Attendorn. Bis zu 75 Grundstücke in Petersburg: Stadtverwaltung und Volksbank Sauerland werden bald einen ersten städtebaulichen Vertrag unterzeichnen.

Unterschrieben ist dieser erste städtebauliche Vertrag zwar noch nicht, doch sind sich die Stadt Attendorn und die Volksbank Sauerland (ehemals Bigge-Lenne) kurz vor dem Jahreswechsel entschieden näher gekommen. Immerhin bildet dieses Stück Papier, ein erster städtebaulicher Vertrag, nicht weniger als die Grundlage dafür, dass die Volksbank als Investor ein großes Baugebiet mit bis zu 75 Grundstücken im Attendorner Ortsteil Petersburg entwickeln wird – und zwar, wenn alles nach Plan läuft, in drei Bauabschnitten. Die Vereinbarung eines solchen Vertrages hatte im Sommer die CDU-Fraktion beantragt und dafür auch eine politische Mehrheit „gewonnen“.

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Dennoch sorgte dieses Vorhaben vor wenigen Monaten für heftige Diskussionen im politischen Attendorn. Die Verwaltung und die SPD-Fraktion wehrten sich zwar nicht grundsätzlich dagegen, dass die Genossenschaftsbank als Investor das Baugebiet entwickelt, sehr wohl aber war und ist es ihnen ein Dorn im Auge, dass sich der Investor bei dem Verkauf der Grundstücke an den Häuslebauer nicht am bestehenden Bodenrichtwert orientieren wird. Dieser Wert liegt in Petersburg bei 110 Euro pro Quadratmeter. Der Investor wird diese Summe aus rein wirtschaftlichen Erwägungen nicht halten können, er verspricht aber im Gespräch mit dieser Redaktion, einen durchschnittlichen Quadratmeter-Preis von 165 Euro nicht zu überschreiten.

Städtebauliches Gesamtkonzept

Mittlerweile ist der Streit zumindest öffentlich verpufft und beide Seiten scheinen großes Interesse daran zu haben, die notwendigen Schritte hin zur Umsetzung des Baugebietes anzugehen. Die Volksbank verpflichtet sich als Erschließungsträger in diesem ersten Vertrag dazu, in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebauliches Gesamtkonzept auszuarbeiten. Die Verwaltung wiederum sagt schriftlich zu, dass man mit dem Aufstellen eines Bebauungsplans (B-Plan) für dieses Gebiet den Grundstein legt, dass die Volksbank überhaupt das Gebiet angehen darf. „Wir sind in konstruktiven Gesprächen und haben durch diesen städtebaulichen Vertrag eine Grundlage, um jetzt über die Ausarbeitung eines B-Plans zu sprechen“, lobt Bürgermeister Christian Pospischil (SPD) den Austausch mit der Volksbank.

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Ein erstes Gespräch der Beteiligten fand Anfang Dezember im Rathaus statt - im Übrigen unter Einbeziehung verschiedener Fachplaner, denen eine wichtige Rolle bei den nun anstehenden Schritten zuteil wird. Denn sie planen unter anderem die infrastrukturelle Ausstattung des Plangebietes, die Verkehrsführung, die Ver- und Entsorgung, sie erstellen ein Versickerungskonzept und vieles mehr. „Daneben sind viele Gutachten notwendig, wie beispielsweise Artenschutzgutachten und Lärmschutzgutachten. Aber auch archäologische Fragen sind zu beachten. Wir werden zu Jahresanfang mit allen beteiligten Partnern einen Zeitplan entwerfen, um das Projekt zügig und ohne unnötige Zeitverluste durchzuführen. Hierzu gehört zum Beispiel, dass wir das Artenschutzgutachten kurzfristig in Auftrag geben werden, um schon das kommende Frühjahr berücksichtigen zu können“, verspricht Folkert Matrose, Bereichsleiter Unternehmensentwicklung bei der Bank. All diese Ergebnisse werden später in einen weiteren städtebaulichen Vertrag einfließen.

Preisindexierung gefordert

Der springende Punkt, gerade für Interessenten an einem Grundstück in Petersburg, wird allerdings der Preis sein, den die Volksbank aufrufen wird. Ohnehin treiben den Häuslebauern schon jetzt die enorm gestiegenen Baukosten und die wieder deutlich höheren Zinsen für Baukredite die Schweißperlen auf die Stirn. Die Genossenschaftsbank verspricht zwar, nicht mehr als 165 Euro pro Quadratmeter zu verlangen, sie koppelt dieses Versprechen aber an „eine Preisindexierung, um unbeeinflussbare Preissteigerungen auffangen zu können“, so Matrose.

Und noch etwas ist dem Investor wichtig, was sich als kleine Warnung an die Stadtverwaltung interpretieren lässt: „Unsere Kalkulation beruht auf den allen Seiten bekannten Planungen inklusive der Ausgestaltung des Baugebietes. Sollten sich im Rahmen des B-Plan-Verfahrens noch Dinge ergeben, die bislang nicht berücksichtigt wurden, zum Beispiel neuartige Energieversorgungskonzepte, besondere Gestaltungsanforderungen wie Straßenbreite oder ähnliches, ändern sich dadurch gegebenenfalls die Kalkulationsgrundlagen“, ergänzt Matrose – und damit auch die Grundstückskosten für den interessierten Häuselbauer.