Attendorn. Vor einem Jahr reichte die Kreis-CDU Klage gegen die vom Attendorner Stadtrat beschlossene Wiederholungswahl ein. Seitdem ist nichts passiert.

Starten wir das neue Jahr mit einer kleinen Denksportaufgabe: Da war doch was, rund um den Jahreswechsel 2020/21. Richtig, unmittelbar vor dem Heiligen Abend reichte die Kreis-CDU eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg ein. Politisch interessierte Attendorner werden sich erinnern: Die Klage der Christdemokraten richtete sich gegen die vom Stadtrat damals mit knapper Mehrheit beschlossenen Wiederholung der Kommunalwahl. Hintergrund war eine Panne am Wahlabend an jenem Sonntag im September 2020 im Attendorner Bezirk II – Mooskamp, Repe, Mecklinghausen.

Passiert ist seitdem: nichts! Und: „Es ist noch nicht absehbar, wann in dem Verfahren eine Entscheidung getroffen wird“, erklärt Silke Camen, Pressedezernentin in Arnsberg, auf Nachfrage dieser Redaktion. Offensichtlich geben die personellen Ressourcen am Gericht eine schnelle Entscheidung nicht her. Die Frage, die sich zumindest jene Bürger aus der Hansestadt stellen, die dieses Verfahren noch im Kopf haben: Macht eine gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit einer erneuten Wahl überhaupt noch Sinn mit jedem weiteren Tag, der ins Land verstreicht? Und ist ein erneuter Gang zur Urne den Bürgern aus dem betroffenen Wahlbezirk noch vermittelbar?

Es geht um einen Sitz im Stadtrat

Nein, sagt selbst Wendelin Heinemann, Fraktionschef der Grünen in Attendorn, die Profiteur einer Wiederholung sein könnten. Für die Grünen geht es um nicht weniger als die Möglichkeit, einen zusätzlichen Sitz im Stadtrat zu bekommen. Kurze Erinnerungsstütze: In ihrem Wahllokal hatten 57 Bürger aus besagtem Bezirk versehentlich eine Stimme zu wenig abgegeben, weil diese eine Stimme (für den Stadtrat) in den Wahlunterlagen fehlte. Als der Fehler auffiel, rückten die Wahlhelfer aus und baten die betroffenen Wähler, noch einmal zurück zu kommen und die fehlende Stimme nachzureichen. Das taten damals aber nur 52 der 57 Personen. Und genau diese fünf fehlenden Stimmen hätten tatsächlich dafür sorgen können, dass die CDU eine Stimme im Rat verliert und die Grünen eine dazu gewinnen.

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Was also tun in dieser misslichen Lage? Während die Grünen genauso wie FDP und SPD auf eine Wiederholung pochten und Unterstützung vom Kreis Olpe als zuständige Aufsichtsbehörde bekamen, waren die Stadtverwaltung, die UWG und die CDU dagegen und wollten die Wahl als rechtmäßig anerkennen. Ihre Meinung fußte damals auf einer externen gutachterlichen Untersuchung. Birgit Haberhauer-Kuschel, CDU-Fraktionschefin, erklärt auf Anfrage dieser Redaktion, dass von den fünf betroffenen Bürgern, die schlussendlich ihre Stimme nicht mehr abgaben, vier noch an dem Tage erreicht wurden, diese aus welchen Gründen auch immer aber davon Abstand nahmen, ins Wahllokal zurück zu kehren.

Nur einer Person das Wahlrecht entzogen

„Bis auf einen hatten alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Das betrifft insbesondere auch die vier von den fünf Wahlberechtigten, die sich aus freien Stücken entschieden haben, nicht noch einmal ins Wahllokal zu gehen. Lediglich ein einziger Wahlberechtigter konnte nicht rechtzeitig informiert werden, dass er seine Stimme noch abgeben konnte“, so Haberhauer-Kuschel. Die Juristin vertritt deshalb die Meinung: „Fehlerhaft war die Wahl nur im Hinblick auf diesen einen Wahlberechtigten, dem tatsächlich sein Wahlrecht genommen worden ist. Dies rechtfertigt jedoch keine Wiederholung der Wahl, da diese eine Stimme unter keinen Umständen irgendetwas an dem Wahlergebnis geändert hätte.“

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Und weiter: „Aus unserer Sicht würde es das Wahlergebnis verfälschen, wenn jetzt im Wahlbezirk II. die Wahl wiederholt werden müsste. Dies wäre nicht nur für die Wahlberechtigten unzumutbar, sondern würde auch den fundamentalen Grundsätzen der Demokratie widersprechen.“ Die Unzumutbarkeit den Wählern gegenüber sieht auch Wendelin Heinemann, der sich eigentlich nur eines wünscht: eine Entscheidung, in welche Richtung auch immer, und zwar zügig. „Es ist doch sehr fragwürdig, dass nach so langer Zeit immer noch keine Entscheidung gefallen ist. Leider haben wir keinerlei Hebel, um das Verwaltungsgericht zu bewegen.“ Besonders ärgerlich aus Sicht der Grünen: Mit einem Sitz mehr im Stadtrat hätten, so Heinemann, Entscheidungen schon anders ausfallen können, beispielsweise bei ihren Anträgen rund um Photovoltaik-Förderung etc.

Hätte, Wenn und Aber. Fakt ist, dass mit einer Entscheidung über die Wiederholung der Kommunalwahl im Attendorner Bezirk II. auch zu Beginn des Jubiläumsjahres noch lange nicht zu rechnen ist. Das Warten geht also weiter.