Rahrbach/Kreis Olpe. . Die Baustraße zum geplanten Windpark im Rahrbacher Weidekamp ist illegal. Die vom Kreis ausgestellte Genehmigung reicht nicht aus, sagt die Bezirksregierung in Arnsberg.

  • Neuer Rückschlag für Windkraft-Planer im Rahrbacher Weidekamp
  • Fachaufsichtsbeschwerde gegen Kreis hat Erfolg: RP verwirft Genehmigung
  • Bauaufsicht will erst Entscheidung über Windräder vor dem OVG abwarten

Für die Windrad-Planer im Rahrbacher Weidekamp baut sich eine neue Hürde auf. Die Bezirksregierung in Arnsberg hat das Genehmigungsverfahren für die Zufahrtsstraßen von der K 18 (Fahlenscheid) als „nicht geeignet“ verworfen. Nun müssen die zwei Kilometer langen Wege nachträglich in einem Baugenehmigungsverfahren legitimiert werden. Ob und wann es dazu kommt, ist allerdings fraglich und hängt vom endgültigen Ausgang des Verfahrens vor dem OVG Münster gegen die Baugenehmigung der Windräder ab.

Forstwegebauanzeige

Der Kreis hatte die Zuwegung zum Windpark im Rahmen einer sogenannten Forstwegebauanzeige nach Paragraph 6 des Landesforstgesetzes genehmigt. Als die Bagger anrückten, hatte der in Apollmicke lebende Rechtsanwalt Jochen Billich bereits darauf hingewiesen, dass für einen Straßenbau dieses Ausmaßes mit mehr als fünf Metern Breite ein ordentliches Baugenehmigungsverfahren nötig sei. Als der Kreis darauf nicht reagierte, erhob Billich Ende April Fachaufsichtsbeschwerde und bekam jetzt Recht. Die Überprüfung habe ergeben, dass die Wegebauanzeige nicht das geeignete Genehmigungsverfahren darstelle.

Daher hat die Bezirksregierung die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Olpe nun aufgefordert, die Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens zur Genehmigung der rund zwei Kilometer langen Zuwegung zu veranlassen.

Kreisdirektor bestätigt dies. „Wir waren der Auffassung, dass das Forstbehördliche Verfahren ausreicht.“

Bauantrag muss her

Um den Wegebau nachträglich zu legitimieren, müssen die Windkraft-Planer nun einen entsprechenden Bauantrag stellen. Über die Genehmigung will der Kreis erst „zum gegebenen Zeitpunkt entscheiden“, so Melcher, denn „wenn die Windräder nicht genehmigt werden, dann macht es auch keinen Sinn, die Straße zu genehmigen.“

Wegen einer unzureichenden Umweltverträglichkeitsprüfung hatte das OVG in Münster in zweiter Instanz einen Baustopp verfügt und ein Berufungsverfahren gehen die Baugenehmigung für die Windräder zugelassen, über das noch nicht entschieden ist. Jochen Billich: „Hätte die Kreisverwaltung nach Recht und Gesetz gehandelt und eine Baugenehmigung verlangt, wären die brutalen landschaftszerstörerischen Maßnahmen so und zu diesem Zeitpunkt nicht durchgeführt worden.“

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