Hagen. Die Nachbeben der durch Zahlung von Geldauflagen gerade erst beendeten Beratervertragsaffäre Dehm/Schmidt/Schießer sind kaum verebbt, da läuft bei der Hagener Staatsanwaltschaft schon das nächste Untreueverfahren gegen die Stadt Hagen an.
Oberstaatsanwalt Gerhard Pauli bestätigte gegenüber dieser Zeitung, dass sein Haus vor wenigen Wochen ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Jörg Dehm als hauptverantwortlichen Wahlbeamten eingeleitet habe. Im Kern geht es um den Verdacht, dass der Fachbereich Personal und Organisation leitende Mitarbeiter des Rathauses bei vollen Bezügen dauerhaft aufs heimische Sofa geschickt habe, ohne dass diese noch irgendeine Arbeitsleistung für die Kommune erbringen müssen.
Entsprechende Gerüchte wabern schon seit Monaten durch die Rathausflure. Unter anderem soll die Verwaltungsführung sowohl Amtsleiter also auch Abteilungsleiter sowie Führungskräfte externer Institute bei Überweisung der vollen Gehälter nach Hause geschickt haben. Weiteren führenden Mitarbeitern des Rathauses sollen ähnliche Offerten gemacht worden sein, doch diese Bediensteten hätten es – trotz massiven Drängens – abgelehnt, bei vollen Bezügen dem Dienst fern zu bleiben.
Scheinverträge zum Verschleiern
Nach Informationen dieser Zeitung soll die Ermittlungsbehörde an der Lenzmannstraße durch anonyme Hinweise auf diese Vorgänge aufmerksam gemacht worden sein. Nach dem konkreten Tipp eines Informanten, der offenkundig über detailreiche Insider-Kenntnisse verfügt, sollen sogar Scheinverträge über Altersteilzeit- bzw. Heimarbeit geschlossen worden sein, um diese Lohnfortzahlungen ohne entsprechende Arbeitsleistungen elegant zu verschleiern. Immerhin, so der Grundverdacht der Ermittlungen, würden auf diese Art und Weise nicht nur Gehaltszahlungen veruntreut, sondern natürlich auch unberechtigt Renten- und Pensionsansprüche erworben bzw. bei den Sozialversicherungsabgaben und Steuerzahlungen getrickst.
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Staatsanwaltssprecher Pauli bestätigte, dass seiner Behörde bereits eine erste Stellungnahme der Stadt Hagen vorliege, in der diese darauf verweise, dass ihr gesamtes Handeln sowohl mit der Personalvertretung als auch mit der Kommunalaufsicht in Arnsberg abgestimmt gewesen sei. Angesichts dieser Einlassung habe man jetzt auch die Bezirksregierung um eine dezidierte schriftliche Stellungnahme zu dem Vorgang gebeten – diese muss der Hagener Staatsanwaltschaft, so die gesetzte Frist, bis Ende Februar vorliegen.
Im Rathaus selbst wollte man auf Anfrage lediglich bestätigen, dass man der Bitte um Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Hagen nachgekommen sei. „Da es sich um Personalangelegenheiten handelt, werden wir zum Inhalt der Stellungnahme keine Angaben machen“, hielt sich Stadtsprecher Thomas Bleicher ansonsten äußerst bedeckt.