Wetter. Seit 2001 ist der Stadtbetrieb Wetter eine Anstalt des öffentlichen Rechts bzw. ein selbstständiges Unternehmen der Stadt. Das kann sich ändern.

Es klingt nach einem tiefgreifenden Einschnitt, dabei halten sich die Auswirkungen für Bürger in Grenzen. Seit dem 1. Januar 2001 ist der Stadtbetrieb Wetter eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) bzw. ein selbstständiges Unternehmen der Stadt. Dieses Kommunalunternehmen gehört aber – aller Voraussicht nach – bald wieder komplett zum städtischen Betrieb und ist dann keine AöR mehr.

Kürzlich informierte die Verwaltung die Politik über diese Tendenz. Und erhielt aus den Reihen der Parteien vorsichtige bis eindeutige Zustimmung. Beschlossen ist die Rückführung des Stadtbetriebs mit den ca. 60 Mitarbeitern aber noch nicht. Im Rathaus bereiten Mitarbeiter in den nächsten Monaten eine Vorlage vor, über die der Rat noch in diesem Jahr befinden soll. Die Mitglieder der Fraktionen müssen dann sowohl die Grundsatzfrage klären und auch womöglich Satzungsänderungen verabschieden.

Gebühren für Bürger im Blick

Warum das Ganze? Kurze Antwort: wegen der Umsatzsteuer. Dahinter steckt eine geänderte Rechtslage. Sollte es diesbezüglich nicht zu Anpassungen kommen, könnte das Finanzamt bei Beibehaltung der aktuellen Konstruktion bald aus Wetter zusätzlich einen sechsstelligen Euro-Betrag pro Jahr verlangen. „Wir haben unseren Zahlungsverkehr geprüft und unsere Leistungsbeziehungen untersucht“, erklärt Bürgermeister Frank Hasenberg. Für diese Umsatzsteuer-Summe müssten die Bürger aufkommen, gleichbedeutend mit höheren Gebühren. Sollte der Stadtbetrieb aber wieder unter städtischer Regie firmieren, ließe sich das vermeiden.

Konkret steht in dem Verwaltungspapier: Nach bisherigem Kenntnisstand scheint die Wiederherstellung einer einheitlichen Rechtspersönlichkeit von Stadt und Stadtbetrieb juristisch die sicherste Methode, um das Umsatzsteuerrisiko so weit wie möglich zu reduzieren. Unrealistisch sei, den Stadtbetrieb in seiner bestehenden Form beizubehalten. Über die Umwandlung in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung (wie vor Gründung der AöR) könnten die Auswirkungen reduziert werden. In dieser Konstellation dürfte sich die Umsatzsteuerlast auf Null reduzieren, da der Leistungsaustausch das Kriterium des Innenumsatzes erfüllt. „Es zeigt sich, dass die Trägerkommunen und ihre AöR Leidtragende der Rechtsunsicherheit und der Zurückhaltung der Finanzverwaltung bei entscheidenden Klarstellungen sind“, heißt es kritisch aus dem Rathaus.

Technische Betriebe Herdecke werden zurückgeführt

In Herdecke steht die Rückführung der Technischen Betriebe (übrigens keine Anstalt des öffentlichen Rechts) zur Stadt schon länger fest. Das liegt nicht an der Umsatzsteuer, sondern u.a. an den Vorteilen eines einheitlichen Buchungssystems.

Seit 1996 werden die Technischen Betriebe in der Form „einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung“ geführt. Nach einer Verschiebung soll die Rückführung zum 1. Januar 2021 erfolgen, so ist es nach derzeitigem Stand zumindest angestrebt.

„Das ist eine komplizierte Situation, wir brauchen bald Sicherheit, um nicht in Steuerschwierigkeiten zu kommen und Risiken einzugehen“, meint Hasenberg. „Wir können aber nicht hinnehmen, unnötig mehr Steuern bezahlen zu müssen.“ Obwohl die Gesetzesänderung schon gilt, bleibt beim Vorgehen noch etwas Luft, da der Optionszeitraum für eben diese Überlegungen nach jetziger Rechtslage bis Januar 2021 läuft. Im Gespräch ist ein weiterer Aufschub (wäre im Ratsbeschluss zu berücksichtigen), dafür bräuchte es im Laufe des Jahres 2020 eine Gesetzesänderung. Allerdings geht der Bürgermeister davon aus, dass sich auch dann keine Hintertür öffnet, um die aktuelle Konstruktion doch noch aufrecht zu erhalten. „Der Stadtbetrieb hat sich hier eine sehr gute Position erarbeitet, daher wollen wir an den Strukturen eigentlich nichts ändern. Es bleibt die vage Hoffnung, dass eine AöR doch eine besondere Rechtsstellung einnehmen kann.“

Risiko sichtbar

Zugleich betont Hasenberg, dass sich bei einer juristischen Umwandlung für die Bürger nichts ändere. Der Stadtbetrieb soll seine bisherigen Aufgaben behalten. Aktuell gerate aber durch die Änderung des Umsatzsteuerrechts der Leistungsaustausch zwischen Trägerkommune und AöR auf den Prüfstand, beispielsweise bei der Straßenunterhaltung, Grünpflege, dem Hochwasserschutz oder Friedhofswesen. Dabei ist der Stadtbetrieb gewissermaßen „Erfüllungsgehilfe“, das hätte ab 2021 umsatzsteuerliche Folgen.

Im Rathaus Wetter geht das zuständige Amt derzeit davon aus, dass nur die Abwasser- und Abfallbeseitigung zu keiner umsatzsteuerlichen Mehrbelastung führen. „Für den überwiegenden Teil der Leistungsbeziehungen lässt sich mangels einer eindeutigen Positionierung der Finanzverwaltung nicht eindeutig festlegen, ob ein zukünftig umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vorliegt“, heißt es dann. Hiervon betroffen seien die satzungsmäßigen Aufgaben des Stadtbetriebs wie Planung, Bau und Unterhaltung von Straßen, Wasserläufen und Grünanlagen, die Straßenreinigung, der Winterdienst sowie die Sinkkastenreinigung als auch die Leistungen der Stadt für den Stadtbetrieb.

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„Vieles spricht für organisatorische Veränderungen“, sagte Dirk Fröhning von der SPD Wetter. „Sonst könnten sich ja andere an uns eine Goldene Nase verdienen.“ Auch Jürgen Uebelgünn möchte unnötige Belastungen von den Bürgern abwenden. „Dieses Risiko ist sichtbar“, sollte der Stadtbetrieb in seiner derzeitigen Form bestehen bleiben, so das Ratsmitglied der Grünen.