Finnentrop/Eslohe/Lohmar. Für den Doppelmord an Enkel und Oma einer Unternehmerfamilie aus Eslohe saß Detlef M. jahrelang im Gefängnis. So geht es mit ihm nun weiter.

Er gehört zu den spektakulärsten Cold-Case-Fällen (ungelöste Kriminalfälle) in Nordrhein-Westfalen: der Mord an der Gastwirtstochter Claudia O. vor rund 35 Jahren in Lohmar bei Bonn. Bis heute ist nicht zweifelsfrei bewiesen, dass der dringend tatverdächtige Detlef M., der in den 1980er Jahren gut zwei Jahre in Frettermühle in der Gemeinde Finnentrop lebte, auch wirklich der Mörder der jungen Frau ist. Das Landgericht Bonn sieht zwar weiterhin einen hinreichenden Tatverdacht. Dennoch hob die zuständige Kammer den Haftbefehl in der vergangenen Woche wieder auf. Detlef M. gilt seit jeher als letzter, der die junge Frau, die damals 23 Jahre jung war und im Hotel ihrer Eltern qualvoll starb, lebend gesehen hatte.

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Der mutmaßliche Täter saß seit Ende der 1980er Jahre bereits wegen eines weiteren Doppelmordes im Gefängnis. Der heute 66-jährige Senior hatte damals Enkelsohn und Großmutter einer bekannten Unternehmerfamilie aus Eslohe getötet und das kleine Kind in einem Waldstück vergraben. Diese Tat gab er anschließend auch zu und wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Im Jahr 2020 wurde Detlef M. jedoch vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.

Operative Fallanalyse beim LKA

Bis er im April dieses Jahres erneut verhaftet wurde. Die Ermittler der Operativen Fallanalyse beim LKA NRW waren sich sicher, dass sie dem einstigen Bürger der Gemeinde Finnentrop nun doch den Mord an der Gastwirtstochter nachweisen können. Die Mitarbeiter des Landeskriminalamtes wiesen mit Hilfe des genetischen Fingerabdrucks nach, dass eine der damals auf Leichenfolien gefundenen DNA-Spuren Detlef M. gehörte. Eine zweite DNA-Spur wiesen die Experten einem damals an den Ermittlungen beteiligten LKA-Beamten, der die Faserspurenuntersuchung durchgeführt hatte, zu.

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Ein Durchbruch. Nun sprach vieles, wenn nicht alles dafür, dass sich Detlef M. nach dem Doppelmord von Eslohe nun auch des Mordes an der jungen Gastwirtstochter verantworten müsse und erneut für viele Jahre hinter Gittern wandert. Doch soweit ist es noch nicht. Das Problem: Das Landgericht Bonn ging bislang davon aus, dass besagte Leichenfolien vor den Untersuchung durch die Cold-Case-Ermittler zu keinen Zeitpunkt geöffnet waren.

Zweite Auswertung

Nun habe sich aber herausgestellt, dass „die Leichenfolien (...) bei der Untersuchung auf Faserspuren doch an vielen Stellen mit einem Skalpell eingeschnitten worden sind, um Fasern zu entnehmen. Nach Ansicht der Kammer bringt dieses Einschneiden einer Leichenfolie die Gefahr einer Kontaminierung mit sich“, erklärt Gerlind Keller, Pressesprecherin des Landgerichts in Bonn, warum die Behörde nun den Haftbefehl ausgehoben hat. Mit anderen Worten: Die Fasern könnten bei den kriminaltechnischen Untersuchungen Ende der 1980er Jahre kontaminiert worden sein. Somit lasse sich nicht mit letzter Gewissheit sagen, dass Detlef M. die junge Frau getötet hat.

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Es gibt allerdings noch eine zweite, bislang ungeöffnete Leichenfolie, die nun auf das Vorhandensein von DNA-Spuren untersucht wird. Wenn diese Auswertung vorliegt, wird das Landgericht in Bonn die Hauptverhandlung gegen Detlef M. neu beginnen. Und einer der spektakulärsten Cold-Case-Fälle in Nordrhein-Westfalen wird erneut Fahrt aufnehmen.