Hagen. Die Hagener Staatsanwaltschaft schließt die Akten rund um die Beratervertragsaffäre Dehm/Schmidt/Schießer: Sowohl der Oberbürgermeister als auch der Erste Beigeordnete und Ex-Wirtschaftsförderer haben die im Rahmen der Untreue-Ermittlungen verhängten Geldauflagen akzeptiert.
Im Fall von Jörg Dehm fließt ein Betrag von mehr als 20.000 Euro an die Staatskasse, Dr. Christian Schmidt überweist eine Summe knapp unter dieser Marke. Gegen die beiden Spitzenbeamten der Stadt Hagen werden die Untreue-Ermittlungen nach § 153a der Strafprozessordnung eingestellt, gegen Hagen-Agentur-Geschäftsführer Gerhard Schießer wird nach § 153 ohne Geldauflagen eingestellt (siehe Infokasten).
„Von einer Unschuld gehen wir aber auch im Fall von Herrn Schießer nicht aus“, stellt Oberstaatsanwalt Dr. Gerd Pauli für die Hagener Ermittlungsbehörde klar. Im Gegensatz zu den beiden Hauptbeteiligten Dehm und Schmidt habe der Hagen-Agentur-Chef das Geschehen jedoch nicht aktiv mitbestimmt, sondern sei lediglich zum Instrument der beiden anderen Protagonisten geworden. Er habe es in diesem Moment aber versäumt, seinen Kontrollpflichten als Geschäftsführer nachzukommen. „Schießer ist in seiner Position für die Vermögensinteressen seiner Gesellschaft verantwortlich“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, „das ist Teil seiner Treue- und Sorgfaltspflicht, die selbstverständlich auch für öffentliche Haushalte gilt.“
Kein Anspruch auf Abfindung
Im Fall von OB Dehm und seinem Vertreter Schmidt kommt die Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer Ermittlungen zum gleichen Ergebnis wie das Rechnungsprüfungsamt: Demnach hatte der Ex-Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung, dem im Rahmen eines Beratervertrag-Konstruktes 37.000 Euro für die Fortführung zweier EU-Projekte zugebilligt wurden, keinerlei Anspruch auf eine Abfindung. Dadurch sei eindeutig das Vermögen der Hagen-Agentur geschädigt worden. Ebenso sei die Befreiung Schmidts von seiner Abführungspflicht im Rahmen der Nebentätigkeitsverordnung durch den Verwaltungschef nicht statthaft gewesen.
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Auch ein ausdrücklicher und eindeutiger politischer Wunsch, Christian Schmidt für sein Ausscheiden bei der Wirtschaftsförderung eine Wiedergutmachung zu zahlen, habe, so das Fazit der Staatsanwaltschaft, zu keinem Zeitpunkt bestanden. Diese These lasse sich weder durch Sitzungsprotokolle noch durch die Vernehmung sämtlicher Fraktionsspitzen untermauern. Am Ende kommen die Ermittlungsbehörden zu dem Ergebnis, dass die beiden Hauptprotagonisten gemeinsam das Beratervertrags-Konstrukt erdacht und durchgezogen hätten – Schmidt hat den Kontrakt offenkundig sogar selbst aktiv gestaltet.
Durchsuchungen serien verhältnismäßig gewesen
Vor diesem Hintergrund sei es seinerzeit auch verhältnismäßig gewesen, in den Büros und Privatwohnungen von Dehm und Schmidt Durchsuchungen durchzuführen. „Bei Ermittlungen gegen die beiden kommunalen Spitzenbeamten ist es kaum vorstellbar, sich an einen Betroffenen – in diesem Fall den OB – zu wenden und um die Zusendung von Unterlagen zu bitten“, macht Oberstaatsanwalt Pauli deutlich, dass derlei Maßnahmen zu den Standardelementen in Wirtschaftsstrafsachen gehörten und durch entsprechende richterliche Beschlüsse gedeckt gewesen seien.
Gelten Dehm und Schmidt durch den Abschluss des Verfahrens per Zahlung der Geldauflagen denn nun als unschuldig? „Einstellung nach § 153a bedeutet: Wir könnten einen Schuldnachweis führen, wenn es zur Hauptverhandlung kommt“, stellt Pauli für die Hagener Staatsanwaltschaft klar. „Dass die Beschuldigten dies anders sehen, können wir nicht verhindern.“ Letztlich eröffne die Strafprozessordnung hier den Betroffenen die Chance, eine Bloßstellung durch ein öffentliches Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ein Verschulden werde in diesen Fällen eben nicht rechtskräftig festgestellt.