Eslohe. Ein 66 Jahre alter Mann sitzt wieder in Haft. 1988 mordete er zweimal in Eslohe. Jetzt ist sich das LKA sicher: Er tötete auch schon vorher.
Da kommen alte, furchtbare Erinnerungen auf: Der Doppelmörder von Eslohe sitzt wieder in Haft – er ist offenbar ein Serienmörder. Im November 1988 hatte Detlef M. in Eslohe einen Unternehmer-Sohn und dessen Großmutter ermordet. Jetzt steht nach Überzeugung der Mordkommission und der Staatsanwaltschaft in Bonn eindeutig fest: Dieser Mann mordete auch schon vor Eslohe – ein Fall, der inzwischen fast 35 Jahre zurückliegt.
Neue Erkenntnisse des Landeskriminalamtes zu einem „Cold Case“ führten zurück zu Detlef M. – „Cold Case“ bezeichnet neue Ermittlungen der Polizei in einem bisher ungeklärten Kriminalfall.
Ungelöst war demnach der Mord an Claudia Otto am 9. Mai 1987: Die damals 23-jährige Gastwirtstochter war im Landhotel ihrer Eltern in Lohmar, unmittelbar an der Bundesstraße 484, getötet worden. Sie war erwürgt worden. Schon 2017 war Detlef M. im Zusammenhang mit diesem Mord festgenommen worden – eine rein rechtliche Form, denn M. saß da ja bereits seine Haftstrafe für die Esloher Morde ab.
DNA-Spuren immer feiner analysiert
Allerdings reichte die Beweislage dann gegen ihn im Fall Otto dennoch nicht aus. Denn bei den ersten DNA-Untersuchungen 2017 war auch eine andere scheinbare Spur eines Unbekannten gefunden worden – die ist inzwischen auf einen ehemaligen Mitarbeiter des LKA zurückzuführen, der damals an der Spurenauswertung beteiligt war. Damals waren es Hautschuppen, die ausgewertet wurden. M. galt als derjenige, der die junge Frau zuletzt lebend gesehen hatte.
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Die Ermittler der Mordkommission und das Landeskriminalamt blieben jedoch an dem Fall akribisch dran – erfolgreich. Inzwischen sind die Untersuchungen so weit fortgeschritten, dass feinste DNA-Spuren analysiert werden können. Eine solche Zuordnung vom Tatort führte zu Detlef M. Fahnder der Bonner Mordkommission haben daraufhin am Dienstagmorgen Detlef M. in Detmold festgenommen, wo der inzwischen 66-Jährige wohnt. Zuvor war beim Amtsgericht Siegburg ein Haftbefehl beantragt worden. M. steht in dringendem Tatverdacht, Claudia Otto ermordet zu haben. M. wurde danach wieder ins Gefängnis eingeliefert.
32 Jahre für die Esloher Verbrechen in Haft
Im November 1988 erschütterten die Verbrechen des Detlef M. das Sauerland. Er drang damals in die abgelegene Villa des Baustoffhändlers Padberg in Eslohe ein.
Dort erdrosselte er die 56 Jahre alte Großmutter des 15 Monate alten Unternehmersohnes – und entführte dann das Kleinkind. Die Eltern appellierten danach verzweifelt an die Menschlichkeit des Entführers und baten um ein Lebenszeichen. Sie waren bereit, ein Lösegeld zu zahlen. Ihr verzweifelter Appell wurde auch im Fernsehen gezeigt.
Die entsetzliche Wahrheit aber: Das Kind war von seinem Entführer schon unmittelbar danach getötet worden. Eine 200 Beamte starke Sonderkommission ermittelte in dem Fall: Unter den 500 Hinweisen führte einer zu Detlef M. Der damals 32-Jährige ist selbst Vater von zwei Kindern. Er gestand die beiden Morde gegenüber den Ermittlern.
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Detlef M. wurde vom Landgericht Arnsberg 1989 zu lebenslanger Haft verurteilt, mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Tatsächlich saß der Mann 32 Jahre lang im Gefängnis – das ist ein außerordentlich langer Zeitraum für lebenslänglich Verurteilte in Deutschland, sagt auch Oberstaatsanwalt Thomas Poggel (Arnsberg). Die durchschnittliche Dauer liegt in NRW bei 18,6 Jahren. Der Mann saß bis Ende 2020 in der Justizvollzugsanstalt Rheinbach ein. „Es gab keinen Straferlass, der Strafrest ist zur Bewährung ausgesetzt worden“, so Poggel – die Bewährungszeit läuft bis zum 19. November 2025. Im neuen Prozess würde dann nachträglich eine Gesamtstrafe aus allen drei Morden gebildet – die bei einer Verurteilung wegen Mordes wieder lebenslänglich lauten dürfte.
>>> HINTERGRUND <<<
2020 gab es in Deutschland insgesamt 1794 Häftlinge, die lebenslange Strafen verbüßen.
Es gibt bei der lebenslangen Freiheitsstrafe keine feste Obergrenze, wie lange sie dauert: Je länger sie vollzogen werden soll, desto aufwendiger werden die Begründungen dafür.
Eine erhöhte Mindestverbüßungszeit ergibt sich, wenn das Gericht – wie in diesem Fall – eine „besondere Schwere der Schuld des Verurteilten” festgestellt hat: Hier wird die Vollzugsdauer besonders lang ausgedehnt.
Bei weiteren 589 Häftlingen ist eine Sicherungsverwahrung verhängt worden. Zwischen 2002 und 2015 sind bundesweit 760 Vollstreckungen von lebenslangen Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt worden.