Hagen. . Prozessauftakt gegen einen 26-Jährigen vor dem Landgericht Hagen: Der Mann soll im Keller eines Mehrfamilienhauses seine 22-jährige Ex-Freundin mit einer Machete bedroht und anschließend vergewaltigt haben. Als er sich zur Tat einließ, sperrten die Richter die Öffentlichkeit aus.

Der Beamte der Spurensicherung hat sich blaue Plastikhandschuhe übergestreift. Er hält eine halbe Meter lange Machete – die Tatwaffe zu einer dreifachen, besonders schweren Vergewaltigung?

Jetzt ist ein 26-Jähriger vor dem Landgericht angeklagt. Er soll am 13. November seine ehemalige Lebensgefährtin (22) in einem Keller in der Innenstadt unter Androhung von Gewalt eingesperrt haben. Mit einer 50 Zentimeter langen Machete hätte er die junge Frau bedroht und zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Anschließend sei das Tatopfer geschlagen worden.

Zum Treffen gezwungen

Soweit die offizielle Ankündigung des Landgerichts zum Prozessauftakt. Sie klingt nüchtern und sachlich, doch dahinter soll sich ein besonders widerliches Sexualverbrechen verbergen: Die 1. Große Strafkammer tagt während der stundenlangen Einlassung des Angeklagten nicht öffentlich, weil es auch um Umstände aus dessen Intimsphäre, um seine sexuellen Vorlieben geht.

Fest steht: Am Tattag hatte man sich gegen 5.40 Uhr morgens in der Innenstadt verabredet, in dem Mietshaus, in dem der Angeklagte wohnt. Zu dem Treffen war sie nur erschienen, weil er ihr angedroht hatte, ihren Eltern sonst erzählen zu wollen, dass sie ständig wechselnde Männerbeziehungen habe.

Im Keller des Mietshauses sei es dann zu brutalen Übergriffen gekommen, so die Anklage: Er schlug ihr auf den Kopf und ins Auge, setzte ihr die Machete an den Hals, befahl ihr, nicht zu schreien. Dann musste sich die Frau ausziehen, auf den Fußboden legen. In den folgenden vier Stunden wurde sie ständig misshandelt und dreimal vergewaltigt.

„Lediglich einvernehmlich“

Staatsanwältin Claudia Kersebaum: „Zwischendurch rauchte der Angeklagte eine Zigarette, ließ die heiße Glut auf ihren nackten Körper fallen. Damit das Opfer nicht flüchten konnte, wurde ein schweres Regal vor die Kellertür geschoben.“

Der Angeklagte bestreitet die Vergewaltigungsvorwürfe. Hinter der geschlossenen Gerichtstür erklärte er, man habe lediglich einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt, verrät Gerichtssprecher Jan Schulte. „Das passt nicht“, sagt Opferanwalt Michael Aßhauer, „denn der Angeklagte hat ihr nach der Tat noch weitere übele Schläge angedroht.“