Finnentrop/Kreis Olpe. Der Kreis Olpe hatte den Bau von drei Windrädern durch die SL Windenergie bei Schöndelt abgelehnt. Was vor dem OVG Münster jetzt passiert ist.
Die SL Windenergie GmbH aus Gladbeck hat eine wichtige Hürde bei ihrem Vorhaben genommen, in der Nähe von Schöndelt in der Gemeinde Finnentrop drei Windräder zu errichten. Am Dienstag einigte sich das Unternehmen mit dem Kreis Olpe als Genehmigungsbehörde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster auf einen Vergleich. Dieser sieht vor, dass die Kreisverwaltung ihren Ablehnungsbescheid wieder zurücknehmen und das gesamte Verfahren weiterlaufen wird, unter anderem mit der Beteiligung der Öffentlichkeit. Die SL Windenergie nimmt dafür Abstand von ihrer Klageintention, die eine (sofortige) Genehmigung zum Bau der drei Anlagen zum Ziel hatte.
Milan Nitzschke, Geschäftsführer der SL Windenergie, ist zuversichtlich, dass nun keinerlei triftigen Gründe mehr gegen den Bau auftauchen werden und im Frühjahr 2023 final über den Genehmigungsbescheid entschieden wird. „Wir würden uns freuen, wenn es jetzt schnellstmöglich zu einer positiven Entscheidung kommt. Unsere drei geplanten Anlagen haben das Potenzial, mehr als 10.000 Haushalte jährlich mit Strom zu versorgen. In Zeiten von deutlich gestiegenen Energiepreisen ist es umso wichtiger, dass die Windkraft jetzt genutzt wird“, erklärte er im Gespräch mit dieser Redaktion.
Es geht um den Stichtag
Der Kreis Olpe hatte schon vor Monaten den Bauantrag mit dem Verweis abgelehnt, dass zwei der drei beantragten Windräder den in der Landesbauordnung NRW festgelegten Mindestabstand von 1000 Metern zu sogenannten „im Zusammenhang bebauten Ortsteilen“ nach Baugesetzbuch unterschreiten würde. Streitpunkt war jedoch die Frage, ob die SL Windenergie ihren vollständigen immissionsschutzrechtlichen Antrag vor dem Stichtag Ende Dezember 2020 beim Kreis eingereicht hatte oder nicht, also die Novelle des Baugesetzbuches NRW und die darin eingeflossene Abstandsregelung rechtlich schon Bestand hatte. Die Projektierer beharrten dabei auf eine sogenannte Vertrauensschutzregelung für solche Anträge, die schon vor der Gesetzesänderung gestellt wurden.
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Der Kreis Olpe sah damals bei den eingereichten Unterlagen deswegen keine Vollständigkeit, weil die SL Windenergie erst nach besagtem Stichtag eine zusätzliche, laut Nitzschke jedoch freiwillige Umweltverträglichkeitsanalyse eingereicht hatte. „Dass uns dieses Vorgehen zum Verhängnis gemacht wurde, hat uns doch sehr schockiert“, ärgerte er sich über ein „bemerkenswert brüskes Vorgehen“ der Olper Kreisverwaltung. Der Kreis vertrat damals allerdings eine andere Rechtsauffassung. Nun sagt Kreisdirektor Philipp Scharfenbaum: „Wir sind vom Gericht eines Besseren belehrt worden und sollten daher in diesem ganz konkreten Fall an unserer Auffassung nicht weiter festhalten“. Allerdings legt der Kreisdirektor auch Wert auf die Feststellung, dass der gesamte Verfahrenabschluss weiter ergebnisoffen bleibe. Nur die 1000-Meter Abstandsregelung habe keinen Bestand mehr.
Gemeinde will Planung abgeben
Für Milan Nitzschke geht der Blick jetzt nach vorne, denn: „Es ist durch diese Ablehnung und unsere Klage viel Zeit ins Land gegangen. Der Strom, den wir heute haben, ist viel zu teuer, weil wir viel zu wenig Windkraftanlagen haben.“
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Interessant ist diese Entwicklung auch vor dem Hintergrund, dass die Finnentroper Verwaltung dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung vorschlagen wird, sämtliche Windkraft-Planungen aus den Händen zu geben. Denn, so Bauamtsleiter Uli Hilleke, die Windkraftflächen würden in Zukunft das Land und die Bezirksregierung im Regionalplan festhalten, und die Genehmigungen würde auch nicht mehr der Kreis, sondern die Bezirksregierung in Arnsberg aussprechen. Und damit würden auch die Kommunen keinerlei Planungshoheit mehr besitzen.