Hagen. . Statt 30 Euro Bußgeld an die Stadtkasse zahlen zu müssen, wird die Stadt Hagen jetzt um 520 Euro ärmer. Studentin Christine Fabert sollte zwei Knöllchen bezahlen, weil sie ohne grüne Umweltplakette an der SIHK parkte. Sie klagte und gewann. Die Stadt will das Urteil aber nicht akzeptieren.

Diese beiden 15-Euro-Knöllchen wurden für die Stadt zu einem dicken Minusgeschäft. Und obwohl es das Amtsgericht anders entschieden hat, hält die Kommune weiterhin an ihrer Rechtsauffassung fest: Der Richter irre sich. Und deshalb werde man auch in Zukunft solche Fälle mit einem Bußgeld ahnden.

Es geht um das Auto von Studentin Christina Fabert (24) aus Helfe. Ihr silbermetallic glänzender BMW parkte am 9. April gegen 10 Uhr morgens neben dem Gebäude der SIHK an der Bahnhofstraße. Das ist erlaubt und wurde ihr auch nicht vorgeworfen. Doch dann kam ein Brief von der Bußgeldstelle, weil an der Windschutzscheibe die grüne Umweltplakette fehlte.

„Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Minderung schädlicher Luftverunreinigungen mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil“, hieß es in dem Schreiben der Stadt vom 6. Mai vorwurfsvoll. Die Studentin sollte deshalb einen mitgeschickten „Fragebogen zur Fahrerermittlung“ ausfüllen. Christina Fabert weigerte sich – und hatte drei Wochen später einen Kostenbescheid im Haus.

Amtsgericht hat den Fall entschieden

15 Euro sollte sie nun bezahlen, aber nicht als Fahrzeugführerin, sondern als die betroffene Fahrzeughalterin. „Das ist rechtswidrig“, sagt der Hagener Rechtsanwalt Hans-P. Weiskirch, „denn das Gesetz sanktioniert lediglich die Teilnahme am Straßenverkehr ohne vorhandene Umweltplakette, nicht aber die fehlende Anbringung der Plakette.“ Das grüne Siegel sei sehr wohl vorhanden gewesen, es hätte lediglich, was nicht verboten ist, im Handschuhfach gelegen.

Der Anwalt forderte eine gerichtliche Klärung. Noch bevor es dazu kam, jagte die Bußgeldstelle schon den nächsten Kostenbescheid heraus: Der BMW hätte auch am 18. März an der SIHK gestanden, auch da habe die vorgeschriebene Umweltplakette gefehlt. Diesmal wären sogar – mit Mahnkosten – 24,50 Euro fällig.

Inzwischen hat das Amtsgericht den Fall durch einen Beschluss (Aktenzeichen 80 OWi 45/13) entschieden: Die Verwaltungsbehörde habe die Betroffene zu Unrecht mit den Kosten des Bußgeldverfahrens belastet, befand Richter Dirk John. Er begründete dieses jedoch anders als der Anwalt: „Das Abstellen eines Fahrzeugs ohne Umweltplakette in einer Umweltzone unterfällt nicht den Vorschriften über Halt- und Parkverstöße.“ Der Amtsrichter bezog sich dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 24. September 2013. (Aktenzeichen: 1RBs 135/13).

Auch weiterhin Knöllchen

Stadtsprecher Thomas Bleicher: „Unser Rechtsamt hat den Fall eingehend geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass der Hagener Amtsrichter die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm falsch auslegt.“ Deshalb seien die städtischen Politessen auch weiterhin angehalten, bei fehlender Umweltplakette Knöllchen zu verteilen.

Christina Fabert braucht das juristische Hickhack nicht zu interessieren. Sie hat das Verfahren gewonnen – und kann sich freuen.

Für die Bußgeldstelle bedeutet der Beschluss eine teure Schlappe: 30 Euro sollten in die Stadtkasse gespült werden, jetzt wird die Stadt jedoch um 520 Euro ärmer. Einen „Kostenbescheid“ in dieser Höhe, seine Honorarrechnung, hat Anwalt Weiskirch bereits verschickt.