Herdecke. Impuls für Fußgängerzone: Die Stadt Herdecke hat Fördergeld erhalten, um ungenutzte Ladenlokale anzumieten und interessierte Händler anzulocken.

Die Lage in der Innenstadt beschäftigt viele. Aus zahlreichen Gesprächen lässt sich immer wieder heraushören, dass sich die Herdeckerinnen und Herdecker um die hiesige Geschäftswelt sorgen. Leerstand heißt das beunruhigende Wort, das sowohl auf der Straße als auch in politischen Kreisen sowie in Amtsstuben häufig auftaucht.

Rathausarkaden als Dauerproblem

Aktuelle Bestandsaufnahme aus der Fußgängerzone und dem erweiterten Zentrum: Allein sechs Ladenlokale in der Hauptstraße stehen leer, hinzu kommen noch die Lücken in den Rathausarkaden als Dauerproblem und eine Adresse in der Mühlenstraße. Dem stehen nur vereinzelt Erfolgsmeldungen gegenüber, zum Beispiel die Rettung und Neueröffnung der Thalia-Buchhandlung unterhalb des Kampsträter Platzes.

Die Deutsche GigaNetz hat an der Haupstraße 52 in Herdecke ein Beratungsbüro eröffnet.
Die Deutsche GigaNetz hat an der Haupstraße 52 in Herdecke ein Beratungsbüro eröffnet. © WP | Steffen Gerber

Auch die Deutsche GigaNetz, die flächendeckend in Herdecke bekanntlich Glasfaserleitungen für ein schnelleres Internet legen will, hat mittlerweile ihr Bürgerbüro an der Hauptstraße 52 (ehemalige Modeboutique Caprice) montags und donnerstags jeweils von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Ein Leerstand weniger. Klingt vordergründig gut. Andererseits will das Unternehmen nur einige Monate diese Beratungsstelle unterhalten. Zudem dürfte diese nur vereinzelt Interessenten anlocken und kommt nicht als Frequenzbringer für die Fußgängerzone infrage.

Möglichst keine Dienstleister in Fußgängerzone

In dieser, daran erinnerte nun im Fachausschuss Franz Hillebrand (bekannt durch das langjährige Schuhgeschäft an der Hauptstraße 16 und als ehemaliger Verantwortlicher der Herdecker Werbegemeinschaft), sollten die Ladenlokale ja eigentlich laut städtischer Vorgabe dem stationären Einzelhandel zur Verfügung stehen. Mit der Ansiedlung von Dienstleistungsgewerbe sollten die Verantwortlichen „behutsamer umgehen“, so Hillebrand in der Einwohner-Fragestunde.

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Beigeordneter Dennis Osberg pflichtete dem besorgten Bürger bei („Es gab und gibt in dieser Hinsicht begründete Ausnahmen“) und verwies auf eine Erfolgsnachricht, die zuvor Katharina Biermann als zuständige Amtsleiterin verkündet hatte. Im Juni hatte die Stadt Herdecke einen Antrag für Fördermittel aus einem „Verfügungsfonds“ gestellt. Über das Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ soll die Verwaltung leerstehende Ladenlokale sowie generell Räume anmieten, um diese dann Geschäftsleuten maximal zwei Jahre zu einer reduzierten Miete anbieten zu können. Priorität habe die Ansiedlung von Handel.

Heinz Rohleder, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Tourismus, Bürgermeisterin Dr. Katja Strauss-Köster, Kirsten Schran von der städtischen Wirtschaftsförderung sowie Beigeordneter Dennis Osberg (von links) mit dem Förderbescheid.
Heinz Rohleder, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Tourismus, Bürgermeisterin Dr. Katja Strauss-Köster, Kirsten Schran von der städtischen Wirtschaftsförderung sowie Beigeordneter Dennis Osberg (von links) mit dem Förderbescheid. © Stadt Herdecke | Lena Siegel

Die Stadt Herdecke habe insgesamt 37.044 Euro aus dem Verfügungsfonds Anmietung erhalten, hieß es zu einer möglichen Neunutzung und Wiederbelebung von Geschäften. „Ab dem 1. Januar 2024 können wir – wenn die Eigentümerinnen oder Eigentümer dem zustimmen – leerstehende Ladenlokale und Räume anbieten“, erläutert Wirtschaftsförderin Katharina Biermann. Wer bereit ist, die Altmiete zu reduzieren, könne „sich ab sofort bei uns melden“, so Biermann. Die städtische Verwaltung nehme dann Kontakt zu potenziellen Mietern und Händlern, mit dem Ziel auf, einen Kontrakt mit der Eigentümerseite zu unterschreiben. Die neuen Geschäftsleute erhalten dann einen Untermietvertrag zwischen der Stadt und Gewerbetreibenden.

Mietreduzierung als Bedingung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat 35 Millionen Euro zur Unterstützung Innenstadt-stärkender Maßnahmen zur Verfügung gestellt. 240 Anträge mit einem Volumen von 54 Millionen Euro gingen den Angaben zufolge darauf hin ein. Mehr als 160 Kommunen erhielten eine Zusage, wenn auch nicht über die volle Höhe.

Im Einzelfall, so heißt es aus dem NRW-Heimatministerium, können noch belegte Verkaufs- und Gastronomieflächen mit gekündigtem Mietvertrag ohne absehbare Nachfolgenutzung einbezogen werden.

Herdeckes Verwaltung will auf Interessierte zugehen und hofft zugleich, dass sich sowohl Geschäftsleute als auch Vermieter melden. Bedingung: Die Eigentümerseite muss der Stadt mindestens 30 Prozent vom letzten Betrag der Kaltmiete erlassen, heißt es in den Vorgaben des Ministeriums. Hintergrund: Besser geringe Einnahmen als gar keine durch den Leerstand.

„Wir hoffen, über dieses Hilfsmittel einige Ladenlokale besetzen zu können“, sagte Beigeordneter Osberg, was auch Sylke Gröne von der SPD unterstrich. „Es sind ja aktuell schon mehr Leerstände als früher zu beklagen.“