Attendorn. Die Villa des insolventen Unternehmers Rüdiger Höffken wird versteigert. Zu den Bietern soll auch seine Frau Monika gehören.

Die Villa des insolventen Attendorner Unternehmers Rüdiger Höffken wird am Donnerstag, 17. März, im Amtsgericht Olpe an der Bruchstraße versteigert. Los geht es um 10 Uhr in Saal 37. Der Verkehrswert der luxuriösen Immobilie aus den 1980er Jahren an der Alten Handelsstraße in Neu-Listernohl beläuft sich auf gut eine Millionen Euro. Im Gespräch mit dieser Redaktion bestätigte der heute 74-jährige Noch-Eigentümer, der einst durch den Verkauf hochwertiger Autofelgen Berühmtheit erlangte, dass seine Frau Monika zu den Bietern gehören wird. Sie wird von ihrem Anwalt vertreten.

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Und so läuft die Zwangsversteigerung ab: Aufgrund der Corona-Pandemie wird das Gericht den Zugang zu der öffentlichen Versteigerung in den Verhandlungssaal steuern. Zunächst werden die am Verfahren beteiligten Personen wie die Gläubiger hineingelassen, es folgen die Personen, die (vermutlich) als Bieter mit ins Rennen gehen. Erst danach können interessierte Zuschauer in den Saal. Sofern dieser nicht schon voll besetzt ist. Sollte dies der Fall sein, müssten einige Zuschauer draußen vor dem Saal ausharren. „Wir werden dann einen Bediensteten in die Tür stellen, der die Gäste außerhalb des Saals auf dem Laufenden hält“, erklärt Rechtspfleger Stefan Weber.

Grundbuchinhalt wird vorgetragen

Anschließend startet die Versteigerung. Und zwar damit, dass Weber die Grundbuchinhalte verkündet. Danach wird er mit den am Verfahren beteiligten Personen über notwendige, vor allem aber gesetzlich vorgegebene Regularien sprechen. Diese Prozedur wird schätzungsweise eine halbe Stunde dauern. Es folgt die Verkündung des geringsten Gebotes, ehe die Bieter ihre Angebote abgeben können. Dazu muss man folgendes wissen: Die Bietenden müssen eine Sicherheitsleistung nachweisen, und zwar ein Zehntel des Verkehrswertes. Also platt gesprochen beispielsweise mit einem Bankscheck in Höhe von gut 100.000 Euro im Amtsgericht auftauchen. Diese Sicherheit braucht das Gericht.

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Die Versteigerung selbst ist erst ab der Hälfte des Verkehrswertes – im konkreten Fall also bei einem Gebot jenseits der halben Millionen Euro – zulässig. Hier spricht der Fachmann von der sogenannten Fünf-Zehntel-Grenze. Der Gläubiger kann dann aber noch hingehen und Einwände erheben, wenn das Gebot zwar zulässig, ihm aber nicht hoch genug ist. Er kann sich dabei auf die sogenannte Sieben-Zehntel-Grenze stützen, die besagt, dass der Bieter über 700.000 Euro für den Kauf der Villa Höffken hinlegen muss. Nach oben sind den Bietenden schließlich keine Grenzen gesetzt.