Hagen-Eppenhausen. Weltkulturerbe oder nicht? Herausragender Wert oder nicht? Die Kultusministerkonferenz hat den Hagener Hohenhof in Sachen Weltkulturerbe zum Nachsitzen verdonnert. Die Begründung dazu gibt trotzdem Anlass zur Hoffnung.

Zurück in die Warteschleife heißt es für ein Hagener Wahrzeichen: den Hohenhof in Eppenhausen. Vorerst sind die Chancen, dass das einstige Wohnhaus von Karl Ernst Osthaus – entworfen vom belgisch-flämisch Architekten Henry van de Velde – zum Unesco-Weltkulturerbe wird, wieder gesunken. Der Fachbeirat der Kultusministerkonferenz setzte den seriellen Antrag „Zollverein und die indus­trielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“, in den der Hohenhof integriert ist, nicht auf die sogenannte Tentativliste für das Welterbe. Die Beurteilung des Antrags lässt trotzdem weiter hoffen.

Als 2010 die Idee aufkam, mit dem Hohenhof eines der wenigen erhaltenen Beispiele für ein Gesamtkunstwerk des Jugendstils für das Weltkulturerbe zu bewerben, sollte dies zunächst im Verbund mit anderen Van-de-Velde-Trägerschaften in Deutschland, Belgien und Polen geschehen. „Als sich aber die Möglichkeit ergab, sich dem seriellen Vorschlag ,Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet’ anzuschließen, haben wir diese Chance genutzt“, sagt Dr. Birgit Schulte, Kustodin des Osthaus-Museums. Zumal sich, zum Beispiel in Brüssel, nach ersten Gesprächen leichte Schwierigkeiten abzeichneten, weil das private Wohnhaus Van de Veldes dort privat bewohnt wird.

Der Verbund-Vorschlag „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ umfasst, inklusive dem Hohenhof, 17 Objekte und wurde unter dem Dach der Industriedenkmal-Stiftung NRW geformt.

Funktionaler Zusammenhang

Mit dabei sind unter anderem die Zeche Zollern in Dortmund, die Henrichshütte in Hattingen, der Gasometer in Oberhausen, das Pumpwerk Alte Emscher in Duisburg, die Siedlung Margarethenhöhe in Essen oder der Schleusenpark in Waltrop. Die Objekte, so schreibt es die Stiftung in ihrer Bewerbung, stünden nicht „in einem unmittelbaren räumlichen, sondern funktionalen Zusammenhang und prägen gleichsam als Serie die städtisch-industrielle Kulturlandschaft zwischen Ruhr, Emscher und Lippe.“ Das Neue und Innovative an diesem Vorschlag bestehe nicht in der Sammlung und Ausweitung an Industriedenkmälern, sondern in der Würdigung ihrer Vielzahl, ihrer Dichte und ihres inneren Zusammenhangs.

In seiner Begründung für die Nicht-Berücksichtigung des Antrags erklärt der Fachbeirat der Kultusministerkonferenz, dass er das Ruhrgebiet zwar als „einen bedeutenden industriezeitlich geprägten Kernraum“ anerkenne. Dessen Größe und Heterogenität würden ein Potenzial bergen, mit dem man die Komplexität einer industriell erzeugten Kulturlandschaft erfassen könnte. Allerdings wäre dafür eine Konzentration und Fokussierung auf ausgewählte und innerhalb der industriellen Kulturlandschaft repräsentative Objekte notwendig gewesen.

Wo ist der herausragende Wert?

Viele dieser Einzelobjekte könnten keinen Beitrag zum so genannten „Outstanding value“ (zu deutsch: herausragender Wert) leisten. Dieser ist ein wichtiges Kriterium bei der Bewertung eines möglichen Weltkulturerbes.

Der Fachbeirat empfahl der Kultusministerkonferenz, den Antragssteller – und somit auch die Stadt Hagen – zu motivieren, das Thema unter Berücksichtigung des Begriffs der industriellen Kulturlandschaft weiter zu erforschen. Dr. Birgit Schulte: „Wir werden die Idee weiter verfolgen und uns sicherlich wieder bewerben.“