Hagen. .
Steuergeldverschwendung durch Staatsdiener und Amtsträger soll künftig verfolgt und bestraft werden. In einem Gespräch mit der Zeitung „Die Welt“ forderte jetzt der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, die Einführung des Straftatbestandes der Haushaltsuntreue. „Während Steuerhinterziehung zu Recht als Straftat verfolgt wird, bleiben selbst schwere Verstöße gegen die Haushaltsgrundsätze in aller Regel folgenlos“, so Holznagel.
Zu den potenziellen Tatbeständen würde auch der Beratervertrag für Christian Schmidt zählen. Dieser sollte eine Abfindungsregelung ersetzen, für die es jedoch keinerlei vertragliche Verpflichtung gab. Ein entsprechender Anspruch, so ergab die Sonderprüfung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA), leitete sich für den Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung GmbH weder aus dem Kündigungsschutzgesetz noch aus dem Geschäftsführervertrag von Schmidt aus dem August 2000 ab.
Im Rahmen einer Goodwill-Aktion war eine frei verhandelte Abfindung jedoch möglich. Mit Blick auf die Höhe der jährlichen Bezüge und die Tätigkeitsdauer kalkulierte das RPA aber bloß einen realistischen Abfindungsanspruch von 5000 Euro für Schmidt, also 32.000 Euro weniger als die im Beratervertrag letztlich ausgehandelte Summe. Die Untreue-Handlung ergibt sich letztlich aus der Tatsache, dass Schmidt – durch OB Dehm ausdrücklich autorisiert – den Betrag jenseits des 6000-Euro-Limits aus der Nebentätigkeitsverordnung nicht abführte. Hier wurde Geld der Stadtkasse gezielt vorenthalten. Dass die Tochtergesellschaft einer Nothaushaltskommune überhaupt Extrasaläre zahlt, gilt es am Ende obendrein politisch zu bewerten.
Die öffentliche Verschwendung wirke sich grundsätzlich negativ auf die Steuermoral aus, warnt der Steuerzahlerbund. Der Verband beklagt, dass Staatsdiener und Amtsträger selbst bei nachgewiesenem Fehlverhalten kaum belangt würden. Ein Verstoß gegen die Haushaltsgrundsätze, nach denen Steuergelder effizient und sparsam einzusetzen sind, hätte keine disziplinarischen Konsequenzen. Die Einführung eines Straftatbestandes der Haushaltsuntreue im Strafgesetzbuch sei daher aus Sicht des Bundes der Steuerzahler dringend erforderlich.