Attendorn. Der Streit um die künftige Ausrichtung beim Thema Bauen eskaliert im Ausschuss. Nun ist sogar die Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Wie geht Attendorn in Zukunft mit der Entwicklung neuer Baugebiete um? Es zeichnet sich ab, dass der Stadtrat am Mittwochabend mehrheitlich einen im Rathaus entwickelten Grundsatzbeschluss dazu ablehnen wird. In nicht-öffentlicher Sitzung wird die Verwaltung um Bürgermeister Christian Pospischil (SPD) erneut dafür werben, dass sich nicht nur die Stadt, wenn sie in Besitz von Bauland kommt und Grundstücke auf den Markt bringt, beim Verkauf am Bodenrichtwert orientieren muss, sondern auch fremde Investoren dieses Vorgehen zusichern müssen.

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Die Stadt will dadurch verhindern, dass die ohnehin schon enormen Baukosten für den Häuslebauer noch weiter steigen. Im ganz konkreten Fall von Petersburg, wo die Volksbank Bigge-Lenne ein großes Baugebiet entwickeln möchte, sorgt das Vorgehen für Streit innerhalb der Politik. In Petersburg liegt der Bodenrichtwert bei 105 Euro. Ein Preis, für den die Volksbank rein aus wirtschaftlichen Gründen den Quadratmeter nicht verkaufen will und wird.

Zwei Modelle prallen aufeinander

Die CDU fordert nun, und auch hierfür zeichnet sich eine Mehrheit im Stadtrat ab, dass die Verwaltung einen städtebaulichen Vertrag mit der Volksbank ausarbeiten soll. In einem Antrag der Fraktion heißt es unter anderem: „Die anhaltende Nachfrage nach Baugrundstücken kann nur spärlich bedient werden und reicht in Gänze nicht aus. Vor diesem Hintergrund sollte die Chance nicht verpasst werden, das Planungsvorhaben voranzutreiben und die Flächen mit einem leistungsfähigen, örtlichen Partner wie es die Volksbank unbestritten ist, möglichst bald zu entwickeln.“

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Der Streit um die Frage, nach welchem Prinzip neue Baugebiete entwickelt werden, hat aber nicht nur eine inhaltlichen Komponente. Denn im Grunde geht es um die Frage, ob das von der Stadt favorisierte Zwischenerwerbsmodell oder das Investorenmodell auf mehr Wohlwollen im Stadtrat trifft. Sondern es gibt auch eine rechtliche Komponente. Im Ausschuss für Bauen, Planen, Klima- und Umweltschutz vergangene Woche hatte Rolf Schöpf (CDU) zur Geschäftsordnung beantragt, die Beratung über besagten Grundsatzbeschluss und den Antrag zur Wohnbauflächenentwicklung in Petersburg (also der städtebauliche Vertrag mit der Volksbank) in die öffentliche Sitzung zu hieven. Grundsatzbeschlüsse müssten „dringend öffentlich beraten und entschieden werden“, so Schöpf.

Ab 17 Uhr

Der Stadtrat tagt am Mittwoch öffentlich ab 17 Uhr in der Stadthalle. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem „Grundsätze über die Abgabe von Bauplätzen“, die der zuständige Ausschuss in seiner letzten Sitzung bereits mehrheitlich abgelehnt hatte.

Die Stadtverwaltung sah und sieht das anders, vor allem mit Verweis auf einen sogenannten Einladungsmangel. Will heißen, dass die Öffentlichkeit überhaupt keine Chance zur Einsichtnahme in diese beiden Themen gehabt hätte. Und noch etwas macht Bürgermeister Pospischil klar: „Es geht hierbei auch um Grundstücksverhandlungen und Verhandlungspositionen der Stadt anderen gegenüber, die zwingend nicht-öffentlich bleiben müssen.“ Die Beschlussvorlagen zu splitten in eine öffentliche und eine nicht-öffentliche Beratung sei laut dem Bürgermeister kaum möglich, „weil es keine inhaltliche Trennlinie gibt und die Materie viel zu komplex und schwierig ist.“ Diese Begründung hatte im Ausschuss auch Baudezernent Carsten Graumann vorgetragen und sich vorab mit dem Städte- und Gemeindebund über dieses Vorgehen unterhalten. Daher ließ Ausschuss-Vorsitzender Uli Bock (SPD) den Antrag zur Geschäftsordnung von Rolf Schöpf nicht zu.

Stellungnahme an den Kreis

Der CDU-Politiker schaltete daraufhin die Kommunalaufsicht, also den Kreis Olpe ein, der wiederum eine Stellungnahme der Stadt eingefordert hat. Solange der Kreis diese nicht vorliegen habe, werde er auch keine Bewertung vornehmen, erklärte Kreis-Sprecherin Stefanie Gerlach. Im Übrigen hat nicht nur Rolf Schöpf Beschwerde eingereicht, sondern auch FDP-Chef Ralf Warias. Und zwar mit Verweis auf die Geschäftsordnung, die vorgebe, dass ein „gut begründeter Antrag“ (Warias) zur Abstimmung zugelassen werden müsse. „Der Ausschuss-Vorsitzende hat gar nicht die Expertise, darüber zu entscheiden, auch nicht, wenn ein Verwaltungsmitarbeiter ihm zuredet“, erklärt Warias.

Bock selber sieht das komplett anders und betont: „Dieser Antrag zur Geschäftsordnung war nicht rechts-konform, deshalb habe ich ihn auch nicht zur Abstimmung zugelassen.“ Nun wird sich die Kommunalaufsicht ein abschließendes Urteil über diesen Fall bilden müssen.