Finnentrop. Klage vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg im Eilverfahren abgelehnt. Warum sich Firmenchef Tobias Metten ungerecht behandelt fühlt:

Die Firma Metten aus Finnentrop hat gemeinsam mit weiteren Fleischwarenfabrikanten aus Nordrhein-Westfalen vor einigen Wochen gegen die Allgemeinverfügung des Landes geklagt, wonach alle Unternehmen aus der Fleischbranche nach den Corona-Ausbrüchen bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück und Westfleisch in Coesfeld wöchentlich die eigenen Mitarbeiter testen müssen. Und zwar auf eigene Kosten. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat diese Klage in einem Eilverfahren abgelehnt. Heißt: Alle Metten-Mitarbeiter in der Produktion, rund 350, müssen weiter zwei Mal die Woche getestet werden.

„Wir halten dieses Vorgehen nicht für rechtmäßig, weil die gesamte Branche mit dem Gießkannenprinzip behandelt wird. Wir sind bislang super durch die Pandemie gekommen, jede Woche sind Mitarbeiter vom Arbeitsschutz bei uns. Zudem haben wir unsere Sicherheitsvorkehrungen in der Produktion nochmal erhöht“, kann Tobias Metten nur mit dem Kopf schütteln.

Nur ein positiver Befund

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Den Firmenchef ärgert es, dass sein Unternehmen bei den strengen Corona-Auflagen mit Schlachtern oder Zerlegern in einen Topf geworfen werde. „Wir zerlegen und schlachten nicht und arbeiten im Prinzip nach den gleichen Bedingungen wie ein Käsehersteller. Wir sind kein Hotspot für Corona-Infektionen. Sowohl die klimatischen Bedingungen in unseren Produktionsräumen als auch die Arbeitssysteme in unserer Produktion sind nicht mit den in der Kritik stehenden Schlacht- und Zerlegebetrieben zu vergleichen“, so Metten.

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Seit Anfang Juli, mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung, muss Metten daher jede Woche rund 10.000 Euro außerplanmäßig für die Tests bezahlen. Bei den mehr als 6300 Abstrichen seitdem habe es jedoch nur einen einzigen positiven Befund im Unternehmen gegeben. „Da passt die Verhältnismäßigkeit einfach nicht.“ Insgesamt habe der Finnentroper Fleischwarenspezialist bereits mehr als 100.000 Euro aus der eigenen Tasche bezahlt. Metten führt aus: „Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat sich leider nicht mit unserem Eilantrag und den darin enthaltenen Ausführungen auseinandergesetzt, sondern sich darauf beschränkt auszuführen, dass die Kammer nicht abschließend klären könne, ob die Allgemeinverfügung rechtswidrig sei.“

Münster argumentiert anders

Hoffnung macht Metten und den Mitklägern, dass das Hauptverfahren noch läuft. Sollte das Gericht später den Klägern doch noch Recht geben, können die Unternehmen eine Kostenrückerstattung beantragen. Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht aus Münster einem gleichlautenden Eilantrag des Fleischwarenfabrikanten Stockmeyer aus dem Münsterland stattgegeben. Und zwar mit der Begründung, dass Fleischverarbeitungsbetriebe wie Stockmeyer nicht ohne nähere Begründung mit Schlachthöfen und Zerlegebetrieben gleichgestellt werden dürfe. „Für das Gericht ist nur ersichtlich, dass Schlacht- und Zerlege­betriebe sogenannte Hotspots für Infektions­geschehen darstellen“, heißt es unter anderem in einer Presseerklärung vom Verwaltungsgericht Münster. Das sieht Finnentrops Firmenchef Tobias Metten genauso.