Kirchhundem. Zweieinhalb Jahre nach der Kommunalwahl in Kirchhundem wird eine Klage der Grünen vor Gericht verhandelt.

Sage und schreibe zwei Jahre und sieben Monate nach der letzten Kommunalwahl am 18. September 2020 rückt das Verwaltungsgericht in Arnsberg die Wahl jetzt noch einmal in den Fokus. Am 21. April steht dort eine Klage des Kreisverbands Olpe von Bündnis 90/Grüne und Mike Warnecke, Fraktionssprecher der Grünen im Gemeinderat Kirchhundem, gegen die Gemeinde auf dem Terminplan. Der Vorwurf: der Grünen: Der Gemeindevertreter Michael Färber (CDU) aus Welschen Ennest hätte sein Ratsmandat nach der Wahl nicht antreten dürfen. Die Gemeinde hätte dies nicht zulassen dürfen.

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Nach Einschätzung von Fred Josef Hansen, damals noch Vorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Kreis Olpe, und Mike Warnecke könne Michael Färber, direktgewählter Bewerber im Wahlbezirk Welschen Ennest 2 und langjähriger Vorsitzender der CDU-Fraktion, kein rechtswirksames Mitglied des Gemeinderats sein, da seine berufliche Tätigkeit bei der Kreisverwaltung Olpe mit seiner Tätigkeit im Gemeinderat unvereinbar sei.

Die Grünen berufen sich auf § 13, Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes NRW, wo es sinngemäß heißt: Beamte im Dienst eines Kreises, die unmittelbar mit der allgemeinen Aufsicht oder der Sonderaufsicht über kreisangehörige Gemeinden befasst sind, können nicht der Vertretung einer kreisangehörigen Gemeinde angehören. Als Fachbereichsleiter III (Jugend, Gesundheit, Soziales) der Kreisverwaltung, zu dem auch der Bereich Soziale Hilfen in den Städten und Gemeinden gehörten, übe Michael Färber eben eine solche Aufsicht aus. Aus diesem Grunde liege eine Inkompatibilität vor, so die Grünen und erhoben 2020 Einspruch gegen die Wahl. Die Kirchhundemer Gemeindeverwaltung kam damals zu einer anderen Einschätzung. Färber sei nicht mit einer Sonderaufsicht im Sinne einer Aufsichtsbehörde betraut. Wahlausschuss und Gemeinderat hatten dann am 21. September bzw. 17. Dezember 2020 die Kommunalwahl 2020 für gültig erklärt. Gegen diese Beschlüsse zogen die Grünen dann im Februar 2021 vor das Verwaltungsgericht, wo es jetzt zur Verhandlung kommt. Die Gemeinde hatte nach der Klageerhebung ihre Klageerwiderung beim Verwaltungsgericht eingereicht.

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Der Vorwurf an den Welschen Ennester Gemeindevertreter bzw. an die Gemeinde als Aufsichtsgremium für die Kommunalwahl ist nicht neu. Er wurde bereits früher von der Kirchhundemer SPD geäußert und bereits 2009 durch den Städte- und Gemeindebund NRW sowie 2011 durch die Bezirksregierung Arnsberg geprüft. Ergebnis: Es liege keine Inkompatibilität vor. Michael Färber könne sein Ratsmandat weiterhin ausüben.

Zu einer gerichtlichen Entscheidung in der Frage war es bisher nicht gekommen. Als Zeugen hatten die Grünen seinerzeit den ehemaligen Kirchhundemer Bürgermeister Andreas Reinéry benannt, Rechtsanwalt der Klageseite ist Dr. Franz-Josef Kaufmann aus Kirchhundem.

In der mündlichen Verhandlung, die am Freitag, 21. April, um 13 Uhr im Saal I (Raum 207) des Verwaltungsgerichts Arnsberg beginnt, sind keine Zeugen geladen. Nur Michael Faerber selbst ist nach Auskunft des Verwaltungsgerichts beigeladen. Ob es nach der Erörterung eine Urteilsverkündung geben wird, oder ob das Urteil später zugestellt wird, ist offen. Möglich wäre auch eine Beilegung des Rechtsstreits am Ende der Verhandlung.