Olpe/Siegen. Die 1. Große Strafkammer verurteilte die beiden Männer, die sich in Olpe um eine Cannabis-Plantage gekümmert hatten, zu jeweils drei Jahren Haft.

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichtes hat die beiden Angeklagten im Olper Drogenprozess zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt. Der Haftbefehl bleibt bestehen. So führte ihr Weg nach dem Urteil am Mittwoch wieder zurück in die JVA Attendorn bzw. die JVA Hagen. „Ihnen war klar, dass es sich um Betäubungsmittel handelte und dass das Cannabis gewinnbringend verkauft werden sollte“, sagte die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach. Staatsanwalt Dennis Lotz hatte dreieinhalb Jahr Haft gefordert, die beiden Verteidiger Christoph Hilleke und Georg Goebel maximal ein Jahr.

Die beiden Männer (26 und 31) hätten sich der Beihilfe zum unerlaubten Handel treiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht, so Dreisbach. Beide seien in Albanien geboren, hätten zwölf Jahre die Schule besucht, keine Ausbildung gemacht und aus finanziellen Gründen Arbeit gesucht. Nach dem Ende einer Beschäftigung in Belgien sei den Männern Arbeit in Deutschland versprochen worden. Für den Job in Olpe sollten sie freie Kost und Logis sowie 800 bis 1000 Euro im Monat erhalten.

Kein minderschwerer Fall

Mit gefälschten Papieren habe ein Mann am 12. November 2020 die ehemalige Lagerhalle in Olpe angemietet. „Er hatte gesagt, er wolle dort Sachen lagern“, so Elfriede Dreisbach. Es habe dann umfangreiche Arbeiten in der Halle gegeben. „Es entstand eine professionell eingerichtete große Plantage“, sagte die Richterin. Bei der Festnahme der beiden Männer am 31. August 2021 entdeckten die Ermittler 893 Cannabis-Pflanzen, es gab zahlreiche elektrische Leitungen, ein eigenes Belüftungssystem, Hochleistungsleuchten, Heizstrahler und ein Bewässerungssystem.

Die Angeklagten hätten sich der Beihilfe schuldig gemacht, sagte Dreisbach: „Sie sind zur Betreuung der Pflanzen eingestellt gewesen. Mit dem Betrieb und Verkauf sollten sie nichts zu tun haben.“ Eine Bande habe die Kammer nicht feststellen können.

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Einen minderschweren Fall lehnte das Gericht ab. Zwar seien beide nicht vorbestraft, geständig, sämtliche Drogen seien sichergestellt worden und es habe sich um weiche Drogen gehandelt. Auch seien die Angeklagten nicht Haupttäter, sondern Gehilfen gewesen. „Wegen der immensen Menge ist es aber kein minderschwerer Fall“, betonte die Richterin.

Es war die zweitgrößte Plantage, die in Nordrhein Westfalen im vergangenen Jahr aufgeflogen war. Die Pflanzen seien noch nicht ausgewachsen gewesen, beim Entdecken hätten sie 17,4 Kilo Cannabis ergeben, so die Richterin: „Nach einem LKA-Gutachten hätten die Pflanzen, wenn sie ausgewachsen gewesen wären, mindestens 68 Kilo Marihuana erbracht.“

Verteidiger legen Revision ein

Nach dem Urteil teilten die beiden Verteidiger auf Anfrage dieser Redaktion mit, dass sie in Revision gehen werden. Dann wird das Urteil beim Bundesgerichtshof rechtlich überprüft. „Das Ergebnis ist ungerecht. Beide sind in die Situation hineingeschlittert und wussten nicht, wie sie daraus kommen sollen“, sagte Anwalt Christoph Hilleke.