unter den Eindrücken der damaligen politischen Situation auf Bundes-, Landes-, und Kommunalebene gewählt hätten – die politischen Umstände haben sich seitdem gänzlich geändert.
Ein Fass ohne Boden
Die politischen Mitbewerber in der Hansestadt sehen das ähnlich. „Einer Neuwahl würden doch alle Attendorner Bürger mit einem Kopfschütteln begegnen. Was würde dann mit all den Ratsbeschlüssen geschehen, die wir in der laufenden Wahlperiode getroffen haben? Das wäre ein Fass ohne Boden“, erklärt Rolf Schöpf, stellvertretender Fraktionschef der CDU, die bekanntlich im Sommer 2022 nach internen Querelen auseinandergebrochen war und sich aufgespalten hat in CDU und Union für Attendorn (UfA).
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Die einstige CDU mit damals 15 Sitzen gibt’s also nicht mehr. Eine Frage wäre daher auch, wer bei einer Wiederholungswahl und einem tatsächlichen Ratsmandat-Gewinn der Grünen einen Platz räumen müsste – die CDU mit ihren jetzt acht Sitzen oder UfA, die sieben Ratsvertreter stellt?
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Deswegen sagt und fragt auch Friedhelm Arens, Fraktionschef der Union für Attendorn: „Unabhängig von unserer Trennung sind zweieinhalb Jahre Ratsarbeit im vollen Gange. Wie sollten wir jetzt eine Wiederholung vermitteln?“ Zumal eine Neuwahl mit einem großen organisatorischen Aufwand und zusätzlichen Kosten für die Stadt Attendorn verbunden wäre. Das Urteil wird nächste Woche Freitag nach der mündlichen Verhandlung übrigens noch nicht bekannt gegeben, sondern ein paar Tage später schriftlich zugestellt.