Eslohe. Der Mann, der 1988 in Eslohe einen Doppelmord verübte, kommt erneut vor Gericht. Er soll schon vor Eslohe eine junge Frau getötet haben.
Der bereits verurteilte Doppelmörder Detlef M. wird wohl erneut vor Gericht kommen: Die Staatsanwaltschaft Bonn hält ihn in ihrer Anklage für den Täter, der vor rund 35 Jahren eine Gastwirtstochter in Lohmar getötet haben soll. Der Mann ist bereits für einen Doppelmord in Eslohe verurteilt worden.
Dem heute 66-Jährigen wird jetzt Mord aus Habgier in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge vorgeworfen, so eine Sprecherin des Landgerichtes Bonn. Das Landgericht muss jetzt über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden.
32 Jahre im Gefängnis
Der Mann hat 32 Jahre im Gefängnis gesessen: Er war 1989 vom Landgericht Arnsberg zu lebenslanger Haft verurteilt worden, mit der Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld - deshalb verbrachte der Mörder auch so lange hinter Gittern. Eigentlich bedeutet eine lebenslange Verurteilung in NRW „nur“ 18,6 Jahre im Durchschnitt. Im November 1988 hatte der Mann in Eslohe den Sohn eines Unternehmers und dessen Großmutter ermordet.
Jetzt stellt sich heraus, was bei der Verurteilung damals in Arnsberg natürlich noch nicht bekannt war: Der Mann hatte schon vorher gemordet. Sein Opfer war demnach im Mai 1987 die damals 23 Jahre alte Claudia Otto - ein bis jetzt als so genannter „Cold Case“ ungelöster Fall für die Ermittler. Die junge Frau war damals in dem Landhotel ihrer Eltern in Lohmar erwürgt worden.
Detlef M. galt bereits bei den Ermittlungen als letzter, der die junge Frau lebend gesehen hatte - die Tötung war ihm aber damals nicht nachzuweisen. M. hatte regelmäßig das Lokal besucht. Inzwischen hat sich das Landeskriminalamt aber die Untersuchung von DNA-Spuren immer weiter verfeinert: Jetzt führt die Auswertung einer solchen Spur doch zu dem Mann.
Nachträglich eine Gesamtstrafe
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat ihre Akten zu den Morden von Eslohe nach Bonn abgegeben. Sie hat bislang noch die Führungsaufsicht über den inzwischen 66-Jährigen. Der Mann saß bis Ende 2020 im Gefängnis in Rheinbach ein. Erneut festgenommen wurde er danach im April 2022 an seinem neuen Wohnsitz in Detmold von der Bonner Mordkommission. Dem Doppelmörder war zuvor der Rest seiner Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Bewährungszeit läuft noch bis Mitte November 2025.
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In dem nun neuen Prozess würde deshalb, bei einer erneuten Verurteilung, nachträglich noch eine Gesamtstrafe aus dann insgesamt drei Morden gebildet: Sie würde dann wohl erneut lebenslänglich lauten. Bei lebenslänglich Verurteilten muss immer eine Prognose gestellt werden, ob von ihnen weiter eine Gefahr ausgeht - es ist kaum denkbar, dass er dann, trotz seines Alters, doch noch einmal auf freien Fuß käme.
Bei fingierter Geldübergabe überwältigt
Der Fall weckt in Eslohe entsetzliche Erinnerungen. Nach der Ermordung der Großmutter täuschte er die Entführung ihres Enkels vor, tatsächlich tötete er das Kleinkind aber direkt danach. Ein damals an den Ermittlungen Beteiligter erinnert sich: Der Mörder wurde dann bei einer fingierten Geldübergabe überwältigt. Die Polizei präparierte dafür ein Auto des Händlers so, dass sich ein Polizei-Hundeführer mit seinem Hund im Kofferraum verstecken und dann das Fahrzeug unbemerkt vom Täter durch eine Klappe im Kofferraumboden verlassen konnte.
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Als M. dann den bei einer nächtlichen Geldübergabe in einem Waldstück abgelegten Geldkoffer öffnete, zündete er damit eine von der Polizei im Koffer versteckte Blendgranate. Das zeigte dann dem Diensthund an, wo er den Täter stellen konnte. Der Hund verbiss sich bei der Attacke in den Unterarm des Mörders, der von Polizeibeamten anschließend an Ort und Stelle überwältigt werden konnte.