Olpe/Siegen. Im Prozess wegen der riesigen Hanf-Plantage in Olpe gab es am Dienstag die Plädoyers. Die Verteidiger plädierten für eine milde Strafe.
Die beiden Männer waren Gehilfen, nicht Täter. „Sie sind von einer unbekannt gebliebenen Person angewiesen worden“, sagte Staatsanwalt Dennis Lotz im Prozess wegen der riesigen Hanf-Plantage in einer ehemaligen Lagerhalle in Olpe. Am 31. August 2021 hatte die Polizei dort 893 Cannabis-Pflanzen entdeckt. „Die Angeklagten sind drei Wochen in der Halle gewesen. Sie sollten die Pflanzen gießen, düngen und beleuchten“, so der Staatsanwalt, der für den 26-Jährigen und den 31-Jährigen jeweils dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe forderte. Zudem solle der Haftbefehl bestehen bleiben.
Der Sachverhalt aus der Anklage habe sich in der Beweisaufnahme bestätigt, so Lotz. Die beiden Männer seien in Albanien aufgewachsen. Zum arbeiten seien sie zunächst nach Belgien. Dort habe eine unbekannte Person dem 26-Jährigen gesagt, dass er in Olpe arbeiten könne. Er habe ein Zugticket bekommen und 200 Euro. Zudem habe die Person ihm einen monatlichen Lohn zwischen 700 und 800 Euro versprochen. Über Telefon habe er Instruktionen über seine Aufgaben auf der Plantage erhalten. Drei Tage später sei auch der 31-Jährige in der Halle eingetroffen.
Zubehör für 100.000 Euro
Die Halle habe nichts mehr mit der ursprünglichen Lagerhalle zu tun gehabt, sagte der Staatsanwalt: „Es gab eine Unterkunft mit Sanitärbereich. Räume waren mit Rigipsplatten aufgebaut. Es war eine Halle in der Halle.“ Vor der Festnahme am Nachmittag des 31. August 2021 hatten die beiden Männer noch versucht, ein Loch in die Wand zu schlagen und zu flüchten.
Zugunsten des angeklagten Duos wertete Lotz die Geständnisse und dass sie nicht vorbestraft sind. Zudem hätten die Betäubungsmittel vollständig sichergestellt werden können. Auf der anderen Seite gehe es aber um eine enorme Menge Cannabis. Zudem habe allein das Plantagen-Zubehör einen Wert von 100.000 Euro.
„Sie sind beide Handlanger widerwillens geworden“, sagte Christoph Hilleke, Verteidiger des 26-Jährigen. Und: „Die Jungs sind im Grunde Opfer. Sie hätten ausgepackt, wenn sie mehr gewusst hätten.“ Sie seien aus „dem Armenhaus Europas“ gekommen und hätten arbeiten müssen, so der Attendorner Anwalt: „Wir haben hier nichts gehört von Luxus, Luftschlössern oder irgendwelchen Hirngespinsten.“
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Maximal ein Jahr Freiheitsstrafe sei angemessen, so Hilleke: „Sie haben seit dem Auffliegen im Knast gesessen. Das müsste reichen, das sieht das Gesetz aber nicht vor. Wir können ihnen die Zukunft nicht verbauen, indem wir sie drei Jahre in den Knast stecken.“ Zur Erklärung: Die Mindeststrafe für das Handel treiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge liegt bei einem Jahr.
Urteil am 2. März
Georg Goebel schloss sich als Verteidiger des 31-Jährigen seinem Kollegen Hilleke an: „Sie haben fast ein halbes Jahr Haft ertragen. Das hat die beiden schwer beeindruckt. Das ist genug. Ich bitte um eine milde Strafe.“
„Ich möchte mich dafür entschuldigen“, sagte der 31-Jährige im letzten Wort. Und der 26-Jährige meinte: „Ich möchte mich ebenfalls entschuldigen. Es ist das erste Mal für mich, aber auch das letzte Mal.“ Das Urteil wird am 2. März um 11 Uhr gesprochen.