Hagen. Es sind weniger als 100 Tage, bis das neue, europaweit einheitliche Lastschriftverfahren Sepa in Kraft treten wird. Doch sind Hagens Vereine darauf bei ihrer Mitgliederverwaltung schon gut genug vorbereitet? Fachleute der Märkischen Bank geben Auskunft und Tipps.

Es sind weniger als 100 Tage, bis das neue, europaweit einheitliche Lastschriftverfahren Sepa in Kraft treten wird. Nicht nur für Firmen, sondern auch für viele Vereine, die zum Beispiel Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einziehen, hat das Auswirkungen.

Die Märkische Bank wird dazu am Donnerstag, 7. März, einen Informationsabend im Forum der Bank an der Bahnhofstraße 21 veranstalten. Noch sind Anmeldungen möglich. Achim Hahn, Vorstandsmitglied der Märkischen Bank, und Thomas Hesse, Bereichsleiter für den Zahlungsverkehr, beantworten im Gespräch mit unserer Zeitung wichtige Fragen.

Für alle Vereine, die sich bislang nicht gekümmert haben: Ist es jetzt zu spät?

Achim Hahn: Nein, noch nicht. Aber es wird höchste Zeit, sich mit der Fragestellung zu beschäftigen. Nur so kann die Vereinsführung feststellen, wie hoch der Aufwand der Umstellung ist.

Ihrer Einschätzung nach: Wie ist der Informationsstand in Hagens Vereinen?

Thomas Hesse: Der ist genauso unterschiedlich wie die Vereine selber. Wir haben in unser Kundschaft nicht nur Vereine mit mehr oder weniger Mitgliedern, sondern auch eine sehr unterschiedliche Ausgangssituation – etwa bei der Nutzung von Software, die diese Umstellung natürlich unterstützen kann.

Neue Einzugsermächtigung nicht nötig

  • Ab Februar 2014 sind die Sepa-Neuerungen zwingend umzusetzen. Hier einige Grund-Informationen:
  • Sepa steht für „Single Euro Payment Area“ und fasst die europäischen Regelungen zur Verschmelzung der jeweils nationalen Zahlungssysteme auf EU-Ebene zusammen. Betroffen sind Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.
  • Mit Sepa werden die bisherige Kontonummer und die Bankleitzahl durch die IBAN – die internationale Kontonummer – und den BIC – die internationale Bankleitzahl – ersetzt.
  • Die eigene IBAN und den BIC finden Bank-Kunden auf ihrem Kontoauszug und auf der Bank-Card. Viele Unternehmen nennen bereits heute ihre IBAN und BIC auf ihren Rechnungen.
  • Die meisten Veränderungen gibt es bei Lastschriftverfahren. Als Zahlungspflichtiger wird man vom Vertragspartner auf die Sepa-Umstellungsmodalitäten aufmerksam gemacht. Eine neue Einzugsermächtigung wird in der Regel nicht erforderlich.
  • Aus der Perspektive des Zahlungsempfängers gibt es zur Umstellung allerdings einige Formalitäten zu beachten. Zunächst ist eine so genannte Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank zu beantragen. Darüber hinaus sind Einzugsermächtigungen in Lastschrift-Mandate mit den Zahlungspflichtigen mit klaren Formanforderungen umzuwandeln.
  • Bei der Beauftragung des Zahlungseinzugs an die Bank ist es wichtig, dass Lastschriften zukünftig nur noch elektronisch eingereicht werden können.

Was erwartet die Teilnehmer bei der Informationsveranstaltung Ihrer Bank?

Hahn: Wir möchten aufklären, Risiken aufzeigen und den Schrecken nehmen. Nach der Veranstaltung weiß jeder Verein, wie das Thema angegangen werden kann.

Wie viel Arbeitsaufwand haben die Vereinskassierer mit der Sepa-Umstellung?

Hesse: Unterschiedlich – im Idealfall reicht für die Umstellung ein Anschreiben der Mitglieder. Im Zweifel sind aufwendige Erfassungsarbeiten und mehrmalige Kommunikation nötig.

Gibt es Vorteile, die die Vereine durch Sepa haben?

Hesse: Die Sepa-Umstellung eignet sich, um sie auch zur Neuordnung grundsätzlicher Abläufe zu nutzen. So kann zukünftig einiges im Vereinsleben einfacher abgebildet werden.

Anmeldung

Anmeldungen zum Info-Abend der Märkischen Bank am 7. November um 18 Uhr im Forum der Bank, Bahnhofstraße 21, unter www.maerkische-bank.de/sepa-vereine