Attendorn. Ob es nach der Wahlzettel-Panne in Attendorn eine Neuwahl gibt, ist nach der CDU-Klage unklar. Einen Teilerfolg hat die Partei schon erzielt.

Wird es in Attendorn nach der Stimmzettel-Panne im Bezirk Mooskamp/Repe/Mecklinghausen eine Neuwahl geben? Mit Sicherheit lässt sich diese Frage fast vier Monate nach der Kommunalwahl nicht beantworten. Die Entscheidung fällt vor Gericht. Nur wann und in welcher Instanz, das ist noch völlig unklar. Es droht eine jahrelange Hängepartie. Die CDU, so viel ist jetzt schon klar, hat erst einmal Zeit gewonnen.

+++ Keine Nachricht aus dem Kreis Olpe verpassen: Hier für den täglichen Newsletter anmelden! +++

Der Stadtrat hatte im November mit knapper Mehrheit beschlossen: Ja, die Bürger sollen ein zweites Mal zur Urne schreiten. Denn gegen das Wahlergebnis hatten die Grünen (und der Kreis Olpe als Aufsichtsbehörde) Einspruch erhoben. Hintergrund ist, dass sie möglicherweise um einen Sitz im Rat gebracht wurden. Bekanntlich waren, nachdem die Panne auffiel, fünf Bürger aus dem Wahlbezirk nicht mehr ins Wahllokal zurückgekehrt, um ihre noch fehlende Stimme für die Stadtratsbesetzung abzugeben. In der Theorie hätten drei dieser fünf Stimmen für die Grünen ausgereicht, um einen Sitz hinzuzugewinnen. Die CDU hätte dann ein Mandat verloren.

Begründung der Klage steht noch aus

Anders sehen es die Stadt und die CDU, die sich gegen eine Neuwahl ausgesprochen haben – vor allem auf Grundlage eines externen Rechtsgutachtens. Sie argumentieren, dass von diesen fünf Wählern vier noch angetroffen wurden und diese, aus welchen Gründen auch immer, von einer erneuten Stimmabgabe am Wahltag abgesehen hätten. Heißt: Nur ein Wähler sei tatsächlich nicht mehr erreicht worden. Diese eine Stimme ändert aber definitiv nichts am Ergebnis. Zudem könnte eine Neuwahl das Ergebnis vom 13. September insgesamt verfälschen, befürchtet die Union.

Der Kreisverband der Christdemokraten hatte kurz vor Weihnachten daher auf Bitten der Attendorner CDU Klage gegen die beschlossene Neuwahl vor dem Arnsberger Verwaltungsgericht eingereicht. Die Begründung steht allerdings noch aus.

Dort liegt das Verfahren nun. Wie lange? Pressedezernent Stefan Schulte wagt keine Prognose. Nur so viel kann der erfahrene Richter sagen: „In der Regel sprechen wir in solchen Fällen über Verfahrenslaufzeiten von acht Monaten bis einem Jahr. Es kann natürlich auch schneller gehen, doch das hängt vom zuständigen Richter ab.“ Möglicherweise geht ein solches Verfahren durch Berufungen etc. sogar bis zum Bundesverfassungsgericht – dann können auch schnell mal fünf oder sechs Jahre ins Land gehen. Ist das dem Attendorner Bürger dann noch vermittelbar?

Was passiert mit dem Wählerverzeichnis?

In diesem Zusammenhang können eine Vielzahl von Unklarheiten auftreten. Ein Beispiel: In Paragraf 42 des Kommunalwahlgesetztes NRW steht: „Bei der Wiederholungswahl wird, wenn seit der Hauptwahl noch nicht sechs Monate verflossen sind, auf Grundlage derselben Wählerverzeichnisse gewählt.“ Was geschieht jedoch, wenn die Neuwahl nicht mehr innerhalb dieser sechs Monate terminiert wird? Dürfen dann dieselben Wähler ihre Stimme abgeben wie am 13. September 2020? Und was ist mit Neubürgern, die ganz frisch etwa nach Mecklinghausen gezogen sind? Und welche Auswirkungen könnte eine Neuwahl auf die Beschlüsse des Stadtrates haben, die bis zum Zeitpunkt der Neuwahl getroffen werden? Viele Fragen werden vermutlich erst im Verfahren selbst beantwortet.

+++ Mehr Nachrichten aus dem Kreis Olpe finden Sie unter wp.de/olpe +++

Einen Termin für die Neuwahl gibt es laut Hans-Werner Voß, Pressesprecher des Kreises Olpe, der Aufsichtsbehörde, noch nicht. Man wolle zunächst abwarten, was aus der Klage der CDU vor dem Verwaltungsgericht wird. Das macht auch Sinn, denn: „So lange wir kein Urteil haben, kann es auch keine Neuwahl geben. Wenn man so will, ist der Ratsbeschluss zur Neuwahl derzeit suspendiert“, erklärt Sascha Koch, selbst Jurist und Mitglied der Attendorner CDU-Fraktion.

Im Übrigen kann sich der Attendorner mit dem geltenden Kommunalwahlgesetz in NRW nicht anfreunden. Hier steht explizit drin, dass es zu Neuwahlen in einzelnen Bezirken kommen kann. „Mit den allgemeinen Wahlgrundsätzen ist das meiner Meinung nach nicht vereinbar. Wenn neu gewählt wird, dann müssten in ganz Attendorn neu gewählt werden.“ Klar ist in dieser Angelegenheit eigentlich nur eines: Es ist nichts klar.