Hagen. Geständnis vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Hagen: Ein geistig behinderter Mann gab zu, sich im Februar 2012 an einem Fünfjährigen vergangen zu haben.

Seine Entschuldigung hat er in Worte gefasst (oder fassen lassen), in einen Umschlag gesteckt und per Post an die Eltern geschickt: „Ich weiß, dass kein Brief der Welt das wieder gut machen kann, ich schäme mich dafür.“ Was das „Mädchen für alles“ einer Hagener Jugendeinrichtung damit meint, ist eine sexuelle Misshandlung, die er im Februar 2012 an einem fünfjährigen Jungen begangen hat.

Opfer muss nicht vor Gericht aussagen

Dieser Übergriff hat den Mann mit geistiger Behinderung (die Staatsanwältin spricht von „Schwachsinn“) auf die Anklagebank gebracht. Immerhin räumt der Hausmeister-Gehilfe den Missbrauch vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts ein und erspart somit dem Opfer einen Auftritt vor Gericht.

Er gibt zu, dass er in einem Moment, in dem er mit dem Jungen allein in einem Raum war, dem Kind die Hose und die Unterhose heruntergezogen und sein Geschlechtsteil in den Mund genommen hat. Der Vater des Opfers hatte in dem Haus am Vortag seinen Geburtstag gefeiert und war zum Aufräumen zurückgekehrt. Das Kind spielte in der Einrichtung und lief dem heutigen Angeklagten, den es kannte, direkt in die Arme.

Junge hat sich mit Fußtritten gewehrt

Unmittelbar nach dem Übergriff hatte sich das Kind seinem Vater anvertraut. Zunächst hatte der Junge nur vage Andeutungen gemacht, dann war im Laufe der folgenden Tage das Ausmaß des Übergriffs deutlich geworden. Er habe sich mit Fußtritten gewehrt, erzählte der Junge laut Aussage seines Vaters.

Nach Gesprächen mit dem Angeklagten und mit seinem Betreuer erstatteten der Vorstand des Trägervereins und der Vater Anzeige bei der Polizei. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung beschlagnahmte die Polizei zwei große Tüten, die mit Kinderunterwäsche gefüllt waren.

Angeklagter schon 1981 wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt 

Während der Angeklagte auch nach mehrmaligem Nachhaken des Vorsitzenden Richters Marcus Teich darauf beharrte, die Kleidungsstücke seien in der Einrichtung vergessen worden und er habe sie mit Einverständnis des Trägers auf einem Flohmarkt verkaufen wollen, erklärte der Vorsitzende: „Eine solche Absprache hat es nicht gegeben.“

Sieben Jahre in Eickelborn untergebracht

Wegen sexuellen Missbrauchs war der Angeklagte vom Landgericht Hagen schon einmal verurteilt worden. Das war am 23. September 1981.

Auch damals hatte er das Geschlechtsteil eines Jungen in den Mund genommen und diesen dazu gezwungen, ihn selbst im Intimbereich zu berühren. Sieben Jahre lang war er in der forensischen Psychiatrie Eickelborn untergebracht.

Vorgeschichte in Jugendeinrichtung nicht bekannt

Diese Vorgeschichte kannten die Verantwortlichen der Jugendeinrichtung nicht, als sie ihn im Jahr 2004 einstellten, um „ihm einen strukturierten Tagesablauf“ zu ermöglichen.