Wetter. Wegen hoher Umsatzsteuer-Beträge wurde der Stadtbetrieb Wetter als Anstalt öffentlichen Rechts infrage gestellt. Es geht auch um Bürger-Gebühren.
Ein Blick in die Nachbargemeinden verdeutlicht, dass viele Kommunen den Status ihrer Stadtbetriebe verändert haben oder darüber nachdenken. Auch in Wetter hat es rumort. Hier begannen Überlegungen, wegen finanzieller Auswirkungen der Umsatzsteuer die besagte Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) abzuwickeln und wieder in städtische Organisationsstrukturen einzugliedern. Nun herrscht in einem komplexen Themenfeld aber Klarheit, wie es in den nächsten Jahren mit diesem selbstständigen Unternehmen mit Sitz an der Wasserstraße weitergehen soll.
In Herdecke könnte sich – wie berichtet – eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft gründen. In Ennepetal ist der Stadtbetrieb seit 2021 wieder Teil der kommunalen Verwaltung, in der Ennepe-Ruhr-Kreisstadt gehört seit wenigen Tagen ein großer Teil der Technischen Betriebe Schwelm wieder zur Rathaus-Organisation. Die zwei letztgenannten Beispiele ließen auch Verantwortliche in Wetter wegen einer Gemeinsamkeit aufhorchen: Hier wie dort handelt(e) es sich um Anstalten öffentlichen Rechts.
Vor einigen Jahren zeichnete sich ab, dass wegen einer Gesetzesänderung Stadt und Stadtbetrieb Wetter womöglich wieder zu einer Einheit werden könnten. Die Drohkulisse: Da bestimmte Leistungen der AöR für die Kommune mit einer Umsatzsteuer belegt werden können, könnte eine beträchtliche und sechsstellige Summe (im schlechtesten Fall sogar ein Millionen-Betrag) die jährlichen Geschäftsbilanzen trüben. Diese neue Zahlung an das Finanzamt bekäme auch die Bürgerschaft zu spüren, die mit höheren Gebühren rechnen müsste.
Hinein in die Gegenwart. Wetters Kämmerer Andreas Wagener verweist auf eine verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamts Witten, dass sich die großen Sorgen wegen möglicher Einbußen aufgelöst haben. „Für die wesentlichen Leistungen des Stadtbetriebs, also große Posten wie beispielsweise Grünflächenpflege oder Straßenunterhaltung, wird keine Umsatzsteuer fällig.“ Im Blickfeld sind aber auch andere Aufgaben wie etwa Ingenieurleistungen bei Straßenbaumaßnahmen. Bürgermeister Frank Hasenberg geht von 25.000 Euro Umsatzsteuer aus, die die Stadt als Leistungsempfängerin 2023 zu zahlen habe.
Doch dabei handelt es sich nicht um eine Einbahnstraße, das bedeutet: Umgekehrt übernimmt auch die städtische Verwaltung Aufgaben für den Stadtbetrieb, etwa Personalsachbearbeitung, IT-Dienstleistungen die Tätigkeiten des Gebäude- und Immobilienmanagements sowie die Dienstleistungen der IT-Abteilung. Die zu erwartende Umsatzsteuerpflicht für das Jahr 2023 beträgt in dieser Hinsicht ca. 34.000 Euro. Die Umsatzsteuer wirkt sich also aus, aber nur marginal oder in einem vergleichsweise beherrschbaren Rahmen. Sollte es mal zu Gebührenerhöhungen kommen, lassen sich diese wohl nur in einem kleinen Maß darauf zurückführen.
Rats-Sondersitzung wegen Satzungsabläufen
Am Donnerstag kam der Rat der Stadt Wetter zu einer Sondersitzung zusammen. Das lag – wie berichtet – an einem Formfehler in Sachen Stadtbetrieb im Dezember. Vor dem Inkrafttreten der Satzung mit einigen Änderungen (auf Vorstandsebene) geriet die Reihenfolge bezüglich der Veröffentlichungen durcheinander. Nach Vorberatungen und einheitlichen Beschlüssen im Dezember gab es nun aber auch in der besagten Ratssitzung ein einstimmiges Votum für die Vorlage.
Zum Hintergrund dieser Abgabenregelung gehört auch die Verlängerung des so genannten Optionszeitraums für zwei Jahre. Doch auch nach dem 1. Januar 2025 rechnen die Verantwortlichen in Wetter nur mit „mittleren fünfstelligen Umsatzsteuer-Beträgen“. In der Zwischenzeit wollen sowohl die städtische Verwaltung als auch die AöR prüfen, bei welchen Leistungen sich vielleicht etwas einsparen lasse. „Seitens der Politik haben wir auch keine Hinweise erhalten, etwas am Status des Stadtbetriebs zu ändern“, sagt Hasenberg.
Somit kann sich Ludger Willeke, der als Stadtbetriebs-Chef gerade erst für weitere fünf Jahre bestätigt wurde, mit den 70 Mitarbeitenden um die eigentlichen Aufgaben kümmern. Im Gespräch mit der Lokalredaktion gibt der alleinige Vorstand (nach der Pensionierung von Uli Conrads ist die Besetzung eines zweiten Postens laut Satzung weiterhin möglich, derzeit aber nicht geplant) einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen. Der 53-Jährige verweist beispielsweise auf weiter stabile Gebühren in Sachen Abfallentsorgung und ist froh, „dass die Hängepartie wegen der Umsatzsteuer nun beendet ist.“
Gesellschaftliche Aufgaben
Änderungen beim Kommunalabgabengesetz (KAG) haben sowohl Vor- als auch Nachteile ergeben. Beispiel Abwasser: Der Stadtbetrieb Wetter habe die Gebühren „moderat“ erhöht. Wobei in dem Zusammenhang auch der Ruhrverband durch seine Beitragserhöhung für Anliegerkommunen eine Rolle spiele. Als weitere große Aufgabe nennt der Vorstand die Aufgabe, CO2 einzusparen und beim Klimaschutz eine Vorreiterrolle für die Bürger einzunehmen. Zudem halte die AöR an bewährten Aktionen im Jahreskalender (etwa Neupflanzungen am Harkortberg) und bestehenden Angeboten fest, Willeke denkt etwa an Ferienbeschäftigungen von Schülern oder auch Studenten.
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Trotz der Unwägbarkeiten durch die Inflation, Energiekrise oder Preissteigerungen bei erfolgten Ausschreibungen geht Kämmerer Wagener davon aus, dass der Stadtbetrieb in diesem Jahr aus seinen Gewinnen 2,5 Millionen Euro in den städtischen Haushalt einzahlen kann, 2024 dann 500.000 weniger.
Somit gebe es keinen Anlass, an dem seit 2001 bestehenden Statuts quo des Stadtbetriebs etwas zu ändern. „Das Thema hat sich für uns erledigt, wir sind hier gut aufgestellt, auch aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger“, sagt Hasenberg und denkt in diesen Tagen an den Winterdienst, der gut funktioniere. Ob diese AöR (die übrigens keinen externen Partner mit ins Boot holen darf, aber als Zusammenlegung von zwei kommunalen Betreiben existieren könnte) aber langfristig bestehen bleiben kann, können nur seröse Hellseher beantworten.