Attendorn/Münster. Ein Attendorner soll die beiden Kinder einer befreundeten Familie und ein weiteres Kind missbraucht haben. Der Prozess beginnt.

Es sind abscheuliche Vorwürfe, die einem Attendorner gemacht werden. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ist der Mann ab 18. November am Landgericht Münster angeklagt. Sieben Tage verhandelt die 1. Große Strafkammer gegen den Hansestädter. Das Urteil soll nach dem Verhandlungsplan am 21. Dezember verkündet werden.

Es ist ein Fall, der sich schon über Jahre hinzieht. Bereits 2017 war das eigentliche Verfahren vom Amtsgericht Ibbenbüren an das Landgericht Münster verwiesen worden. Verhandelt werden sollte dann am 10. März 2020. Wegen der Erkrankung einer Sachverständigen musste der Termin abgesagt werden. Auch der neue Verhandlungstermin am 15. September 2020 platzte. Grund: eine Erkrankung des Angeklagten.

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Nun hat es also mehr als ein weiteres Jahr gedauert bis zum nächsten Termin. „In der Kammer standen viele Haftsachen an, die bevorzugt behandelt werden mussten. Es war schwierig, einen Termin zu finden. Außerdem hat die Kammer den Gartenlauben-Prozess verhandelt“, sagt Dr. Cornelia Hansen, Pressesprecherin des Landgerichtes Münster, auf Anfrage unserer Redaktion. Im sogenannten Gartenlauben-Prozess in einer Kleingartensiedlung in Münster, der bundesweit für Schlagzeilen sorgte, ging es um einen der größten Prozesse wegen Missbrauchs der vergangenen Jahre.

Gemeinsamer Urlaub

Dem Attendorner wird vorgeworfen, im Jahr 2015 ein Kind dreimal und das andere Kind einmal missbraucht zu haben. Bei dem Angeklagten soll es sich um einen Bekannten der Familie gehandelt haben. Zwischen ihm und den beiden Opfern soll ein enges Vertrauensverhältnis bestanden haben. Der Attendorner war ein Arbeitskollege des Vaters der beiden Kinder. Es soll eine enge Bekanntschaft gewesen sein.

Laut Anklage soll es im April 2015 zum ersten Fall gekommen sein, als der Attendorner und die Familie gemeinsam in Urlaub waren. Auf einem Campingplatz in Niedersachsen soll ein Kind im Zelt des Angeklagten übernachtet haben. Dabei soll es zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. Den zweiten Missbrauch des Kindes soll der Attendorner dann im Haus der Familie in Niedersachsen begangen haben. Beim dritten Fall im Oktober 2015 soll die Familie in der Wohnung des Angeklagten in Attendorn übernachtet haben. Hier habe der Mann das Kind erneut missbraucht.

Zum sexuellen Missbrauch des anderen Kindes soll es laut Anklage bei einem weiteren Besuch des Attendorners im Haus der Familie in Niedersachsen gekommen sein. Wie unsere Redaktion erfuhr, hat das Kind der Mutter einige Zeit später von den schlimmen Erlebnissen erzählt.

Anklage verbunden

Zudem gab es noch ein weiteres Verfahren gegen den Attendorner beim Landgericht Siegen. Die Anklage wurde verbunden und wird jetzt im Prozess am Landgericht Münster mitverhandelt. Dem Mann wird darin vorgeworfen, im Jahr 2019 in Attendorn sexuelle Handlungen an einem weiteren Kind im Grundschulalter vorgenommen zu haben.