Hagen. . Er (51) boxte einer 68-jährigen Frau aus Wehringhausen das Gesicht tiefblau, fasste sie im Intimbereich an. „Sexuelle Nötigung und Körperverletzung“ urteilte das Landgericht und schickte den Angeklagten für vier Jahre ins Gefängnis.

Wir hatten über den Prozessauftakt berichtet. Zur Erinnerung: Der Angeklagte und die Frau kennen sich seit über 15 Jahren, sie waren früher einmal Nachbarn und wohnten im selben Haus in Essen. Zwischenzeitlich hatte man sich aus den Augen verloren.

Am 17. März klingelte überraschend der ehemalige Nachbar an ihrer Wohnungstür in Wehringhausen. Er war soeben aus einer zweijährigen Strafhaft entlassen worden.

"Massive flächenhafte Einblutungen und Hämatome"

Sie ließ ihn arglos herein, ein verhängnisvoller Fehler. Denn die 68-Jährige wurde kurz darauf unvermittelt in ihrer Wohnung angegriffen. Der Ex-Nachbar versetzte ihr mehrere heftige Faustschläge ins Gesicht und zwang sie, sich auszuziehen. Dann griff er ihr in den Schritt.

Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag eingeräumt, der Frau „mit der flachen Hand ein paar gelangt“ zu haben. Doch Rechtsmediziner Dr. Eberhard Josephi (Dortmund) diagnostizierte bei der Geschädigten „ein intensiv ausgeprägtes Brillenhämatom“ (wie stark geschwollene, tiefblaue Augen medizinisch bezeichnet werden) sowie „massive flächenhafte Einblutungen und Hämatome am ganzen Körper“.

"Übel zugerichtet"

Der Sachverständige: „Solche Verletzungen entstehen nur durch heftige Faustschläge, sie sind durch einfache Ohrlaschen nicht zu erreichen.“

Die Frau hätte „massive körperliche Angriffe“ durchlitten und sei „übel zugerichtet“ worden, befand Kammervorsitzender Marcus Teich in der mündlichen Urteilsbegründung. „Wir können uns kaum ein Geschehen vorstellen, das im Bereich einer Körperverletzung noch schlimmer ist“, so Richter Teich, „und das alles in einer besonders geschützten Umgebung, nämlich in der eigenen Wohnung.“

Dritte einschlägige Verurteilung

Es war jetzt das dritte Mal, dass der Angeklagte wegen einer Misshandlung in Zusammenhang mit einer ­Sexualstraftat vor Gericht stand. Bereits 1999 hatte ihn das Amtsgericht Passau wegen Körperverletzung und sexueller Nötigung verurteilt. 2012 schickte ihn das Amtsgericht Hamburg-Altona wegen versuchter Vergewaltigung und Körperverletzung hinter Gitter.