Hagen. Die Neuordnung der städtischen Beteiligungen unter dem Dach der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (HVG), die im Rahmen der Sparbemühungen vorangetrieben wird, dürfte am Donnerstag im Stadtrat Hagen wohl kaum beschlossen werden. Vor allem bei der Opposition bleiben zu viele Fragen noch offen.

Wenn es nach Regierungspräsident Gerd Bollermann geht, müsste der Rat an diesem Donnerstag, 21. März (15 Uhr), über die Neuorganisation der städtischen Beteiligungen unter dem Dach der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (HVG) entscheiden. Doch ob dafür die erforderlichen Mehrheiten stehen, bezweifelt selbst Oberbürgermeister Jörg Dehm, der am Dienstag die Fraktionsspitzen zu einem klärenden Gespräch bestellt hat.

Vor allem SPD und Grüne, aber auch die Hagen-Aktiv-Vertreter hegen weiterhin erhebliche Zweifel, ob das angedachte Steuersparmodell überhaupt greife und die avisierten Synergien sich nicht auch durch schlichte vertragliche Vereinbarung erzielen ließen. Zumal sich Gutachtermeinungen diametral gegenüber stehen und die erforderlichen Testate des Finanzamtes auf sich warten lassen.

Zweijähriger Diskussionsprozess

„Von Beginn an hatten die Vorlagen die eindeutige Tendenz, nicht nur das operative Beteiligungscontrolling bei der HVG anzusiedeln, sondern die städtischen Töchter anschließend auch strukturell der Holding einzuverleiben“, blickt SPD-Fraktionschef Mark Kripp­ner mit Skepsis auf den zweijährigen Diskussionsprozess. Die Sozialdemokraten stellen sich vor allem die Frage, ob für eine prognostizierte Steuerersparnis von gerade einmal 194.000 Euro sich eine Gleichschaltung der städtischen Beteiligungen mit allen Gefahren eines einseitigen Durchgreifens durch den Oberbürgermeister überhaupt lohne.

Juristische Überprüfung

Denn dass die einzelnen Unternehmen am Ende des Prozesses ihre inhaltliche Eigenständigkeit bewahren können, kann die Opposition im Rat kaum nachvollziehen. Nicht zuletzt aktuelle Beispiele aus der Beteiligungsdebatte zeigten eindrucksvoll, dass der Verwaltungschef anders geartete Meinungen nur ungern zulasse. So haben die HEB-Geschäftsführer – untermauert durch eine juristische Empfehlung eines Hammer Büros – versucht darauf hinzuweisen, dass aus der Zusammenführung der Beteiligungen für die Mitglieder der Gesellschafterversammlung sich auch erhebliche Haftungsrisiken ergeben könnten, die bislang keineswegs ausreichend berücksichtigt seien.

Ein Einwurf, den Dehm als das Schüren von Misstrauen interpretiert. In einem Schreiben an die HEB-Geschäftsleitung kündigt der Oberbürgermeister daher rechtliche Konsequenzen für die HEB-Führung an: „Ich werde juristisch prüfen lassen, inwieweit dies mit den Pflichten der Geschäftsführung in Einklang zu bringen ist.“

Das Steuerberatungsbüro aus Hamm hatte zudem darauf hingewiesen, dass eine anstehende Novellierung der EU-Richtlinien zum Vergaberecht eventuell auch zu einer veränderten Betrachtung der Inhouse-Fähigkeit führen könnte, wenn die von der Stadt am HEB sowie von der GIV (Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung) an der HUI (Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft) gehaltenen Geschäftsanteile auf die HVG realisiert würden.

Neustart mit Geschäftsführern

Noch fehlt jegliche Bestätigung der Finanzbehörden, dass sich die steuerlichen Effekte überhaupt einstellen. Zumal die von dem Dortmunder Steuerberatungsbüro Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner – gleichzeitig Wirtschaftsprüfungsbüro der HVG – formulierten Fragen an die Finanzbehörden in den Augen der SPD unvollständig bleiben: „Es bleiben Fragen der Kapitalertragssteuer, aber auch grunderwerbssteuerliche Aspekte einfach ausgeklammert“, kritisiert Krippner.

Vor diesem Hintergrund fordert SPD-Fraktionsvize Friedrich-Wilhelm Geiersbach, das Thema aus den Händen und dem direkten interessengesteuerten Einflussbereich des OB zu nehmen: „Vielleicht sollten die Geschäftsführer der betroffenen Unternehmen einmal ein Konzept erarbeiten, damit wir die anhaltende Abwehrschlacht endlich beenden können.“