Rahrbach/Kreis Olpe. . Das Pokerspiel um die Rahrbacher Windräder geht weiter. Das OVG hat den Baustopp aufgehoben, aber der Kreis blockiert die Erschließung.

  • Efi Wind GmbH verzichtet auf zwei der vier geplanten Anlagen
  • OVG Münster sieht dadurch neue Sach- und Rechtslage
  • Aber Kreis Olpe blockiert weiterhin Nutzung der Erschließungsstraßen

Das juristische Pokerspiel um den Bau der Windräder in den Rahrbacher Weidekämpen geht weiter. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den am 30. Juni verhängten Baustopp in der letzten Woche wieder aufgehoben. Trotzdem ruhen die Bauarbeiten weiter. Denn der Kreis Olpe hat fast gleichzeitig der Efi Wind GmbH Weiterbau und Nutzung der Erschließungswege untersagt.

Dennoch ist Dr. Thomas Tschiesche, Geschäftsführer der Efi Wind GmbH, zuversichtlich, in Kürze weiter bauen zu können. Das Unternehmen wird gegen die Ordnungsverfügung des Kreises Klage im Eilverfahren einreichen und hofft mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Arnsberg in den nächsten zwei Wochen.

Ob es wirklich dazu kommt, weiß niemand, denn mehr als einmal haben sich die Fähnchen in diesem Verfahren gedreht und schon längst sind nicht mehr Windradbauer und -gegner, sondern Juristen und Gerichte die Hauptdarsteller.

Fakt ist: Die Hauptklägerin gegen das Windkraftprojekt ,Susanne Wenk aus Apollmicke, hat einen Trumpf gegen den Bau der Windräder verloren. Die Rahrbacher Windkraft GmbH & Co. KG, eine 100-prozentige Tochterfirma der Efi Wind GmbH, wollte in Nähe ihres Wohnhauses vier 200 Meter hohe Windkraftanlagen bauen, die vom Kreis Olpe 2015 genehmigt wurden. Gegen diese Genehmigung hatte Wenk geklagt mit dem Hauptargument, dass es keine Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP-Vorprüfung) gegeben habe. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen und Efi Wind begann im Mai zu bauen. Wenk zog in die nächste Instanz vor das OVG in Münster und bekam dort Recht. Das OVG hob das Arnsberger Urteil wieder auf und verfügte einen Baustopp.

Neue Sach- und Rechtslage

Der ist nun wieder vom Tisch. Warum? Am 25. August hatte das Windkraftunternehmen erklärt, dass es nur noch zwei statt vier Windräder bauen will. Eine Verzichtserklärung mit Folgen, denn für ein oder zwei Windräder ist eine UVP-Vorprüfung gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben.

Damit sei die Begründung des OVG komplett in sich zusammen gefallen, so Dr. Tschiesche. Das Berufungsverfahren laufe zwar offiziell weiter, aber er rechne fest mit einer Abweisung der Klage, zumal das OVG in seiner Begründung schreibe, dass „mit Blick auf das Hauptsacheverfahren eine Aufhebung der Genehmigung ... nun nicht mehr zu erwarten ist.“

Der zweite Trumpf der Windkraftgegner, der nach ihrer Ansicht illegale Bau der Baustraße von der Kreisstraße 18 (Fahlenscheid), sticht nach wie vor. Ende April hatte Jochen Billich, Ehemann von Susanne Wenk, beim RP eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Untere Bauaufsicht beim Kreis Olpe eingelegt, weil dieser den Wegebau im Rahmen des Landesforstgesetzes genehmigt habe. Der RP gab ihm Recht und wies den Kreis Ende Juli an, ein Baugenehmigungsverfahren einzuleiten und über ordnungsrechtliche Maßnahmen in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.

Was der Kreis dann auch tat und den Windbauern per „Ordnungsverfügung“ die Nutzung und den Weiterbau der Wege ab sofort untersagte. Auf die Stellungnahme der Efi-Wind-Rechtsanwälte aus Potsdam, dass diese Nutzungsuntersagung unverhältnismäßig, unangemessen und mithin auch rechtswidrig sei, reagierte der Kreis letzte Woche mit einer zweiten, noch weitergehenden Verfügung. Efi-Geschäftsführer Dr. Tschiesche hält dieses Verhalten des Kreises als „schikanös“ und „unfair“. „Die Baugenehmigungsbehörde tut jetzt so, als hätten wir einen Schwarzbau errichtet. Richtig ist, dass wir erst mit der Zustimmung des Kreises gebaut haben.“

Ob die Verfügung rechtens ist, werden nun die Verwaltungsgerichte entscheiden müssen - mal wieder.