Rahrbach/Kreis Olpe. Der Rahrbacher Windpark soll weiter wachsen. Das dritte Windrad soll eine Gesamthöhe von 240 Metern haben.

Seit zwei Jahren drehen sich die Windräder der Rahrbacher Windkraft GmbH & Co. KG im Rahrbruch bei Rahrbach. Ursprünglich, 2012, waren hier fünf geplant, aus genehmigungsrechtlichen Gründen wurden aber nur zwei realisiert. Doch dabei soll es nicht bleiben. Die Windradbauer, die jetzt unter Felix Nova GmbH firmieren, haben bereits im Mai letzten Jahres den Antrag auf den Bau eines dritten Windrads erstellt. Anlage Nummer 3 soll mit einer Gesamthöhe von 238,5 Meter die beiden bestehenden Anlagen um fast 40 Meter überragen und doppelt so viel Strom liefern wie die beiden jetzigen Windräder zusammen.

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Bis die Genehmigung vorliegt, dürfte allerdings noch reichlich Wind durch das Rahrbachtal wehen, denn in den letzten Wochen wurde das Verfahren durch die Coronakrise gebremst. Als nächster Schritt steht die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange, also beteiligter Fachbehörden, Naturschutzverbände etc., auf dem Genehmigungsfahrplan. Dazu müssen jedoch die Unterlagen in den Räumlichkeiten der Behörde eingesehen werden können, entweder in Papierform oder digital, beispielsweise über ein entsprechendes PC-Terminal. Das gilt nicht nur bei der unteren Umweltschutzbehörde im Kreishaus in Olpe, sondern gleichzeitig auch im Rathaus der Gemeinde Kirchhundem. In beiden Häusern war dies wegen der Coronabeschränkungen bisher nicht möglich.

Nach den Vorgaben des Landrates dürfen Besucher das Kreishaus erst seit Montag unter einzuhaltenden Hygienebedingungen wieder betreten. Das Gleiche gilt auch für die Amtsräume der Gemeinde Kirchhundem. Aber nun soll es bald weitergehen. „Die Genehmigungsbehörde bereitet gegenwärtig die Öffentlichkeitsbeteiligung vor“, so der Kreis auf Anfrage.

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Bundesverwaltungsgericht-Urteil

Nach den bisherigen Erfahrungen im Rahrbachtal werden sich die Windkraftbauer um Geschäftsführer Dr. Thomas Tschiesche von dieser Verzögerung kaum aus dem Tritt bringen lassen, denn in den letzten Jahren hat das Unternehmen langen Atem bewiesen und sich auch durch viele juristische Angriffe nicht aus der Bahn werfen lassen.

4,5 Megawatt Leistung

Die geplante Windenergieanlage ist vom Typ Nordex N 149 mit 149 Metern Rotordurchmesser, 4,5 Megawatt Nennleistung, 164 Metern Nabenhöhe und 238,5 Metern Gesamthöhe. Sie wird fast genau so viel Strom produzieren, wie die beiden jetzigen Anlagen (je 2,4 Megawatt) zusammen.

Der Rahrbruch bei Rahrbach ist schon seit 1999 als Windvorrangfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen und bis heute die einzige genehmigte Windvorrangfläche im Gemeindegebiet Kirchhundem.

Gerade hat das Unternehmen das letzte juristische Verfahren gegen die Zulassung der beiden bestehenden Anlagen unbeschadet überstanden.

Rückblick: Der Kreis hatte im Januar 2015 die Baugenehmigung für vier Windräder erteilt. Gegen diese Genehmigung klagte eine Hauseigentümerin aus der nahen Apollmicke vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg mit dem Hauptargument, dass es keine Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP-Vorprüfung) gegeben habe. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Die Klägerin zog in die nächste Instanz vor das OVG in Münster und bekam dort Recht. Das OVG hob das Arnsberger Urteil wieder auf und verfügte einen Baustopp.

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Doch dann verzichteten die Windkraftbauer auf zwei der geplanten Windräder, um das Projekt nicht zu gefährden. Denn für maximal zwei Windräder ist eine UVP-Vorprüfung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das OVG stellte danach das Verfahren ein und wies die Berufung mit Urteil vom 4. Juli 2018 zurück. Die Klägerseite legte wegen der Nichtzulassung der Berufung Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Mit Urteil vom 28. April 2020, also 21 Monate später, wiesen die Richter in Leipzig nun auch diese Beschwerde zurück. Am Mittwoch wurde die Entscheidung des BVG in Leipzig allen Beteiligten zugestellt. Damit ist die Genehmigung für die beiden Windenergieanlagen, die seit mehr als zwei Jahren auf dem Rahrbacher Weidekamp in Betrieb sind, nun endgültig rechtskräftig. Auch auf anderen Ebenen wurden die Juristen bemüht, dabei ging es zum Beispiel um die widerrechtliche Nutzung der Baustraße. Diese wurde zwischenzeitlich durch den Kreis mit Betonblöcken blockiert.

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Windradbauer hoffen auf Lösung

Dr. Tschiesche hofft nun, dass ihm beim Bau des Windrads Nummer 3 nicht noch weitere Steine in den Weg gerollt werden und der Kreis wegen der Einsichtnahme der Antragsunterlagen bald eine Lösung anbieten wird. „Unserer Meinung nach bietet das Kreishaus in Olpe sehr gute Voraussetzungen, um trotz Covid-19 eine Offenlage der Unterlagen zu organisieren. Wir sind guter Dinge, dass wir doch irgendwann einmal die Genehmigung für die dritte Windenergieanlage in Rahrbach bekommen werden“, so Dr. Tschiesche.