Attendorn. Nachdem das Haus von Unternehmer Rüdiger Höffken aus Attendorn unter den Hammer gekommen ist, folgt bald eine zweite Zwangsversteigerung.

Nach der Zwangsversteigerung ist vor der Zwangsversteigerung: Nachdem die Villa von Rüdiger Höffken aus dem Attendorner Ortsteil Neu-Listernohl einen neuen Eigentümer bekommen hat – möglicherweise die Ehefrau des Attendorner Unternehmers, die wie berichtet nächste Woche Donnerstag im Olper Amtsgericht mitbieten wird (genau genommen tut dies ihr Anwalt) –, kommt als nächstes das Haus von Christoph Hoffmann unter den Hammer. Daraus macht Rüdiger Höffken, der durch den Verkauf hochwertiger Autofelgen Berühmtheit erlangte und im Jahr 2008 insolvent ging, gar keinen Hehl.

Die Immobilie seines langjährigen und vertrauten Mitarbeiters steht direkt neben dem Höffken-Anwesen an der Alten Handelsstraße und weist einen ähnlich hohen Verkehrswert auf wie die „Villa Höffken“ selbst – nämlich rund eine Millionen Euro. Ein Termin für die Zwangsversteigerung vom Hause Hoffmann, die Amtsgerichtsleiter Stefan Weber (noch) nicht bestätigen konnte, steht allerdings noch aus.

Höffken fühlt sich unfair behandelt

Die beiden Versteigerungen hängen aber, zumindest aus Sicht des ehemaligen Schatzmeisters von Schalke 04, unmittelbar zusammen. Die Zwangsversteigerung seiner eigenen Villa wird, wie berichtet, betrieben durch die Volksbank Bigge-Lenne als Gläubigerin. Höffken selbst habe im Jahr 2005 für den Bau der Immobilie Hoffmann als Drittsicherungsgeber zwei Grundschuldbriefe als Sicherheit der Volksbank abgetreten und aus diesen beiden Briefen betreibe die Gläubigerin nun auch die Zwangsversteigerung seiner Villa.

Ein Vorgehen, das der 74-Jährige nicht versteht und sich daher fragt: „Warum wartet die Volksbank Bigge Lenne nicht zunächst die Versteigerung des Hauses Hoffmann ab? Dorthin ist das Geld geflossen, das man nun aus der Versteigerung unseres Hauses generieren möchte. Aus der Versteigerung dieses Hauses wäre die Volksbank sicher voll befriedigt worden. Die Wohnrechte unseres schwerbehinderten Sohnes wären nicht betroffen und die Versteigerung unseres Hauses würde nicht stattfinden. Fairness stelle ich mir da etwas anders vor“, erklärt Höffken.

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Dazu muss man wissen: Tatsächlich besitzt sein schwer behinderter Sohn ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht auf Lebzeiten, das jedoch hinter dem Recht der Gläubigerin steht und deshalb – Stand heute – erlischt. Höffken selbst erklärte im Gespräch mit dieser Redaktion, dass das Verfahren insgesamt unrechtmäßig sei und er deshalb auch Rechtsmittel eingelegt habe. Was daraus wird, steht derzeit aber in den Sternen. Die VB Bigge-Lenne will sich öffentlich zu der Versteigerung nicht äußern.