Hagen. . Die Stadt Hagen hat auf den verlorenen Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster reagiert und Bruno und Ingeborg Erbe einen Vorbescheid für den Bau eines Discounters bzw. SB-Marktes für die Alte Molkerei an der Eckeseyer Straße ausgestellt.
Die Stadt Hagen hat auf den verlorenen Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster reagiert und Bruno und Ingeborg Erbe einen Vorbescheid für den Bau eines Discounters bzw. SB-Marktes für die Alte Molkerei an der Eckeseyer Straße ausgestellt. Demnach dürfte das Ehepaar aus Herdecke, dem das Gelände gehört, dort einen Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von maximal 799 Quadratmetern plus Backshop und Parkplätzen ansiedeln. Noch haben Erbes jedoch keinen Bauantrag gestellt. Vielmehr sieht es eher nach einer weiteren Gerichtsverhandlung statt einer Bebauung des leer stehenden Gewerbehofes aus.
Seit sechs Jahren streitet sich das Ehepaar Erbe mit der Stadt um die Nutzung der Alten Molkerei. Einen Supermarkt wollte das Baudezernat an jener Stelle unbedingt verhindern und verwies darauf, dass der Bebauungsplan großflächigen Einzelhandel auch gar nicht zulasse. Zudem sei der Stadtteil überversorgt, ein Lebensmittelgeschäft gar nicht notwendig.
Bebauungsplan nicht anwendbar
Doch Erbes klagten gegen die verweigerte Genehmigung und bekamen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster bzw. dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig Recht. Die Gerichte urteilten, der Bebauungsplan sei nicht mehr anwendbar, die Stadt müsse den Eheleuten einen Vorbescheid zum Bau eines Supermarktes erteilen – eine Forderung, der das Baudezernat wohl oder übel nachkommen musste.
Demnach darf an der Eckeseyer Straße zwar ein Supermarkt gebaut werden, doch Kunden dürfen nur von rechts (stadtauswärts) auf das Gelände abbiegen und nach dem Einkauf auch nur nach rechts wieder auf die Eckeseyer Straße einbiegen. „Die Verkehrssicherheit verlangt eine solche Lösung“, sagte Baudezernent Grothe. Nach links abzubiegen wäre auf dieser vielbefahrenen Straße zu gefährlich.“ Bruno Erbe dagegen glaubt, die Stadt wolle ihn mit dieser neuen Vorschrift nur schikanieren und über einen Umweg verhindern, dass der Discounter gebaut werde: „Eine solche Regelung würde natürlich das Kundenaufkommen reduzieren, das schreckt jeden Investor ab.“ Erbe will deshalb vors Verwaltungsgericht ziehen, um die umstrittene Passage tilgen zu lassen.
Strafanzeige gestellt
Zudem hat er Strafanzeige gegen das Baudezernat gestellt. „Wegen Falschaussage vor Gericht und weil der Bebauungsplan getürkt ist“, erregt sich der Immobilienbesitzer aus Herdecke. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage den Eingang der Anzeige, wollte sich aber nicht dazu äußern, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Grothe und seine Mitarbeiter eingeleitet werde: „Wir prüfen das.“