Attendorn/Münster. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichtes Münster hat einen Attendorner wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilt.

Das Urteil im Prozess gegen den Attendorner, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs am Landgericht Münster angeklagt war, ist gefallen. Die 1. Große Strafkammer verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Der Angeklagte sei verurteilt worden wegen zwei Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern, so Gerichtssprecherin Dr. Cornelia Hansen. Die Staatsanwaltschaft hatte für vier Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe plädiert, der Verteidiger für Freispruch.

Nicht vorbestraft

Für den Angeklagten habe die Kammer gewertet, dass er nicht vorbestraft gewesen sei, so Dr. Hansen: „Für ihn sprach auch die lange Verfahrensdauer. Er war zwar nicht geständig, hat es aber den Zeugen bei deren Vernehmungen nicht unnötig schwer gemacht.“ Er sei dabei nicht negativ aufgefallen. „Gegen den Angeklagten sprach die Intensität der Taten“, so die Gerichtssprecherin.

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Am 18. November hatte die Verhandlung gegen den Hansestädter in Münster begonnen. Der Prozess fand zum Teil nicht-öffentlich statt. Neben den Opfern wurden zahlreiche Zeugen, unter anderem die Mutter der beiden Kinder, eine Psychologin und Sachverständige zur Glaubhaftigkeit der Kinder gehört. Am Ende waren die Aussagen des Mädchens und des Jungen, die die abscheulichen Vorwürfe im Gerichtssaal geschildert hatten, glaubhaft, so dass die 1. Große Strafkammer den Mann verurteilte.

Bekannter der Familie

Die Taten ereigneten sich im Jahr 2015. Beim Angeklagten handelte es sich um einen Bekannten der Familie. Zwischen ihm und den Opfern bestand ein enges Vertrauensverhältnis. Der Attendorner war ein Arbeitskollege des Vaters der beiden Kinder.

Zum ersten Fall soll es im April 2015 gekommen sein, als der Attendorner und die Familie gemeinsam in Urlaub waren. Auf einem Campingplatz in Niedersachsen soll ein Kind im Zelt des Angeklagten übernachtet haben. Dabei soll es zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. Zudem sollen die Kinder im Haus der Familie in Niedersachsen und in der Wohnung des Angeklagten in Attendorn missbraucht worden sein. Ein Kind hatte der Mutter später von den schlimmen Erlebnissen erzählt. Diese erstattete Anzeige bei der Polizei.