Ende. Die Fondsgesellschaft, der das Seniorenhaus Kirchenende gehört, ist insolvent. Laut zuständigem Anwalt seien Mietverträge vorerst weiter gültig.

Nein, einen Durchbruch kann der derzeitige Insolvenzverwalter aus Hamburg für das Seniorenhaus Kirchende auf Anfrage nicht verkünden. Dieses gehört einer Fondsgesellschaft, die bankrott zu sein scheint. Aus den Antworten des dafür zuständigen Fachanwalts an die Lokalredaktion lässt sich allenfalls nur etwas Hoffnung für jene Bewohnerinnen und Bewohner herauslesen, die nach der Convivo-Pleite Angst um den Verbleib in ihren Mietwohnungen haben.

Zunächst etwas Aufklärung: Das Amtsgericht Hamburg hat am 30. März den Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, einen Spezialisten für Sanierungsrecht, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Und zwar für den Fonds 7 AvR Herdecke Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG (die ersten Buchstaben stehen für Avia Rent). Gegenstand dieser Gesellschaft ist ausschließlich die besagte Immobilie in Ende, teilt der Jurist mit. Arbeitnehmerinnen oder -nehmer seien bei dieser Körperschaft nicht angestellt, heißt es. Die AvR hatte das Betriebsgrundstück an eine Convivo-Tochter, die Pflegezentrum Herdecke GmbH, verpachtet. Die wiederum hatte mit Bewohnerinnen und Bewohnern Mietverträge abgeschlossen.

Noch kein Verkauf in Sicht

Damit zum Kern des weiterhin bestehenden Problems, wobei Denkhaus einschränkt: Er sei der vorläufige (dieses Wort betont er) Insolvenzverwalter, „die Ermittlungen zur detaillierten Vermögenslage sind noch nicht abgeschlossen.“ Eine Frage der Redaktion zielte darauf ab, welche Pläne es ab Sommer für das Seniorenhaus Kirchende gebe. Vorsichtige Antwort des Fachanwalts für Insolvenzrecht: „Ein Verkaufsprozess ist bisher nicht initiiert.“

Der Convivo-Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen hatte kürzlich auf Anfrage mitgeteilt, dass er mit seinem Hamburger Kollegen wegen der ungeklärten Zukunft im Herdecker Stadtteil in Kontakt stehe. Bekanntlich könne dort der Betrieb etwa bei der vollstationären Versorgung bis zum 1. Juni weitergehen. Beide Anwälte können momentan aber nicht verkünden, was langfristig mit der Immobilie passiere.

Das dortige Pacht-Abkommen zwischen den beiden insolventen Gesellschaften endet den Angaben zufolge Ende Juni oder spätestens am 31. Juli. Danach tritt der Insolvenzverwalter des AvR-Fonds die Nachfolge als Vermieter für Senioren an, die in den so genannten Servicewohnungen leben. Wichtig dabei: Die Bewohnermietverträge in Kirchende seien unabhängig davon weiterhin gültig und haben demnach über den 30. Juni hinaus Bestand. Das bedeutet für all jene: „Die heutigen Mieter können in dem Objekt weiter als Mieter verbleiben, müssen sich dann allerdings um einen ambulanten Pflegedienst für die Betreuung kümmern“, teilt Stefan Denkhaus mit. Anders gesagt: Spätestens am 30. Juni enden wohl Leistungen wie Essenslieferungen, der Wäscheservice oder Pflegeangebote. Die zwei Anwälte bemühen sich den Angaben zufolge auch darum, dass es eine Versorgung mit Strom, Gas und Wasser auch ab Juli in der Anlage gebe.

Kündigungsfragen

Auch auf zeitliche Aspekte geht der Hamburger Fachanwalt ein und schreibt: „In der Insolvenz des Vermieters gibt es wegen der Insolvenz kein Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters des Vermieters. Es gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen, beispielsweise ein Kündigungsrecht, wenn die Miete nicht gezahlt wird.“

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Während die in der Kirchender Anlage lebenden Senioren „spätestens“ in der 18. Kalenderwoche, also Anfang Mai, weitere Informationen zu ihren Mietwohnungen erhalten sollen, zeigt sich bei vielen Antworten des vorläufigen Fonds-Insolvenzverwalters: Das große Ganze ist ungeklärt. 16 Fragen landeten per E-Mail im Postfach des Fachanwalts, acht Mal gab es die Auskunft des Hamburger Juristen: „Hierzu kann ich noch keine Angaben machen.“

Das alles hört sich nicht nach einem Grund zum Jubeln an. Daher hatte die Redaktion den Immobilien-Insolvenzverwalter auch nach dem Horrorszenario gefragt: Viele Senioren in der Ender Anlage haben Angst, dass sie bald ohne Bleibe auf der Straße stehen und quasi rausgeschmissen werden, ist diese Sorge berechtigt? Klare Antwort von Stefan Denkhaus: „Nein!“