Wehringhausen. . Das rosafarbene Haus, das aktuell den Weiterbau der Bahnhofshinterfahrung blockiert, wird mindestens noch bis Ostern 2015 stehen bleiben müssen. Das ist das Ergebnis des Verfahrens vor dem OLG in Hamm. Über das weitere Schicksal der Bewohner wird im Januar 2015 das Hagener Landgericht entscheiden.
Der Termin vor dem Oberlandesgericht in Hamm im Rahmen des Eilverfahrens hat gestern aus formaljuristischen Gründen ergeben, dass die Auseinandersetzung zwischen der Stadt und den Mietern im Rahmen eines Hauptverfahrens am 22. Januar 2015 vor dem Landgericht Hagener in die nächste Runde geht.
Nur eine Verfügung
Nachdem die Stadt gegen eine stattliche Abstandssumme die Wohn- und Gewerbeimmobilie im Zuge eines Enteignungsverfahrens im Jahr 2013 übernommen hatte, war sie zwar Eigentümer, aber noch nicht Besitzer. Dies wurde sie erst durch eine entsprechende Verfügung der Bezirksregierung in Arnsberg. Diese wurde auch dem Hauptmieter zugestellt, der damit offiziell über den Besitzerwechsel informiert war, jedoch nicht den vier Untermieter-Parteien. Daher läge bei den Untermietern auch keine verbotene Eigenmacht vor, so die Haltung der OLG-Richter, wenn sie seitdem ohne Mietzahlungen in den Objekt weiterwohnen würden. „Somit können wir gegen die Untermieter auch nichts vollstrecken“, interpretiert Thomas Huyeng, Rechtsdezernent der Stadt Hagen, die Entscheidung des Oberlandesgerichts.
Während der Verhandlung habe die Stadt gestern noch einmal der Gegenseite angeboten, auf die aufgelaufenen Mietschulden zu verzichten, wenn der Familien-Clan das Objekt bis zum 30. November räumen würde, erläuterte der Beigeordnete. Außerdem wollte die Stadt bei der Wohnungssuche und beim Umzug organisatorisch und materiell unterstützen. Doch sämtliche wohlwollenden Offerten der Kommune im Rahmen des Prozesstages seien von den Untermietern erneut abgelehnt worden.
Anspruch berechtigt
Bereits im Juni 2014 hat das Landgericht Hagen festgestellt, dass der Räumungsanspruch der Stadt Hagen berechtigt sei, um den Bauablauf der Bahnhofshinterfahrung zu sichern.
Ein Prozesskostenhilfe-Antrag der Familie wurde zuletzt vom Gericht abgelehnt, weil es keinerlei Aussicht auf Erfolg gebe, dass die Bewohner in dem Haus bleiben dürften.
„Die wollen nur Geld – das macht mich richtig wütend“, versuchte Huyeng gestern seine persönliche Verärgerung gar nicht erst zu verbergen. Zumal eine Vergleichszahlung – ein 40.000-Euro-Angebot seitens der Stadt wurde bereits vor Monaten abgelehnt – die Familie heute kaum noch erreichen dürfte: Zum einen liegt der Stadt ein gerichtlicher Pfändungsüberweisungsbeschluss eines dritten Gläubigers vor, zum anderen macht die Stadt selbst eigene Ansprüche in sechsstelliger Höhe gegen die Bewohner der Weidestraße 16-18 geltend. Eine mögliche Abfindung würde die Konten der Bewohner also nie erreichen.
Hauptverhandlung am Landgericht
Jetzt hat also im Januar erneut das Landgericht das Wort. Die Zwischenzeit wird die Bezirksregierung nutzen, um auch die Untermieter formal über den Besitzerwechsel in Kenntnis zu setzen, so dass die Familie, so auch die Signale des OLG, keine juristische Chance mehr haben dürfte.
Zwar gibt es auch hier wieder eine Berufungschance. Doch gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung könnte die Stadt das zu erwartende Räumungsurteil dann sofort vollstrecken. Der Richterspruch wird absehbar rund um Ostern 2015 rechtskräftig.