Hohenlimburg/Hagen. .
Ein 28-jähriger Mann ist seit gestern vor dem Landgericht Hagen angeklagt: Er soll ein 16-jähriges Mädchen, im dritten Monat schwanger, auf dem Schulhof des Gymnasiums Hohenlimburg brutal vergewaltigt haben.
Der Vorwurf ist hart, doch was wird am Ende davon übrig bleiben? Nach dem ersten Verhandlungstag vor der Jugendschutzkammer gibt es ganz viele Fragezeichen. Bisher wurde die Geschädigte, die unzweifelhaft Verletzungen aufwies, noch nicht als Zeugin vernommen.
Stattdessen wurden mehrere Polizeibeamte und eine Ärztin angehört. Zuvor gab der Angeklagte, verteidigt von Dr. Frank Nobis (Iserlohn), seine Sichtweise des Geschehens ab, das sich am 1. November vergangenen Jahres gegen 15.30 Uhr auf dem Schulgelände ereignet haben soll.
„Es verschlägt mir den letzten Atemzug. Das ist eine Ungeheuerlichkeit, die ich hier gerade gehört habe“, empörte sich der wesentlich jünger wirkende Mann im blau-weiß kariertem Holzfällerhemd.
Auf dem Bauch herumgehopst
Was er gerade gehört hatte, das waren die ungeheuerlich klingenden Anklagevorwürfe, verlesen durch Staatsanwältin Bettina Hirschberg: Er hätte die 16-Jährige, mit der er zwei Monate vor der Tat noch liiert gewesen war, auf dem Schulhof getroffen und plötzlich rabiat zu Boden geschmissen. Er habe sich auf den Bauch des Opfers gehockt und sei darauf herumgehopst. Das Mädchen war damals im dritten Monat schwanger.
Er hätte er ihr mit seiner linken Hand den Mund, mit der rechten Hand die Nase zugehalten – bis die 16-Jährige ohnmächtig wurde. Dann sei das wehrlose Opfer vergewaltigt worden. Körperverletzung, schwerer sexueller Missbrauch einer Widerstandsunfähigen sowie Vergewaltigung werden ihm zur Last gelegt.
„Dieses Mädchen hat schon andere zu Unrecht einer Vergewaltigung bezichtigt“, behauptet der Angeklagte, „zum Beispiel einen 40-jährigen Familienvater. Sie wollte die Familie auseinanderbringen.“ Er nennt sogar den Namen und Anschrift des Hohenlimburgers. Ein inzwischen pensionierter Oberkommissar könnte das ebenfalls bestätigen.
Als Freigänger im offenen Vollzug
Das Gericht will dem nachgehen, eventuell vorhandene Akten beiziehen, wohl auch diese Zeugen laden. Dann wird sich herausstellen, ob da wirklich etwas dran ist oder alles nur Gelaber war. Es riecht nach einer schmutzigen Beweisaufnahme.
Was am Tattag vorgefallen sein soll, schildert der Angeklagte so: Man habe sich verabredet und auf dem Schulhof getroffen. Er hätte ihr die Sim-Karte fürs Handy zurückgeben wollen. Dann sei man hinter der Schule über einen 1,20-Meter-Zaun geklettert, hätte auf der Wiese einvernehmlichen Geschlechtsverkehr ausführen wollen. Sie sei plötzlich umgefallen. „Bewusstlos, sechs bis acht Sekunden.“
Der Angeklagte, ein zweifacher Vater, befand sich kurz nach der ihm jetzt vorgeworfenen Tat in der Psychiatrie, hat eine Marihuana-Entzugstherapie hinter sich. Zurzeit wohnt er in der Justizvollzugsanstalt Attendorn. Dort befindet er sich aufgrund einer Brandstiftung als Freigänger im offenen Vollzug.
Der Prozess geht am 7. Oktober weiter. Dann soll das mutmaßliche Opfer vernommen werden. Die Vernehmung der Jugendlichen findet nicht öffentlich statt.