Attendorn. Eine städtische Förderung für Dachbegrünungen konnten die Attendorner schon 2022 beantragen. Dieses Jahr packt die Stadt noch etwas drauf.

Wie schon im vergangenen Jahr wird die Stadt Attendorn die (extensive) Begrünung von Dächern, Garagen oder Carports in der Hansestadt bezuschussen. Neu ist, dass Privatpersonen oder Unternehmer in diesem Jahr auch städtische Gelder für eine fachgerechte Fassadenbegrünungen beantragen können. Die Politik wird den Weg für dieses zweigleisige Förderprogramm im Stadtrat Anfang Februar verabschieden, so dass es zum 15. Februar in Kraft treten wird.

Im städtischen Haushalt stehen dafür 20.000 Euro zur Verfügung. Die Stadt Attendorn zahlt dem Antragssteller, der sein Dach begrünen will, einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der als förderwürdig anerkannten Kosten, maximal jedoch 20 Euro pro Quadratmeter (qm). Für die Begrünung von Fassaden beträgt der Zuschuss ebenso 50 Prozent, hier gibt es jedoch einen Unterschied: So zahlt die Stadt maximal 15 Euro/qm für eine bodengebundene Fassadenbegrünungen und maximal 20 Euro/qm für eine wandgebundene Begrünungen der Fassade. Der Gesamtförderbetrag pro Maßnahme beträgt in beiden Fällen maximal 1000 Euro. Eine Zuschuss gibt es ab 10 Quadratmetern. So steht es in dem Förderprogramm.

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Bezuschusst werden bei einer Dachbegrünung zum Beispiel die Materialkosten zum Aufbau der Vegetationsschicht, wie Schutzvlies, Filtermatte, Dränschicht, Substrat, Saatgut oder Pflanzen. Bei einer Fassadenbegrünung gewährt die Stadt Zuschüsse für „boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen (...) an Fassaden, Mauern und sonstigen vertikalen Flächen im Außenbereich.“ Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, zudem muss der Antragssteller gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Pflaster oder Beton zurückbauen

Ein zweites Förderprogramm hat zum Ziel, bodenentsiegelnde Maßnahmen im Stadtgebiet zu fördern. Hierfür stehen 30.000 Euro im Haushalt. Auch hier gilt: Bezuschusst werden 50 Prozent der als förderwürdig anerkannten Kosten, maximal jedoch 50 Euro pro Quadratmeter Nettoentsiegelungsfläche. Der Gesamtförderbetrag pro Maßnahme beträgt auch hier maximal 1000 Euro. Eine Förderung erfolgt erst ab einer Fläche von mindestens 10 qm.

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„Gefördert werden Maßnahmen, bei denen versiegelte Flächen ohne Begrünung, zum Beispiel Pflaster, Beton und Asphalt, zurückgebaut und dauerhaft mit Anschluss an den natürlichen Boden begrünt werden“, heißt es in der Richtlinie zum Förderprogramm. Förderfähig sind anfallende Planungs-, Material-, und Baukosten, die im direkten Zusammenhang mit der Herstellung einer unversiegelten Fläche stehen, oder auch Entsorgungskosten des alten Bodenbelags. Auch hier existiert kein Rechtsanspruch und auch hier muss der Antragssteller gewisse Voraussetzungen erfüllen, die in den Programmen detailliert aufgeführt sind. Auch dieses Förderprogramm wird Mitte Februar in Kraft treten. Anträge können dann schriftlich oder digital bei der Stadt eingereicht werden.

Weitere Informationen zu den beiden Programmen erteilt Chiara Sopart vom Tiefbauamt unter 02722 / 64334