Hagen. Bis zum Jahresende muss sich der Rat entscheiden: Ein Neuordnung der städtischen Beteiligungsstrukturen soll 1,6 Millionen Euro sparen. Vor allem für den HEB soll sich einiges ändern.

Das Signal aus Arnsberg ist unmissverständlich: Entweder der Rat ringt sich noch in diesem Jahr zu einer vor allem in den Augen des Oberbürgermeisters optimierten Neuordnung der städtischen Beteiligungsstrukturen durch und hebt damit einen prognostizierten Konsolidierungseffekt von 1,6 Millionen Euro oder der Betrag muss an anderer Stelle geliefert werden. „Ohne einen entsprechenden Beschluss sieht die Kommunalaufsicht die Voraussetzungen zur Zahlung der 36-Millionen-Euro-Konsolidierungshilfe im Rahmen des Stärkungspaktgesetzes nicht gegeben“, hat Verwaltungschef Jörg Dehm die entsprechenden Beschlussvorlagen prompt in den nächsten Beratungsgang eingespeist.

Übertragung auf die HVG

Das Herzstück bildet dabei die geplante Übertragung des 51-prozentigen städtischen Gesellschaftsanteils an der HEB GmbH auf die Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (HVG). Ein Vorstoß, der zuletzt nicht nur von SPD, Grünen und Hagen Aktiv kritisch begleitet wurde, sondern auch vom Mitgesellschafter Entsorger Dortmund GmbH (EDG) bereits in mehreren mahnenden Schreiben an das Büro des Oberbürgermeisters – das jüngste ist nicht einmal zwei Wochen alt – skeptisch hinterfragt wird.

Zwar wird mit den Partnern jenseits des Hengsteysees gerade intensiv daran gearbeitet, die Inhouse-Fähigkeit im HEB-Unternehmensverbund herzustellen. Diese bildet die Grundvoraussetzung dafür, dass der HEB auch in Zukunft freihändig und ohne Ausschreibung von seinen Gesellschaftern Stadt Hagen und EDG mit Entsorgungsleistungen beauftragt werden kann.

Bei den Dortmundern verfestigt sich jedoch der Eindruck, dass Jörg Dehm der EDG-Geschäftsführung die tatsächliche Ausgangsbasis für die dafür gleich im Dutzend erforderlichen vertraglichen Veränderungen vorenthält. Daher appelliert die Unternehmensspitze erneut schriftlich, diesen Nebel zunächst einmal zu lichten und die Ratsberatungen über die Übertragung der HEB-Anteile an die HVG so lange auszusetzen, bis zunächst einmal eine inhaltliche Abstimmung im Gesellschafterkreis erfolgt sei. Nur so könnten – entsprechend der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen zwischen den Gesellschaftern – Irritationen vermieden und die weiteren Ziele der Unternehmensentwicklung festgezurrt werden, fordern die Dortmunder volle Transparenz ein.

Privates Kapital ausklammern

Vordergründig liegt der Fokus beim HEB-Unternehmensverbund zunächst einmal auf der Herstellung der Inhouse-Fähigkeit. Dazu muss jegliche Beteiligung privaten Kapitals in der Gesellschaft – gemeint ist der Anteil der von RWE mitgetragenen Mark-E – ausgeklammert werden (Kontrollkriterium). Hier setzt die HEB-Geschäftsführung, bestätigt durch einen einstimmigen Aufsichtsratsbeschluss, auf den Erwerb der Mark-E-Anteile durch HEB und HUI selbst. Damit würden sich künftig die Anteile der Stadt Hagen sowie der EDG Holding auf 72 : 28 Prozent verteilen.

Darüber hinaus muss das so genannte Wesentlichkeitskriterium erfüllt werden. Das bedeutet, dass HEB/HUI zu 90 Prozent für öffentliche Stellen tätig sein müssten. Dies ist bislang zwar noch nicht der Fall, könnte jedoch durch eine internen Müllmengen-Rochade zwischen Dortmunder und Hagener Abfällen organisatorisch herbeigeführt werden. Dazu bedarf es entsprechender vertraglicher Anpassungen. Bislang gehen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung davon aus, dass die Inhouse-Fähigkeit bis zum 1. Januar 2014 herzustellen sei. Doch der Weg bis zu einer HEB/HUI-Anbindung unter dem Dach der HVG erscheint ungleich weiter.