Hagen. . Der Fachbereich für öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen der Stadt Hagen weist darauf hin, dass Anlieger die Gehwege nicht nur im Winter räumen und streuen, sondern insbesondere auch im Herbst von Blättern und sonstigem Bewuchs frei halten müssen.
Jedes Jahr im Herbst beginnt für viele Grundstücksbesitzer der Kampf mit dem Laub. So schön der Anblick der bunten Blätter an den Bäumen auch ist, so gefährlich werden diese für Fußgänger, Rad- und Autofahrer besonders bei Nässe oder Regen wegen der großen Rutschgefahr.
Aus diesem Anlass weist der Fachbereich für öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen der Stadt Hagen darauf hin, dass Anlieger die Gehwege nicht nur im Winter räumen und streuen, sondern insbesondere auch im Herbst von Blättern und sonstigem Bewuchs frei halten müssen.
Eigentümer ist für Privatflächen verantwortlich
Verantwortlich für die Beseitigung der Verschmutzung ist der Anlieger des öffentlichen Gehweges. Auf Privatflächen ist der Eigentümer, auf dessen Grundstück das Laub liegt, zuständig. Falsch ist hingegen die landläufige Ansicht, dass der Besitzer des Baumes zur Reinigung verpflichtet sei. Zudem darf herabgefallenes Laub nicht auf die Fahrbahn, in den Straßengraben oder die Entwässerungs-Rinne gekehrt werden.