Hagen. . Neue Hoffnung im Zinswetten-Desaster: Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck soll von der Stadt Hagen beauftragt werden, eine Erstbeurteilung abzugeben. Auf dieser Basis soll dann der Rat der Stadt entscheiden, ob und welche weiteren Schritte Sinn machen. Es geht um 39 Millionen Euro.

Es gibt wieder Hoffnung im Desaster um die verlustreichen Zinswetten. Nach Informationen unserer Zeitung will die Stadt Hagen jetzt doch Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck einschalten. Der Jurist, der in der Münchner Kanzlei Rössner arbeitet, gilt als ausgewiesener Experte in Sachen Derivatgeschäfte und hat bundesweit zahlreiche Prozesse gegen die Deutsche Bank gewonnen.

Ein Arbeitskreis, an dem neben dem Rechtsdezernenten Thomas Huyeng Politiker aller Ratsfraktionen teilgenommen hatten, hatte sich erstmals Ende Januar mit dem Thema Zinswetten beschäftigt. Gestern tagten die Experten aus Verwaltung und Politik erneut.

Ergebnis: Die Stadtverwaltung soll den Münchner Juristen einschalten. Weck soll eine Erstbeurteilung abgeben. Auf dieser Basis soll dann der Rat der Stadt entscheiden, ob und welche weiteren Schritte Sinn machen.

Dr. Jochen Weck, Rechtsanwalt aus München
Dr. Jochen Weck, Rechtsanwalt aus München © WP

Hagener Fall studiert

Der hatte sich – auch ohne Mandat – zuletzt im Zusammenhang mit einem anderen Zinswetten-Prozess auch mit dem Fall Hagen beschäftigt, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte. Hatte die Stadt sich doch auf Anraten ihrer damaligen Rechtsanwälte außergerichtlich mit der Bank geeinigt und damit den Verlust aus den Derivatgeschäften auf rekordverdächtige 39 Millionen Euro manifestiert.

Möglicherweise habe es auch im Prozess der Stadt Hagen vor dem Landgericht in Wuppertal im Jahr 2008 unzulässige Absprachen unter den Zeugen der Deutschen Bank gegeben, hatte er gegenüber unserer Zeitung erklärt. In dem Prozess habe es Auffälligkeiten gegeben, die dem Verhalten der Deutschen Bank im Kirch-Prozess ähnelten.

Gleich drei Mitarbeiter des Kreditinstituts hatten in ihren Aussagen den von vornherein negativen Marktwert der angebotenen Produkte in Abrede gestellt. Das ging aus den Protokollen hervor, die Weck seinerzeit studiert hatte. Seiner Einschätzung nach handelt es sich um „zielgerichtete Falschaussagen nach Absprache“. „Damit könnte möglicherweise auch hier der Vorwurf des Prozessbetrugs erhoben werden“, so Weck seinerzeit. Denn: Weder ein Rechtsanwalt noch eine betroffene Partei dürfen Einfluss darauf nehmen, was Zeugen vor Gericht aussagen.

Negativer Marktwert ist unumstritten

Der negative Marktwert der Zinswetten, die Unternehmen und Kommunen bundesweit Millionen-Verluste bescherten, ist unumstritten. „Deswegen“, so Weck, „hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich festgestellt, dass darüber aufzuklären ist.“ Den Mitarbeitern der Bank, die die Wetten konstruiert und verkauft haben, müsse dieser Marktwert bekannt gewesen sein.

Ob das am Ende der Hebel ist, den der Jurist zieht oder ob sich nach Sichtung der Akten noch andere Ansätze ergeben, ist offen. Die Stadt jedoch ist gut vier Jahre nach der außergerichtlichen Einigung bereit, nach dem von Oberbürgermeister Dehm viel beschworenen letzten Strohhalm zu greifen.