Hagen. Wegen Wilderei ermittelt die Staatsanwaltschaft Hagen gegen den Vorsitzenden einer Jagdgenossenschaft. Der Revierbesitzer soll Wildschweine in eine Fall gelockt haben.

In den Heimatfilmen ziehen sie mit einer Flinte über der Schulter durch den Tannenwald. Hinter Aktenzeichen 200 Js 2410/13 aber verbirgt sich ein anderer Fall von Wilderei. Denn ausgerechnet gegen den Vorsitzenden einer Jagdgenossenschaft ermittelt die Hagener Staatsanwaltschaft.

Der Waldbesitzer, selbst kein Jäger – aber Kraft seines Amtes Chef eines Zusammenschlusses von Grundstückseigentümern, die Jagdreviere verpachten – soll nicht mit der Flinte auf der Pirsch gewesen sein. Er soll an seinem Wohnhaus eine Lebendfalle aufgebaut und Wildschweine mit Mais in den Verschlag gelockt haben.

Jäger erstattet Anzeige

Das zumindest behauptet Jäger Dr. Robert-Wolfgang Kalitzki. Der Zahnarzt aus Dortmund hat eine Jagd beim mutmaßlichen Wilderer gepachtet: „So etwas habe ich noch nicht gesehen“, sagt der Mann, der das Recht besitzt, im entsprechenden Revier zu jagen, „das kann man nicht durchgehen lassen.“

Jagdaufseher Thomas Schaller hat die Falle und die Umgebung fotografiert: „Sie war direkt neben einem Maisfeld aufgebaut, das von einem Elektrozaun umgeben war“, erklärt er, „Schweine, die in oder aus dem Feld kamen, mussten an ihr vorbei.“ Besonders hinterhältig sei, dass vor der Falle eine Spur aus Maiskolben ausgelegt worden sei, die die Tiere direkt in die Falle führte. „Die Schweine mussten unter einer Tür hindurch, die zukippte, sobald die Tiere sie passiert hatten.“ Was dann mit den Schweinen geschah, darüber können Kalitzki und Schaller nur Mutmaßungen anstellen. Aber eine solche Falle baue man ja nicht zum Spaß.

Revierbesitzer schweigt

Im Juli erstattete Kalitzki Anzeige. Seither dauern die Ermittlungen an. „Früher“, so Staatsanwalt Bernd Maas, „in Zeiten, als Menschen noch hungerten, war Wilderei ein häufiges Delikt.“ Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren, sieht Paragraf 292 des Strafgesetzbuches vor.

Der betroffene Revierbesitzer wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern.