Wetter/Hagen. Neue Details vor Prozessbeginn: Eine Frau aus Wetter soll ihren Sohn womöglich mit einer Bratpfanne geschlagen und in die Badewanne gelegt haben.

Die Prozesstermine stehen fest, in dem Zusammenhang tauchen auch neue Hintergründe zu einem vermeintlichen Familiendrama in Wetter auf. In einer Wohnung an der Kaiserstraße fanden Polizei und Rettungskräfte am 3. Februar 2023 einen neunjährigen Jungen tot auf. Als dringend tatverdächtig galt und gilt seine Mutter (42), die sich den Angaben zufolge selbst schwer verletzt hatte und dann an jenem Freitagmorgen gegen 6 Uhr den Notruf 112 wählte.

Schwurgericht lässt Anklageschrift zu

Am 17. Juli soll nun der Prozess am Landgericht Hagen beginnen. Dort muss sich die in Haft sitzende Frau wegen Totschlags verantworten. Sechs Termine hat das Schwurgericht angesetzt, ein Urteil soll nach den Sommerferien am 12. August fallen. Ob die Angeklagte dann womöglich ins Gefängnis oder in eine psychiatrische Unterbringung kommen könnte, dürfte sich im Laufe der Verhandlungen ergeben. Im Sinne der Unschuldsvermutung ist laut deutschem Recht derzeit aber auch ein Freispruch oder eine milde Strafe denkbar. „Die Anklageschrift wurde ohne Änderung zugelassen“, erklärt Christian Potthast als Landgerichts-Sprecher. „Die erfahrene Richterin und die Kammer ermitteln von Amtswegen in alle Richtungen, sie haben von einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie auch ein Gutachten zur Schuldfähigkeit der Angeklagten angefordert.“ Bisher hat sich die Wetteranerin den Behörden gegenüber noch nicht zum gewaltsamen Tod ihres Sohnes geäußert.

Vater als Nebenkläger

Der Vater des getöteten Jungen tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Die Bild-Zeitung zitiert seinen Hagener Anwalt Philippos Botsaris mit diesen Worten: „Der Vater ist zutiefst traumatisiert. Der Verlust seines Kindes, die Tatsache, dass die Kindsmutter das Leben seines Sohnes genommen hat, hat meinem Mandanten den Boden unter den Füßen weggezogen. Der Schmerz ist nicht in Worte zu fassen.“

Die angeklagte Mutter vertritt der erfahrene Strafverteidiger Dirk Löber aus Lüdenscheid.

In der Anklageschrift befinden sich neue Details zum Tatgeschehen. Einige Tage nach dem erschütternden Vorfall hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Hagen auf Anfrage der Lokalredaktion mitgeteilt, dass der Junge eine „stumpfe Gewalteinwirkung“ erlitten habe. Nun heißt es, dass dieser Schlag eventuell mit einer Bratpfanne auf den Hinterkopf erfolgt sein könne. Offen ist auch, ob das im Affekt geschehen sei. Nach der Verletzung, wodurch das Kind womöglich das Bewusstsein verloren haben könnte, starb der Junge laut rechtsmedizinischer Untersuchung schlussendlich durch Ertrinken in der Badewanne. Die Vermutung liegt nahe, dass die Mutter ihren Sohn dorthin gelegt habe. Zumal – wie berichtet – die Spurenauswertung in der Wohnung des Mehrfamilienhauses im bürgerlichen Milieu keine anderen Indizien ergab.

Offene Fragen zum Tatzeitraum

Ungewiss erscheint der zeitliche Ablauf. Den Erkenntnissen zufolge könnte sich die Gewalteinwirkung bereits vor jenem Freitag abgespielt haben. Als Tatzeitraum komme der 1. bis 3. Februar infrage. Dabei gehe es auch um Ermittlungen, wann der Neunjährige zuvor zuletzt gesehen wurde, das soll am Mittwoch der Fall gewesen sein. Die Redaktion erfuhr, dass der Junge tags darauf am 2. Februar nicht in der Schule war.

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Noch nicht final geklärt sind demnach auch Aspekte, wie sich die Mutter ihre multiplen Verletzungen selbst zufügte. Vor dem Prozess schwebt aber eine zentrale Frage über allem: Warum wurde die 42-Jährige offenbar gewalttätig, wieso tötete sie allem Anschein nach den eigenen Sohn? Hinsichtlich Motiv gibt es weiter nur Vermutungen. Bestätigt ist, dass sich die Eltern des Neunjährigen rund 14 Tage vor der Tragödie getrennt haben. Der Vater sei aus der Wohnung in der Kaiserstraße ausgezogen, er habe die Frau verlassen. Wegen der zeitlichen Nähe könnte dieser Umstand im Zusammenhang mit der Tat stehen.

Vielleicht ergibt ein forensisch-psychiatrische Gutachten (beantragt vom Staatsanwaltschaft) darüber Aufschluss. Das liege noch nicht vor und sei vor Prozessbeginn auch als vorläufig einzustufen, genaue Erkenntnisse zum psychischen Zustand der Angeklagten und daraus abzuleitende Schlussfolgerungen dürften sich während der Verhandlungen mit ca. 40 Zeugen vor dem Schwurgericht ergeben. Die 42-Jährige trat den Angaben zufolge noch nicht strafrechtlich in Erscheinung, aktenkundig ist demnach nur ein zu vernachlässigendes Verkehrsdelikt.